hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
Abschiebungen nach Afghanistan

12.02.2017

Eilantrag zur Kreistagssitzung am 13.02.2017
Keine Abschiebungen nach Afghanistan


 

Der Kreistag möge beschließen:


Wegen der weiteren deutlichen Verschlechterung der Sicherheitslage in Afghanistan fordert der Kreistag die Hessische Landesregierung auf, Abschiebungen dorthin vorläufig auszusetzen.


 

Begründung:

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) stellt in einem Bericht an das Bundesministerium des Innern im Dezember 2016¹ fest, dass sich „die Sicherheitslage seit Verfassen der UNHCR-Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender (April 2016), insgesamt nochmals deutlich verschlechtert hat.“

Vielerorts kommt es in Afghanistan zu heftigen Kämpfen. Bombenan-schläge sind an der Tagesordnung. Die Taliban kontrollieren Teile des Landes. Durch die bewaffneten Konflikte verlieren jedes Jahr tausende Menschen ihr Leben, ihre Häuser, ihre Lebensgrundlage.

Hunderttausende Menschen in Afghanistan befinden sich bereits auf der Flucht – viele als Binnenflüchtlinge oder in den Nachbarländern. Im aktuellen UNHCR-Bericht heißt es, dass „das gesamte Staatsgebiet Afghanistans von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne des Art. 15c der EU-Qualifizierungsrichtlinie² betroffen“ ist. Das Menschen-rechtsteam der Mission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) dokumentierte Im Jahr 2016 3.498 tote und 7.920 verletzte Zivilistinnen und Zivilisten.

Das Auswärtige Amt rät von Reisen in das Land ab. Auf der Internetseite des Amts heißt es: „In ganz Afghanistan besteht ein hohes Risiko, Opfer einer Entführung oder eines Gewaltverbrechens zu werden. Landesweit kann es zu Attentaten, Überfällen, Entführungen und andere Gewaltverbrechen kommen.“


 

Menschenrechtsorganisationen schätzen die Sicherheitslage sehr schlecht ein und weisen auf verschlechternde Tendenzen hin. Es gibt keinen sicheren Aufenthalt für afghanische Geflüchtete und keine Möglichkeit für ein Leben, das mit dem Verständnis der Würde des Menschen, wie sie im Grundgesetz festgeschrieben ist, vereinbar wäre!

Was den Main-Taunus-Kreis angeht wurde uns bekannt, dass mindestens eine Familie und eine Einzelperson aus dem Main-Taunus-Kreis, die sich vergangenes Jahr zu einer "freiwilligen" Ausreise nach Afghanistan entschlossen hatten, mittlerweile erneut auf der Flucht sind, weil sie in Afghanistan nach ihrer Rückkehr erneut massiven Bedrohungen und Lebensgefahr ausgesetzt waren.

Vor diesem Hintergrund sollte auch das Land Hessen, wie andere Bundesländer (u.a. Schleswig-Holstein, Berlin und Rheinland-Pfalz, Bremen und Niedersachsen) von Abschiebungen nach Afghanistan absehen oder dies beabsichtigen.


 


 

Dr. Grassel

Hornung

Ullrich-Graf

 

¹UNHCR-Bericht

https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/2017-Bericht-UNHCR-Afghanistan.pdf


 

² Aus: Amtsblatt der Europäischen Union L 337/9 vom 20.12.11

RICHTLINIE 2011/95/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2011

über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung


 

KAPITEL V

VORAUSSETZUNGEN FÜR SUBSIDIÄREN SCHUTZ

Artikel 15

Ernsthafter Schaden

Als ernsthafter Schaden gilt

a) die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe oder

b) Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

oder Bestrafung eines Antragstellers im Herkunftsland oder

c) eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

 

Begründung Eilantrag '“Keine Abschiebung nach Afghanistan“

KT-Sitzung am 13.02.2017


 

Seit 7. Februar sind die Zahlen des Jahres 2016 über getötete und verletzte Zivilisten in Afghanistan bekannt und wurden über die Presse verbreitet. 3.498 Tote und 7.920 Verwundete.

Das gesamte Staatsgebiet Afghanistans“ sei „von einem innerstaatlichen Konflikt … betroffen“ heißt es im Bericht des Flüchtlingshilfswerks der UNO (UNHCR) diese Information wurde in den letzten Tagen verstärkt über die Medien verbreitet.

Und nach Schleswig-Holstein haben daraufhin weitere Bundesländer aufgrund der dramatisch verschärften Sicherheitslage die Abschiebungen dahin ausgesetzt.

Derzeit erhalten viele Asylbewerber und -bewerberinnen Ablehnungsbescheide des BAMF, auch in Hessen und im MTK. Die Zeit läuft.

Deshalb ist es aus unserer Sicht notwendig, jetzt und heute die Landesregierung aufzufordern – wie andere Bundesländer auch – die Abschiebungen dahin auszusetzen.

Deshalb sehen wir die Eilbedürftigkeit unseres Antrags.


 


 


 

UNMA-Bericht vom Februar 2017 (Mission der Vereinten Nationen in Afghanistan)

... the highest ever number of civilian casualties in a single year, including record figures for children killed and injured

in 2016 .... The report documents 11,418 conflict-related civilian casualties, including 3,498 killed and 7,920 injured. Of these, 3,512 were children - 923 dead and 2,589 injured, up 24 per cent on the previous highest recorded figure. The figures, recorded by UN Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA), are the highest since the UN began systematically documenting civilian casualty figures in 2009.


 


 


 

  1. Spiegel vom 6.02.17: Weitere Bundesländer stellen Abschiebungen nach Afghanistan zurück (aufgrund des Berichts des UNHCR)
    2. FAZ 10.02.: Verbände und Initiativen, darunter die Flüchtlingsräte der meisten Bundesländer, haben einen Abschiebestopp nach Afghanistan gefordert. In einem am Freitag veröffentlichten offenen Brief an Bundesinnenminister
    Thomas de Maizière (CDU) forderten sie eine Neubewertung der Sicherheitslage in dem Krisenland. „Anders als von der Bundesregierung behauptet, gibt es in Afghanistan keine sicheren Regionen für Rückkehrer“
    Die Sicherheitslage in Afghanistan ist angespannt: Am Mittwoch wurden
    sechs lokale Mitarbeiter des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz ermordet. Im vergangenen Jahr waren laut einem am Montag veröffentlichten UN-Bericht fast 900 afghanische Zivilisten bei Attentaten des „Islamischen Staats“ verletzt oder getötet worden. Das waren zehn Mal mehr als im Jahr 2015.
    3. :Aktionstag am Samstag 11.02.
    4. :Info vom Runden Tisch: Immer mehr Geflüchtete erhalten Ablehnungsbescheide ihres Asylantrags.


 

 


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 14 Feb 2017
Zuletzt geändert am: 15 Feb 2017 um 3:06 PM


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