hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
Asylsuchende - wer berät und wie

08.03.17

Antrag zur Kreistagssitzung am 27.03.2017

Betr.: Beratung für Geflüchtete


 

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreisausschuss wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Integration zu berichten, wie die umfassende, qualifizierte Beratung der Geflüchteten zu Asylfragen durchgeführt und sichergestellt wird.

Dazu sollen sachkundige Vertreterinnen und/oder Vertreter der Flüchtlingsberatung im Kreis eingeladen werden um aus ihrer Arbeit zu berichten und darzulegen ob und wo sie Verbesserungsbedarf sehen.


Begründung:

In der Pressemitteilung vom 9.01.2017 zur Eröffnung des neuen Beratungsangebote „Hilfe zur Selbsthilfe bei der Integration“ im Kreishaus wird erläutert, dass es dort keine Beratung zu Asylfragen gibt. „Dafür können sich Flüchtlinge an ihre jeweiligen Sozialarbeiter wenden“ heißt es weiter.

Dies erscheint nicht realistisch. Der vom Kreis angestrebte Betreuungsschlüssel von einem Sozialarbeiter auf 180 Personen ist im Vergleich zu anderen hessischen Gebietskörperschaften zu niedrig. In Darmstadt be

Dr. Grassel

Hornung

Ullrich-Graf

ispielsweise betreut eine Fachkraft 80 Personen in Gemeinschaftsunterkünften. In den Gemeinschaftsunterkünften im Main-Taunus-Kreis wird in der Regel einmal wöchentlich eine Sprechstunde angeboten. In dieser Zeit eine umfassende und kompetente Beratung in Asylfragen gegebenenfalls mehrerer Personen durchzuführen, ist unrealistisch.

Bei den meisten im Main-Taunus-Kreis lebenden Geflüchteten ist die Anhörung im Asylverfahren bereits erfolgt. Eine systematische Beratung im Vorfeld dieser Anhörungen erfolgte nicht durch die Sozialarbeiter, sondern durch die im Kreis ansässigen Beratungsstellen von Caritas und Diakonie.

Derzeit erhalten zahlreiche Menschen ablehnende Asylbescheide vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Hilfsorganisationen und Presse berichten vermehrt von Qualitätsmängeln bei der Anhörung und Entscheidung und demzufolge fragwürdigen Bescheiden. Die Fristen, innerhalb derer Klage gegen solche Bescheide eingelegt werden kann sind mit ein bis zwei Woche extrem kurz. Auch hier ist eine sofortige rechtskundige Beratung unbedingt vonnöten. Diese kann von den vorhandenen Sozialarbeitern allein vom Umfang her nicht geleistet werden.


 

Umfassende und kompetente Beratung ist eine Voraussetzung dafür, damit Asylsuchende Schutzansprüche im Rahmen eines fairen Asylverfahrens geltend machen können und ihr verfassungsrechtlich garantiertes Recht wahrnehmen können.

Amnesty International hat mit anderen Vereinigungen und Initiativen im November 2016 ein „Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland“¹ veröffentlicht und fordert: „Angesichts der zu gewährleistenden Verfahrensgarantien müssen die se

it Jahren bestehenden und durch aktuelle Entwicklungen verschärften Mängel dringend behoben werden.“


Neben der Beratung vor einer Anhörung verweist das Memorandum auf Erfahrungen aus der Schweiz, wo Rechtsbeistände im Asylverfahren eingeführt worden sind. „Flächendeckende kostenlose Rechtsberatung und verbesserter Rechtsschutz haben in der Schweiz positiv zu Rechtsstaatlichkeit, Effizienz, Glaubwürdigkeit und Akzeptanz des Asylverfahrens beigetragen.“

Auch eine Beratung durch die Behörde zum Bleiberecht muss erwogen werden. Gut integrierte Flüchtlinge, die seit mehreren Jahre hier leben, haben die Chance auf eine Aufenthaltsgenehmigung. Seit dem 7.03.17 haben die Behörden in Baden-Württemberg die Pflicht, alle Flüchtlinge über diese Rechte aufzuklären und zu beraten.


 

 

Dr. Grassel

Hornung

Ullrich-Graf

¹ https://www.amnesty.de/2016/12/8/memorandum-fuer-faire-und-sorgfaeltige-asylverfahren-deutschland


 


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 09 Mar 2017
Zuletzt geändert am: 09 Mar 2017 um 8:43 AM


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