hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
Ein weiterer Antrag zum Haushalt

23.11.2016

Kreistagssitzung am 12.12.2016

Antrag

Betr. Gesundheitskarte für Geflüchtete


 

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Der Kreisausschuss wird aufgefordert, die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge (eGK) im Kreis zu prüfen, auch im Hinblick auf Verwaltungsvereinfachung und Kosten. Das Ergebnis soll dem Kreistag berichtet werden.

  2. Bis eine Entscheidung über die Einführung einer Gesundheitskarte getroffen ist soll ab 2017 an alle Geflüchteten (Asylbewerber/innen) zu Beginn jedes Quartals über die zuständigen Sozialarbeiter/innen ein Krankenschein ausgegeben werden.


 

Begründung:


 

Krankheit überfällt Menschen oft akut und plötzlich. Ein sofortiger Arztbesuch kann oft Schlimmeres verhindern. Aber derzeit muss von Geflüchteten vorher im Sozialamt der Behandlungs-Schein geholt werden: vormittags außer donnerstags von 8-12 Uhr, dazu an zwei Nachmittagen. Ab Freitag 12 Uhr ist das Amt geschlossen.*


 

Dieses Verfahren führt dazu, dass Krankheiten sich verschlimmern und verschleppt werden und gefährdet so möglicherweise die Gesundheit nicht nur der erkrankten Geflüchteten, sondern auch die ihrer Mitbewohner, Betreuer und aller, die mit den Erkrankten in Kontakt kommen.


 

Mit der Gesundheitskarte entfällt das. Neben der Erleichterung für die Flüchtlinge und der Verringerung der Ansteckungsgefahr gibt es weitere Vorteile. Der Kreis müsste nicht länger Personal für die Scheinausgabe und Abrechnung im Sozialamt bereit halten - es entstünde also auch eine spürbare Entlastung der Behörde.


Auch für die Ärzte wäre eine Erleichterung gegeben. Derzeit erhalten Ärzte den Behandlungsschein der Asylsuchenden zu Beginn jedes Quartals und behalten diesen in der Praxis. Alle erbrachten Leistungen werden auf der Rückseite des Behandlungsscheines aufgedruckt, der nach Abschluss des Quartals an die zuständige Behörde übersandt wird. Mit Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge können Arztpraxen wie bei gesetzlich Krankenversicherten elektronisch über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen. Die umständliche Bearbeitung der Behandlungsscheine und die Einzelabrechnung mit dem Kreis würden entfallen. Die Einführung der Gesundheitskarte würde an den gesetzlichen Vorgaben nichts ändern, da der Anspruch der Asylsuchenden auf gesundheitliche Versorgung gleich bliebe. Missbrauch könnte durch eine befristete Gültigkeit solcher Karten verhindert werden.


 

Hessen hat zwar die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gesundheitskarte geschaffen – die hessischen Kommunen setzen sie aber nicht um. Hauptgrund ist die Befürchtung höherer Kosten. Untersuchungen haben inzwischen ergeben, dass eine Kostenerhöhung durch die Gesundheitskarte nicht eingetreten sei.


 

Bis diese Prüfung abgeschlossen und über die Gesundheitskarte entschieden ist, sollen Geflüchtete zu Beginn eines Quartals über ihre Sozialarbeiter einen Krankenschein erhalten, damit sie im Falle einer Erkrankung unverzüglich einen Arzt/eine Ärztin aufsuchen können. Damit wären die Fahrten zum Sozialamt nicht mehr nötig. Die Stadt Mainz hat kürzlich ein solches Verfahren eingeführt.


 

Wir gehen davon aus, dass diese Regelung zumindest kostenneutral, wenn nicht sogar kostensenkend umgesetzt werden kann.


 


 

Dr. Grassel

Hornung

Ullrich-Graf


 


 

*Öffnungszeiten Sozialamt MTK

 

 vormittags

nachmittags

Montag

 08:00 - 12:00 Uhr

 Bitte mit Termin

Dienstag 

 08:00 - 12:00 Uhr

 13:30 - 16:30 Uhr

Mittwoch 

 08:00 - 12:00 Uhr

 Bitte mit Termin

Donnerstag

 Bitte mit Termin

 13:30 - 17:30 Uhr

Freitag

 08:00 - 12:00 Uhr

 


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 24 Nov 2016
Zuletzt geändert am: 24 Nov 2016 um 6:04 PM


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