hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
Freundschaft heisst Hilfe

21.05.17

Antrag zur Kreistagssitzung am 12.06.2017

Betr.: Freundschaft Kreise Ketrzyn und Main-Taunus


 

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreisausschuss wird gebeten, zu prüfen, wie der Kreis Ketrzyn unterstützt werden kann, damit das ehemalige Führerhauptquartier „Wolfschanze“ zu einer würdigen Gedenkstätte für die Opfer des Widerstands gegen den Hitlerfaschismus und für die kriegsgefangenen Zwangsarbeiter des 2. Weltkriegs, umgestaltet wird.


 

Begründung:

Laut der jüngst veröffentlichen Freundschaftserklärung mit Ketryzn sollen „Möglichkeiten einer vertieften Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen geprüft werden.“

Der Freundschaftsvertrag sieht vor „im Geist der Völkerverständigung, im Bewusstsein geschichtlicher Erfahrungen“ aktiv zu werden.

Eine vertiefte Zusammenarbeit im Sinne dieser Freundschaftserklärung kann sich aktuell bei der Hilfe der Umgestaltung des ehemaligen Führerhauptquartiers im Kreisgebiet von Ketryzn ergeben.

Eine gemeinschaftliche geschichtliche Erfahrung dunkelster Prägung ist die Besetzung Polens und hier die Errichtung einer Kommandozentrale der Hitlerfaschisten im Osten nahe der Grenze zur Sowjetunion ab 1940. Das Quartier wurde von 28.000 Kriegsgefangenen errichtet, die Zwangsarbeit leisten mussten.

Eigentümer ist der polnische Staat. Seit 2009 wird dort von von einem privaten Pächter ein unwürdiges Angebot vorgehalten. 200 000 Besucher im Jahr konnten dort militärisch Wehrmacht spielen.

Der Pächter war den Vorgaben, das Areal historisch und ordentlich zu erschließen, nicht nachgekommen. Historiker wünschen eine didaktisch-politische Erschließung.

Eine weitere Besonderheit um dieses Quartier ist ein 57 Hektar großes Biotop, klassifiziert nach der Richtlinie des Europarats (92/43/EWG).


 

Die Umgestaltung dieser Flächen und der Ausbau der Gedenkstätte entsprechen den Wünschen und Zielsetzungen beider Kreise. Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss deshalb, die Wünsche und Möglichkeiten des befreundeten Kreises in dieser Richtung zu erfragen, damit eine Unterstützung des Main-Taunus-Kreises in ideeller, personeller und auch finanzieller Art erfolgen kann.


 


 

Siehe dazu auch:

http://www.rottenplaces.de/main/ehemaliges-fuehrerhauptquartier-wolfsschanze-ist-pleite-25408/

 

 

 

22.05.2017

Antrag zur Kreistagssitzung am 12.06.2017

Betr.: Erhalt der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen beim Landeswohlfahrtsverband Hessen


 

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag des Main-Taunus-Kreises erteilt allen Bestrebungen des Hessischen Städte- / Landkreistages und der Hessischen Landesregierung, die Aufgaben der Eingliederungshilfe vom LWV wegzunehmen und auf die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen, eine klare Absage.

 

Der Kreistag fordert den Kreisausschuss auf, sich auch weiterhin intensiv für den Erhalt der Eingliederungshilfe beim LWV Hessen einzusetzen und alle Strukturen und Aufgabengebiete des LWV zu erhalten.

 

Weiterhin fordert der Kreistag die Hessische Landesregierung auf, im Rahmen der Umsetzung des BTHG, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine dauerhafte und umfassende Zuständigkeit des LWV Hessen für alle (ambulanten, teil- und

vollstationären) Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vorsieht.

 

 

Begründung:

 

Der LWV Hessen ist trotz des neo-liberalen Zeitgeistes und seiner zunehmend dominant betriebswirtschaftlichen Sicht der Hilfen für Menschen mit Behinderung, nach wie vor ein Garant hoher Qualität in der hessischen Behindertenhilfe.

 

Der Landeswohlfahrtsverband sichert landesweit gleichwertige Standards in der Behindertenhilfe und einen gleichmäßigen Ausbau und Bestand von

Beratungs-, Betreuungs-, und Versorgungsangeboten in allen hessischen

Gebietskörperschaften und für alle Zielgruppen.

 

Die Mitarbeiter des LWV sind für die Beurteilung bestimmter verschiedener Behinderungen und der dafür erforderlichen Hilfen qualifiziert und tragen dazu bei, dass geistig und seelisch behinderte Menschen und Suchtkranke, sinnes-geschädigte und körperbehinderte Menschen sowie jüngere pflegebedürftige Menschen eine vergleichbar gute Versorgung und Eingliederung in die Gesellschaft mit gutem Standard erhalten.

 

Durch die bisherige Finanzierung des LWV über ein Umlagesystem können alle Angebote unabhängig von der Kassenlage der jeweiligen Gebietskörperschaften Hessens, finanziell gefördert werden.

 

Dabei treffen die finanziellen Belastungen über die Verbandsumlage alle hessischen Gebietskörperschaften in gleicher prozentualer Höhe, je nach ihrer jeweiligen Finanzkraft.

 

Dieser hessenweite Finanzausgleich muss in dieser Form zwingend erhaltend bleiben, da eine gute Versorgung ansonsten vom jeweiligen Wohnort und der Kassenlage des Kreises oder der kreisfreien Stadt abhängig ist.

 

Dr. Grassel                       Hornung                               Ullrich-Graf

 

19.05.2017


 


 

Kreistagssitzung am 12.06.2017


 

Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE. Main-Taunus

 

Runder Tisch Nahmobilität


Der Kreistag möge beschließen:

 

der Kreisausschuss wird gebeten, den Kreis der zum "Runden Tisch Nahmobilität" einzuladenden Organisationen um Vertretungen von Senior(inn)en und Menschen mit Behinderungen zu erweitern.

 

 


Wie uns zwischenzeitlich bekannt wurde, wurde vom Kreisausschuss für den 28. Juni 2017 zum ersten "Runden Tisch Nahmobilität" eingeladen und die zur Teilnahme vorgesehenen Institutionen wurden bis zum 01.06.17 um die Benennung eines Vertreters gebeten. Die vom Kreisausschuss beschlossene Teilnehmer-Liste enthält jedoch weder Senioren-Organisationen, noch Organisationen von Menschen mit Behinderungen. Die spezifischen Interessen und Probleme dieser beiden Personengruppen müssen jedoch von Anfang an in die Diskussion über Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Nahmobilität einbezogen werden, wenn dieser Runde Tisch realitätstaugliche Vorschläge unterbreiten soll.


Dr. Barbara Grassel  Beate Ullrich-Graf   Fritz-Walter Hornung

 

Fax: 06192 201 1721

 

19.04.2017

Anfrage Betreuungskosten bei „Pakt für den Nachmittag“

In der Presse (FR v. 11.04.17) wurde über die Antwort des Hessischen Kultusministeriums auf die Große Anfrage der Abg. Faulhaber (DIE LINKE) und Fraktion betreffend Pakt für den Nachmittag berichtet mit der erstaunlichen Feststellung, dass die Betreuung nirgends so teuer sei wie in Kassel und im Main-Taunus-Kreis. Dies verlangt nach einer Erklärung.

 

Wir fragen daher den KA:

  1. Warum sind die Kosten, die Eltern für die Betreuung im Rahmen des „Pakts für den Nachmittag“ zu zahlen habe, im Main-Taunus-Kreis im hessischen Vergleich so hoch?
    Beispiele
    Stadt Frankfurt: 0 Euro,
    Stadt Offenbach: 94 Euro
    Kreis Offenbach 120 Euro

  2. Warum sind die Kosten für die Betreuung (Kosten für Module ab 14.30 Uhr in den verschiedenen Kommunen im Main-Taunus-Kreis so unterschiedlich hoch?
    Beispiele:
    Grundschule Süd-West Eschborn: 10 - 97 Euro (für gestufte Module)
    Weinbergschule Hochheim: 80 - 200 Euro
    Pestalozzischule Kelkheim: 70 - 191 Euro
    Lindenschule Kriftel: 96 - 218 Euro
    Regenbogenschule Hattersheim: 56 - 145 Euro

  3. Sind diese Kosten ganzjährig zu zahlen? Auch während der Ferien?
    Welche dieser Module beinhalten eine Ferienbetreuung?

  4. Warum müssen selbst für die Betreuung zwischen 7:30 und 14:30 Uhr in Hattersheim und Eschborn Gebühren bezahlt werden?

  5. Welche Möglichkeiten sieht der Kreisausschuss, um die Kosten der einzelnen Schulen anzugleichen und die Kostenbeiträge für die Eltern generell zu senken?

  6. Welche Möglichkeiten sieht der Kreisausschuss, um die Kosten der einzelnen Schulen anzugleichen und die Kostenbeiträge für die Eltern generell zu senken?

  7.  

  8.  

    1. gez. Dr. Grassel

    1. gez. Hornung

    1. gez. Ullrich-Graf

  9.  

  10.  

  11. Quelle: Drucksache des Hessischen Landtags Nr. 19/4710 vom 21..03.2017

  12. Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Abg. Faulhaber (DIE LINKE) und Fraktion betreffend Pakt für den Nachmittag Drucksache 19/4326

  13. Welche dieser Module beinhalten eine Ferienbetreuung?

  14. Warum müssen selbst für die Betreuung zwischen 7:30 und 14:30 Uhr in Hattersheim und Eschborn Gebühren bezahlt werden?

  15. Welche Möglichkeiten sieht der Kreisausschuss, um die Kosten der einzelnen Schulen anzugleichen und die Kostenbeiträge für die Eltern generell zu senken?

 

 

 

gez. Dr. Grassel

gez. Hornung

gez. Ullrich-Graf

 

 

Quelle: Drucksache des Hessischen Landtags Nr. 19/4710 vom 21..03.2017

Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Abg. Faulhaber (DIE LINKE) und Fraktion betreffend Pakt für den Nachmittag Drucksache 19/4326

 

 

 

 

 


 


 

 

 


 


 


 


 


 

 


 


 

 

 

 

 


 


 


 


 


 

 


 

 

 


 


 

 

 

   

 

 


 


 


 


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 23 May 2017
Zuletzt geändert am: 26 May 2017 um 9:52 AM


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