hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
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Gestern - im Kreistag 11.09.

23.08.2017


 

Antrag zur Kreistagssitzung am 11.09.2017


 

Betr.:
Übernahme der Kosten für das landesweite Schülerticket unanhängig von der Entfernung zwischen Wohnort und Schule

 

Der Kreistag möge beschließen:


 

Der Kreisausschuss wird beauftragt,


 

sich in den Gremien des RMV dafür einzusetzen, dass die Kosten für das landesweit gültige Schülerticket unabhängig von den bisherigen Erstattungsregelungen für die Schülerbeförderung mindestens für alle Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 vom Land Hessen übernommen werden und nicht nur für diejenigen, die mehr als 3 km von der nächsten weiterführenden Schule entfernt wohnen oder einen besonders gefährlichen Schulweg haben.


 

Begründung:

Die bisherige Erstattungs-Regelung für die Schülerbeförderungskosten, wonach es von der Entfernung zwischen Wohnort und Schule abhängt, ob die Fahrtkosten erstattet werden, kann nicht auf das landesweite Schülerticket übertragen werden, das ja ausdrücklich nicht auf die Nutzung für den Schulweg beschränkt ist, sondern gerade auch zur Nutzung in der Freizeit bestimmt ist – was die WG DIE LINKE. sehr begrüßt. Wenn das Schülerticket aber hauptsächlich zur Nutzung in der Freizeit bestimmt ist, kann es nicht nur Schüler/innen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, die einen weiteren Schulweg als 3 km haben, sondern muss allen Schüler/innen zugute kommen.

Die derzeitige Regelung führt im Main-Taunus-Kreis dazu, dass Schüler/innen aus den Ortsteilen das Schülerticket kostenlos erhalten, Schüler/innen aus den Kernstädten jedoch nicht. Dies ist sachlich nicht gerechtfertigt und begegnet daher sogar verfassungsrechtlichen Bedenken.


 


 

Dr. Grassel

Hornung

Ullrich-Graf

11.09.2017

Redemanuskript

Kreistagssitzung am 11.09.2017

Betr. Übernahme der Kosten für das landesweite Schülerticket unabhängig von der Entfernung zwischenWohnort und Schule


 

Bekanntlich wurde die Erstattungsregelung für die Übernahme von Schülerbeförderungskosten nicht geändert, sondern wird 1:1 auf die Kostenübernahme für das landesweite Schülerticket übertragen. Dass der Landesverkehrsminister laut Presse deshalb die ganze Aufregung nicht versteht, zeigt, dass Herr Al-Wazir offenbar den Unterschied zwischen Schülerbeförderung und landesweitem Schülerticket nicht verstanden hat.

Da das Schülerticket nicht nur für den Schulweg, sondern hauptsächlich zur Nutzung in der Freizeit bestimmt ist, kann es nicht nur Schüler/innen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, die einen weiteren Schulweg als 3 km haben, sondern muss allen Schüler/innen zugute kommen, mindestens allen Schüler/innen der gleichen Jahrgangsstufen.

Die derzeitige Regelung führt im Main-Taunus-Kreis dazu,  dass Schüler/innen aus Wildsachsen, Ruppertshain oder Ehlhalten das landesweite Schülerticket bezahlt bekommen, Schüler/innen aus Hofheim-Kernstadt , Kriftel oder Eschborn dagegen nicht.  Bösartig könnte man sagen, Schüler/innen aus Ortsteilen, in denen weder eine S-Bahn, noch nach 20 Uhr oder am Wochenende ein Bus (nur das AST) fährt, könnten kostenlos in ganz Hessen mit dem ÖPNV fahren (wenn es einen gäbe), Schüler/innen aus Städten mit gutem ÖPNV-Angebot bzw. deren Eltern dagegen nicht, sondern die müssen das Schülerticket selbst bezahlen. Dies ist doch durch nichts zu rechtfertigen. Davon abgesehen wird so der Kreis der ÖPNV-Nutzer kaum ausgeweitet werden, was aber umweltpolitisch sinnvoll wäre.

Auch wenn der Kreis diese Erstattungs-Regelung nicht selbst ändern kann, so sollte er sich doch in den Gremien des RMV und gegenüber der Landesregierung dafür einsetzen, dass diese ungerechtfertigte Ungleichbehandlung beseitigt und durch Bereitstellung der erforderlichen Mittel die erforderlichen Transportkapazitäten für eine höhere Fahrgastzahl bereitgestellt werden.

Dr. Barbara Grassel


 

 

Änderungsantrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus zu Drucksachen IIa/058, IIa/057 und IIa/056 Wahl von Mitgliedern in die Schulkommission ...

Betr. Änderung der Satzung über die Bildung der Schulkommission in § 2 Zusammensetzung. Abs. 1 Buchstabe c) und h)

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

  1. Die Satzung über die Bildung einer Schulkommission vom 1. November 1993 wird überarbeitet und den Erfordernissen des § 148 HSchG angepasst.

  2. Weiterhin soll sie hinsichtlich der Aufgabenstellung der Schulkommission und der Zusammensetzung ihrer Mitglieder erweitert werden.

  3. Als Gremium das über eine Legislaturperiode von 5 Jahren besteht, muss für die Sitze der Eltern/Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit der Nachbesetzung nach höchstens zwei Jahren geschaffen werden.

 

 

Begründung:

Die bestehende Satzung über die Bildung einer Schulkommission vom 01.11.1993 entspricht nicht mehr den Erfordernissen des Hessischen Schulgesetzes wegen der ungleichen Sitzverteilung für Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler.

Weiterhin trägt sie der veränderten Zusammensetzung des Kreistags – 1993 gab es im Kreistag nur Fraktionen – nicht Rechnung.

 

Satzungen anderer Kreise geben beispielsweise dem DGB, den Arbeitgeberverbänden, Vertretern der Ausländerbeiräte, Schulpsychologen einen Sitz in der Schulkommission.
Schule hat sich verändert und füllt mit ihren Ganztags- und Betreuungsangeboten als Lern- Lebensraum den größten Teil des Tages aus. Auch deshalb ist der Kreis der Sachkundigen zu erweitern.

 

Die Schulkommission wird für die Dauer einer Legislaturperiode eingerichtet. Davon unterscheiden sich die Amtszeiten der Elternbeiräten und Schülerinnen und Schülern (2 bzw. 1 Jahr). Dies erschwert eine Mitwirkung dieser Gruppen. Die Satzung muss für diese die Möglichkeit der Nachbesetzung nach höchstens zwei Jahren geben weil ein Nachrückerverfahren nicht gewährleistet, dass z.B. die jungen Menschen nach 5 Jahren noch an der Schule sind oder die Eltern noch schulpflichtige Kinder haben.

 

Deshalb ist die Satzung in den genannten Punkten vor der Bildung der Schulkommission dieser Legislaturperiode zu ändern.

 

 

 

gez.

Dr. Grassel Hornung Ullrich-Graf

 

 

 

22.08.2017

Antrag zur Kreistagssitzung am 11.09.2017


 

Betr.: Niedrigschwellige Sprachkursangebote mit Kinderbetreuung für Frauen


 

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreisausschuss wird gebeten zu prüfen welche niedrigschwelligen Sprachkursangebote (bekannt als „Mama lernt Deutsch-Kurse“) – besonders für Mütter mit Kinderbetreuung – im Kreis durchgeführt werden können. Dabei sollen auch die neuen Konzeptionen des BAMF für derartige Angebote berücksichtigt werden.

Das Ergebnis soll dem Gesundheits-, Sozial- und Integrationsausschuss vorgelegt und dort behandelt werden.


 

Begründung:

Mama-lernt-Deutsch-Kurse gibt es seit 1997 in Frankfurt am Main. Sie richten sich insbesondere an Frauen mit Kindern, die kaum Deutsch sprechen, weil sie, wegen ihren kleinen Kinder, nicht die Chance hatten an regelmäßigen Deutsch- bzw. Integrationskursen teilzunehmen.

Auch im Main-Taunus-Kreis gibt es viele Mütter die, aufgrund der Kindererziehung, noch nicht die Gelegenheit hatten an einem Integrationskurs teilzunehmen. Auch wurde eine integrationskursbegleitende Kinderbetreuung durch das BAMF im Oktober 2014 eingestellt. Seit diesem Jahr gibt es wieder eine konzeptionell veränderte kursbegleitende Kinderbetreuung.

Dennoch wird auch dieses Angebot nicht von allen Müttern angenommen werden können weil es zu zeitaufwendig ist, gerade wenn die Kinder noch ganz klein sind.

Deshalb plant das BAMF für das Jahr 2018 neu konzipierte niedrigschwellige Frauenkurse die sich durch eine wohnortnahe Durchführung in einem geschützten Raum und an einem vertrauten Ort (z.B. Kindergarten oder Schule) auszeichnen – ganz wie das Konzept der Mama-lernt-Deutsch-Kurse.

Auch das WIR-Programm des Landes Hessen finanziert/bezuschusst niedrigschwellige Deutschförderung wie die Mama-lernt-Deutsch-Kurse.

Die VHS des Rheingau-Taunus-Kreises bietet derzeit an 6 Grundschulen des Kreises einen solchen Kurs 1 x wöchentlich an.

Aufgrund auch zunehmenden Familiennachzugs bei den anerkannten Flüchtlingen wird es notwendig, niedrigschwellige Kurse für Deutsch und Orientierung im Kreis vermehrt anzubieten.


 


 

Dr. Grassel

Hornung

Ullrich-Graf


 


 

Zur Information:

VHS Rheingau-Taunus

"Mama lernt Deutsch!" wendet sich an Mütter mit Migrationshintergrund mit Kindern im Kindergarten- oder Schulalter zur Förderung der Integration. Damit die Mütter die Gelegenheit haben in Ruhe deutsch zu lernen, gibt es eine Kinderbetreuung.

Die Kurse werden von dem Rheingau-Taunus-Kreis gefördert und unterstützt. Die Teilnehmer zahlen pro Kurstag 1€.

Aktuell finden im Rheingau-Taunus-Kreis folgende „Mama lernt Deutsch!“-Kurse statt:

• Aarbergen (Astrid-Lindgren-Schule) - Freitags, 09:00 – 11:30 Uhr

• Bad Schwalbach (Wiedbachschule) - Freitags, 09:00 – 11:30 Uhr

• Eltville (Freiherr-vom-Stein-Schule) - Donnerstags, 09:00 – 11:30 Uhr

• Rüdesheim (Julius-Alberti-Schule) - Montags, 09:00 – 11:30 Uhr

• Taunusstein (Silberbachschule) - Montags, 09:00 – 11:30 Uhr

• Walluf (Walluftalschule) - Dienstags & Mittwochs, 09:00 – 11.30 Uhr

Ein Einstieg ist jederzeit möglich. Egal ob Sie Deutsch sprechen oder nicht, kommen Sie einfach vorbei!

Volkshochschule Rheingau-Taunus e.V., Frau Lambrecht: 06128-927711

Büro für Gleichstellungsfragen und Frauenangelegenheiten Rheingau-Taunus-Kreis, Frau Czymai: 06124-51028


 

WIR-Programmm Hessen

Sprachförderung: Deutschkurse für Zuwanderer

Mit der niedrigschwelligen Deutschförderung Erwachsener setzt die Landesregierung auf eine nachhaltige Verbesserung der Integrationschancen von Menschen mit Migrationshintergrund in die hiesige Gesellschaft. Insbesondere Mütter mit Migrationshintergrund können durch ihre Teilnahme an Sprachkursen (z. B. Mama-lernt-Deutsch-Kurse) und die hierbei erworbenen Deutschkenntnisse ganz erheblich zur Integration ihrer Kinder in hiesige Strukturen beitragen und diese auf ihrem Bildungsweg unterstützen. Daher beinhalten die hessischen Kurse neben der Sprachvermittlung auch Sachverhalte des alltäglichen Lebens, u.a. der Familie und Erziehung, des Wohnumfeldes, des Gesundheits- und Bildungssystems oder des Arbeitsmarktes. Durch die Informationsvermittlung in den Kursen können bestehende Schwellenängste gegenüber öffentlicher Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Ämtern etc.) abgebaut werden.

Die landesgeförderten Deutschkurse richten sich an Menschen mit Migrationshintergrund, die sich dauerhaft und rechtmäßig in Hessen aufhalten und die keinen Anspruch auf Förderung bzw. keine Zulassung zu den Bundesintegrationskursen haben. Angeboten werden sie von kommunalen, kirchlichen und gemeinnützigen Trägern.


 

  1. Landesprogramm „MitSprache – Deutsch 4U“ ausgebaut

Das Programm richtet sich vorrangig an erwachsene Flüchtlinge und Asylbewerber, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, und steht auch Geduldeten offen. So kann der Integrationsprozess bereits vor der endgültigen Asylentscheidung beginnen und die Flüchtlinge bekommen frühzeitig Perspektiven für ihr Leben in Hessen aufgezeigt.

Mit dem Programm „MitSprache – Deutsch4U“ wurde im vergangenen Jahr etwa 2.500 Geflüchteten Gelegenheit zum niedrigschwelligen Erwerb der Deutschen Sprache geboten. Aufgrund der positiven Resonanz des vergangenen Jahres wurden die Mittel des Landesprogramms auf nunmehr 2,7 Millionen Euro erhöht. Um auch geflüchteten Müttern und Vätern mit kleinen Kindern eine Gelegenheit zu bieten sich im Alltag zu orientieren und Deutsch zu lernen, kann damit ab sofort kursbegleitende Kinderbetreuung gefördert werden. Hierzu können über die bisherigen maximal 10.500 Euro hinaus  bis zu 2.400 Euro pro Kurs beantragt werden. Voraussetzung ist eine Mindestanzahl von drei betreuten Kindern pro Kurs.


 


 

23.08.2017


 

Anfrage der WG DIE LINKE. Main-Taunus betreffend:

  1. Vorlage der Fahrtkosten für TeilnehmerInnen der Integrationskurse


 

Die Fraktion Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus hatte am 17.06.2014 den Antrag Nr. XVII/I a/265 eingebracht. Ziel des Antrags war die Vorlage der Fahrtkosten durch das Amt für Arbeit und Soziales für den Besuch der Integrationskurse nach Zulassung vor Beginn der Kurse.

Der Antrag wurde im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Integration am 18.09.14 behandelt.

Die Protokollnotiz vermerkt: “Das Amt für Arbeit und Soziales übernimmt die Kosten für die Fahrtkosten von Teilnehmer_innen von Integrationskursen, um sie dann am Anschluss von der VHS zurückerstattet zu bekommen.“


 

Wir fragen nach nunmehr drei Jahren:

Wie viele TeilnehmerInnen haben im Jahr 2015, 2016, 2017 (Stichtag 2017 Ferienbeginn 03.07.) an Integrationskursen teilgenommen.

Wurden die Kursteilnehmenden auf die Möglichkeit der Fahrtkostenvorlage hingewiesen?

Müssen die Fahrtkostenvorlagen beantragt werden?

Wenn ja, Wie viele Anträge gab es?

Wie viele Anträge wurden genehmigt?

Wie viele TeilnehmerInnen haben vor Kursbeginn Fahrtkostenvorlage erhalten?

Wie viele TeilnehmerInnen haben nach Kursbeginn Fahrkostenvorlage erhalten?

Wie viele TeilnehmerInnen haben keine Fahrkostenvorlage erhalten?


 


 

gez. Grassel

gez. Hornung

gez. Ullrich-Graf


 


 

Zur Information:


 

Aus Protokoll der Sitzung des GESUNDHEITS-, SOZIAL- UND

INTEGRATIONSAUSSCHUSS vom 18.09.2014

5. Antrag der Kreistagsfraktion Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus

Betr.: Kreis soll Fahrtkosten für Integrationskurse vorlegen

Drucksache Nr. XVII/I a/265 vom 17.06.2014

Beratung und abschließende Beschlussfassung gem. Kreistagsbeschluss vom 14.07.2014

Herr Baron äußert sich zum Antrag, den Frau Ulrich Graf vorbringt. Es sei gelebte Praxis des Amtes diese Fahrtkosten übernehme.

Herr Werle bestätigt, dass die Leistungen der Fahrtkosten vorgelegt und dann mit der VHS abgerechnet werden.


 

Protokollnotiz:

Das Amt für Arbeit und Soziales übernimmt die Kosten für die Fahrtkosten von Teilnehmer_innen von Integrationskursen, um sie dann im Anschluss von der VHS zurückerstattet zu bekommen.

Frau Ulrich Graf zieht den Antrag zurück.

Protokollnotiz:

Damit ist der Antrag nicht mehr im Geschäftsgang, es ist somit nichts mehr zu veranlassen

 


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 13 Sep 2017
Zuletzt geändert am: 13 Sep 2017 um 7:46 PM


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