hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
Aus der Zeit gefallen

PHRIX Öffentliche Bekanntmachung vom 15.Mai 2020 im Amtsblatt MTK
Kreisausschuss beantwortet die Anfrage der Wählergemeinschaft die LINKE
Grundwasserentsorgung Bauvorhaben ehemalige Fa. PHRIX,Okriftel


Information an Redaktionen
Aus der Zeit gefallen.


Eine Anfrage der WG die LINKE, ob die Einleitung von Grundwasser in den Main rechtskonform
sei wird vom Kreisaussschuss des Main-Taunus-Kreises mit JA beantwortet und damit bestätigt,
dass der Verlust von 300 000 cbm Grundwasser umweltverträglich sei. Die Menge des
Grundwassers ist zu gering um die gesetzlich geregelte Mindestmenge zu erreichen, also Rohr frei
für die Entsorgung in den Main!
Ist das die richtige Entscheidung angesichts der Tatsachen die wir alle kennen. Die letzten Jahre
Regenmangel und das gleiche dieses Jahr wird dazu führen, dass kein neues Grundwasser gebildet
wird.
Das Schutzgut Wasser, so nennt das die Wasserschutzbehörde, wird beim Bauvorhaben an der
ehemaligen PRRIX in Okriftel um 300.000 cbm reduziert, laut Kreis gibt es keine Alternative.
Doch die gibt es. Beispielsweise das abgereinigte Wasser nicht in den Main zu pumpen sondern an
einer anderen geeigneten Stelle wieder in das Grundwasser zurückführen. Technisch kein Problem,
kostet natürlich was.
Oder die Baugruben mit Spundwänden gegen Grundwasser absperren – ohne Verlust von
Grundwasser. Auch dieser Vorschlag – abgelehnt. Zitat aus der Antwort des Kreisausschusses. „Ein
wasserdichter Verbau ist wegen fehlender natürlicher Sohlabdichtung nicht wirtschaftlich
durchführbar.
Dazu zwei Bemerkungen. Technisch ist die Sohlabdichtung sehr wohl durchführbar.
Zum Argument „nicht wirtschaftlich durchführbar“: Der Antragsteller des Bauvorhabens,
Wohnkompanie Rhein-Main GmbH, will drei hochpreisige Wohngebäude errichten. Laut
Immoscout zum Quadratmeterpreis von 6.700 - 8.200 Euro (gerundeter Kaufpreis). Bei diesem
Preisniveau müssten doch noch ein paar Euro für eine „wirtschaftlich“ und zeitgemäße
Grundwasserbehandlung möglich sein. Der Kreisausschuss MTK muss sich also nicht sorgen um
die wirtschaftliche Erstellung der Gebäude und die Renditeerwartung der Investoren.


Aufgestellt Hattersheim-Okriftel den 18.Juli 2020
Carlo Graf
Unterstützer der Wählergemeinschaft die LINKE MTK

 

Kreistagsbüro
Anfrage der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus
KT/2020/353/18.WP
ausgegeben am:
25.05.2020
Betr.: Amtsblatt Nr. 17 vom 15.Mai 2020


Der Kreisausschuss wird um folgende Auskunft gebeten:


Ist die Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs.2, Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung rechtskonform?


Begründung:
In der Öffentlichen Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung wird zum Vorhaben von die Wohnkompanie
Rhein-Main Projekt 2 GmbH, - u.a. Einleitung von 300.000 cbm Grundwasser in
den Main – entschieden, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung bestehe, da „keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen zu erwarten sind“.
Erläuterungen zur Anfrage:
Die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde des Kreises erlaubt beim o.g.
Bauvorhaben, auf dem ehemalige Phrixgelände in Hattersheim-Okriftel das
Abpumpen von 300.000 cbm Grundwasser und dessen Einleitung in den Main.
Für den Aushub in drei separaten Baufeldern auf dem ehemaligen Werksgelände
der Firma Phrix darf demnach die Entsorgung des Grundwassers in den Main
erfolgen.
Zur Dimension ein Vergleich mit dem Trinkwasserverbrauch im MTK
121,3 Liter/pro Einwohner/Tag. Oder 0,1213 cbm.
Einwohnerzahl Stadtteil Okriftel in 2018: 7055 Personen
Das sind jährlich 312.356,59 cbm (Kubikmeter)
Ungefähr die Menge des Trinkwasserverbrauchs der Okrifteler Bevölkerung in
einem Jahr wird für dieses Bauvorhaben in den Main gepumpt – 300.000 cbm,
oder die Wasserfüllung für 120 Olympiabecken (Länge 50 m, Breite 25 m, Tiefe 2
m). Diese nahtlos aneinandergereiht wären 6 km lang.
Das in den Main entsorgte Grundwasser ist nun zwar nicht das Trinkwasser das in
Okriftel aus dem Hahn läuft, aber es zeigt die Dimension des Grundwasserverlustes,
der einzig darin begründet ist, Baugruben für ein hochpreisiges Wohnbauprojekt
auszuheben.
Der Verlust an Grundwasser könnte gänzlich vermieden werden, wenn die
Baukörper oberhalb des Grundwassers gegründet würden. Notfalls unter
Anwendung von Bohrpfahlgründungen.Oder das abgepumpte Grundwasser würde nicht in den Main geleitet, sondern
gereinigt an anderer Stelle wieder dem Grundwasser zugeführt werden.
Betrachten wir die Feststellung der Wasserschutzbehörde zu diesem Thema:
„Die Vorprüfung ergab, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da von den
geplanten Neubauten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu
erwarten sind.“ Zitat Ende
Ist diese Erklärung rechtskonform?
Dr. Grassel
Hornung
Ullrich-Graf
Seite 2 von 2

 


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 18 Jul 2020
Zuletzt geändert am: 19 Jul 2020 um 7:26 AM


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