hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
kreistag:
Barrierefreie Bauten

Antrag der Wählergemeinschaft Die Linke zur Kreistagssitzung am 28. 02. 2011

Umsetzung des Art. 4 der UN-Behindertenrechtskonvention

hier: Sicherstellung der Barrierefreiheit in kreiseigenen Gebäuden

 

Der Kreistag möge beschließen:

Planungsvorgaben für den Neu- und Umbau öffentlich zugänglicher Gebäude des Kreises sind so zu gestalten, dass die Barrierefreiheit für behinderte Menschen sichergestellt ist. Hierbei soll die Einhaltung der DIN 18040-1 als regelmäßig zu erfüllendes Kriterium Eingang finden. Für die Außenanlagen und Freiflächen sollen die Vorgaben der DIN 18 024-1 bzw. der zukünftigen DIN 18070 eingehalten werden.

Der Kreisausschuss wird beauftragt, die Einhaltung dieses Beschlusses bis zur Aufnahme entsprechender Normen in die Hessische Bauordnung durch Dienstanweisung sicherzustellen.

 

Zur Begründung der Redebeitrag von Beate Ullrich-Graf

Sehr geehrter Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,

der Main-Taunus-Kreis erstellt und saniert Schulen und Bauten, die für Jahrzehnte die Bedingungen der Lernens und Arbeitens dort festlegen.


Die DIN 18040-1 „barrierefreies Bauen“ - Erläuterungen sind unserem Antrag beigefügt – legt fest, wie in öffentlichen Gebäuden, also auch Schulgebäuden, die Barrierefreiheit umgesetzt werden soll.


Diese DIN ist noch nicht in die Hessische Bauordnung (Technische Baubestimmungen) aufgenommen worden, deshalb ist es noch vielfach den Städten und Kreisen überlassen wie sie „Barrierefreiheit“ auslegen.

Bisher wurde im Kreis bei Kritik an fehlender Barrierefreiheit geäußert, dass man nachbessern wolle, wenn Behinderte einen Platz an einer Regelschule erhalten hätten.

So werden noch heute Hürden gebaut, die später mit viel Geld beseitigt werden müssen, Schulen die nicht barrierefrei gebaut werden, schließen Behinderte schon im Voraus aus.

 

Die Behindertenrechtskonvention ist seit dem 31.12.2008 in Deutschland geltendes Recht. Bund und Länder haben sich u.a. verpflichtet,

  • Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern;
  • alle hierzu geeigneten Gesetzgebung-, Verwaltungs-, und sonstige Maßnahmen zu treffen, damit die Vorgaben der Konvention realisiert werden können. 

Deshalb genügt es nicht, wenn in einer Pressemitteilung vom 10. Februar steht: „Ein Thema ist Hielscher zufolge die barrierefreie Umwelt. Demnach sollen Schulbauten und andere Bauvorhaben noch behindertengerechter geplant werden als bisher.“
Was soll das bedeuten? Woran misst sich diese Aussage? Welche Verpflichtung geht sie ein? Welche Verbindlichkeit hat sie?


Deshalb ist der Kreistag gut beraten, die Verwaltung auf Vorgaben festzulegen, die nach der Behindertenrechtkonvention einzuhalten sind.

 Und darum unser Antrag. Stellen wir Rechtssicherheit für die Zukunft her: Die Neu-und Umbauten im Kreis sollen nach DIN 18040-1 und die Außenanlagen nach DIN 18070 geplant und gebaut werden.

Wir bitten um Ihre Zustimmung.


Beate Ullrich-Graf


Veröffentlicht von mk (admin) am 28 Feb 2011
Zuletzt geändert am: 28 Feb 2011 um 3:50 PM


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