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Faktenresistent

 

Bezug : Kosten der unterkunft für Hilfeempfänger

 

LESERBRIEF

 

Faktenresistent

 

Wohnungssuchende im Kreis, davon gibt es Hunderte in den Kommunen, finden keine bezahlbare Wohnung. Wohnungssuchende Hilfeempfänger mit Wohnberechtigung schon deshalb nicht, weil die Mietobergrenzen des Amtes für Arbeit und Soziales zehn Jahre gültig und offensichtlich unabhängig von zehn Jahren Mietpreisentwicklung im Kreis sind. Wie anders erklärt sich dass Hilfeempfänger im Jahr 2011 zu 7,9%, im Jahr 2015 zu 15,3% und im Jahr 2018 bereits zu 25% von ihren Leistungen zum Leben, dem Existenzminimum, ihre Mietkosten querfinanzieren müssen. Diese Fakten waren Inhalt eines Antrags der Wählergemeinschaft di LINKE. Gefordert wurde ein „schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der Mietobergrenzen,entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, B 4 AS 50/09 R.

Schließlich unterliegt auch der Main-Taunus Kreis dieser Rechtsprechung. Oder doch nicht? Tatsächlich, der MTK hat kein schlüssiges Konzept sondern orientiert seine Mietobergrenzen am Wohngeldgesetz,WoGG. Auch wenn Herr Baron erzählt, dass das Wohngeldgesetz „selbst auch in sich schlüssig sei“, muss man ihm die Rechtslage vorhalten. Der Hessische Landkreistag, dessen Mitglied der MTK ist, legt fest: es „darf auf die pauschalen Werte der Tabellen zu § 12 WoGG allenfalls als Richtwert zurückgegriffen werden, da dies keine valide Basis darstellt“ („Praktische Arbeitshilfe“, Ausgabe, Juni 2012). Für Herrn Baron sind sie dennoch „in sich schlüssig“. Und um die anwesenden Kreistagsabgeordneten von der Rechtmäßigkeit des Handelns der Kreisverwaltung zu überzeugen, verweist Herr Baron auf Gerichtsurteile deren Streitgegenstand und Anzahl niemand kennt. Ein Urteil zu Gunsten dieser Kläger sei aber nicht ergangen. So Herr Baron. Nun muss man wissen, dass Hilfeempfänger vor Sozialgerichten selbst klagen können. Dazu bedarf es einiger Rechtskenntnisse und viel Zeit. Ergebnisse von Klagen können drei Jahre auf sich warten lassen. Ging es bei den Verfahren überhaupt um die Anwendung der Wohngeldtabelle? Wurden diese Verfahren mit einem Urteil abgeschlossen oder mit einem Vergleich? Diese Notbremse kann der Rechtsvertreter des Kreises ziehen um eine Klage lautlos zu beenden. Dazu sagte Herr Baron nichts. Es ging dabei ja auch nur um den Schutz der Mittel zum Leben und Überleben. Um die Existenzsicherung von Hilfeempfängern.

 

Carlo Graf

Unterstützer der Wählergemeinschaft die LINKE MTK


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 08 Nov 2020
Zuletzt geändert am: 08 Nov 2020 um 6:48 PM


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