hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
300 000 cbm Grundwasser abpumpen - rechtskonform?

Kreistagsbüro
Anfrage der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus
KT/2020/353/18.WP
ausgegeben am:
25.05.2020
Betr.: Amtsblatt Nr. 17 vom 15.Mai 2020
Der Kreisausschuss wird um folgende Auskunft gebeten:


Ist die Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs.2, Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung rechtskonform?


Begründung:
In der Öffentlichen Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung wird zum Vorhaben von die Wohnkompanie
Rhein-Main Projekt 2 GmbH, - u.a. Einleitung von 300.000 cbm Grundwasser in
den Main – entschieden, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung bestehe, da „keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen zu erwarten sind“.
Erläuterungen zur Anfrage:
Die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde des Kreises erlaubt beim o.g.
Bauvorhaben, auf dem ehemalige Phrixgelände in Hattersheim-Okriftel das
Abpumpen von 300.000 cbm Grundwasser und dessen Einleitung in den Main.
Für den Aushub in drei separaten Baufeldern auf dem ehemaligen Werksgelände
der Firma Phrix darf demnach die Entsorgung des Grundwassers in den Main
erfolgen.
Zur Dimension ein Vergleich mit dem Trinkwasserverbrauch im MTK
121,3 Liter/pro Einwohner/Tag. Oder 0,1213 cbm.
Einwohnerzahl Stadtteil Okriftel in 2018: 7055 Personen
Das sind jährlich 312.356,59 cbm (Kubikmeter)
Ungefähr die Menge des Trinkwasserverbrauchs der Okrifteler Bevölkerung in
einem Jahr wird für dieses Bauvorhaben in den Main gepumpt – 300.000 cbm,
oder die Wasserfüllung für 120 Olympiabecken (Länge 50 m, Breite 25 m, Tiefe 2
m). Diese nahtlos aneinandergereiht wären 6 km lang.
Das in den Main entsorgte Grundwasser ist nun zwar nicht das Trinkwasser das in
Okriftel aus dem Hahn läuft, aber es zeigt die Dimension des Grundwasserverlustes,
der einzig darin begründet ist, Baugruben für ein hochpreisiges Wohnbauprojekt
auszuheben.
Der Verlust an Grundwasser könnte gänzlich vermieden werden, wenn die
Baukörper oberhalb des Grundwassers gegründet würden. Notfalls unter
Anwendung von Bohrpfahlgründungen.Oder das abgepumpte Grundwasser würde nicht in den Main geleitet, sondern
gereinigt an anderer Stelle wieder dem Grundwasser zugeführt werden.
Betrachten wir die Feststellung der Wasserschutzbehörde zu diesem Thema:
„Die Vorprüfung ergab, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da von den
geplanten Neubauten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu
erwarten sind.“ Zitat Ende


Ist diese Erklärung rechtskonform?


Dr. Grassel
Hornung
Ullrich-Graf
Seite 2 von 2

 

Der Kreisausschuss vo. 01.07.2020:

Ja - die Bekanntmachung nach UVPG erfolgte rechtskonform

 

 


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 18 Jul 2020
Zuletzt geändert am: 18 Jul 2020 um 10:00 AM


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