hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
"Gutes Arbeitszeugnis" trotz Mordversuchen.

 

An die Redaktion des HK-Hofheim

 

Bezug : „Eiskalte Einzelgängerin“ Artikel HK vom 29.10.2016

 

LESERBRIEF

 

Gutes Arbeitszeugnis

 

Die Hebamme Regina K. hat vor dem Arbeitsgericht ein „gutes Arbeitszeugnis“ der Sodener Klinik erstritten und erhalten. Mit diesem Arbeitszeugnis konnte sie im Münchner Klinikum Großhadern ihre Mordversuche an vier weiteren Schwangeren fortsetzen. Nach drei Mordversuchen in der Kreisklinik Bad Soden. Das Münchner Landgericht sieht es als erwiesen an und verurteilt die Hebamme zu 15 Jahren Gefängnis. Stoff für einen „Tatort“ aber leider tatsächlich geschehen.

Das „gute Arbeitszeugnis“ ausgestellt von der Klinik ohne Klärung des Tatverdachts, ein Freibrief für weitere Mordversuche. Dieses Verhalten der Klinikleitung war bereits Thema in der Kreistagssitzung vom 19. September 2016. Die Wählergemeinschaft die LINKE hatte Konsequenzen aus dem „Hebammenfall“ gefordert. Unter anderem, dass „strafrechtliche Vergehen gegenüber Patientinnen und Patienten ohne Rücksichtnahme auf Außenwirkung gemäß geltender Gesetze anzuzeigen“seien.

Nachdem der Landrat eine Erklärung abgegeben hatte, allerdings ohne auf das Versagen der Sodener Klinikleitung einzugehen, wurde durch den Fraktionsvorsitzenden der FDP, Westedt, ein Geschäftsordnungsantrag eingebracht, dieses Thema für „erledigt“ zu erklären. Alle Abgeordneten außer den Linken stimmen dem zu. Der Kreistag als Kontrollorgan kreiseigener Einrichtungen? Versagt!
Die Absicht, das gute Ansehen der Klinik nicht zu beschädigen, ist gründlich daneben gegangen. Konsequenzen sind erforderlich und spätestens wenn, nach Ausgang der Zivilklage gegen die Klinikleitung –-wie von der Anwältin der Mordversuchsopfer angekündigt. Ich wünsche mir Aufklärung, nicht um das Ansehen der Klinik zu beschädigen, sondern um die Voraussetzungen in der Klinik zu ändern, damit Derartiges sich nicht wiederholt. Zum Wohl der zukünftigen PatientInnen.

 

Kreistagssitzung am 19.09.2016
 

Redemanuskript zum
Antrag „ Konsequenzen aus dem Hebammen-Fall“ im Krankenhaus Bad
Soden “
Herr Kreistagsvorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
beim Hebammenprozess äußert sich der Richter zur Rolle der Geschäftsführung
des Krankenhauses Bad Soden folgendermaßen: „Hier wurde alles unter den
Teppich gekehrt. Da steckt Vorsatz dahinter“ und weiter: „So ein Vorfall ist
natürlich eine Katastrophe für ein Klinikum. Das könnte das Verhalten der
Angestellten nach der Tat erklären.“
Im Pressebericht heißt es weiter: ... nach der Tat gab es weder eine schriftliche
Dokumentation, noch wurden andere Patientinnen sofort informiert.“
Und:
„Wollte die Klinik das vertuschen?“ .... Es gab „angeblich eine interne Anordnung,
dass Mitarbeiter nicht über den Vorfall sprechen dürfen.“
Meine Damen und Herren,
wir fragen: Welche Verhaltensgrundsätze und -regeln herrschten zu dieser Zeit im
Krankenhaus Bad Soden. Waren die die Wertvorstellungen und Denkhaltung des
Krankenhauses, die für alle Mitarbeiter verbindlich sind oder von ihnen in Form
freiwilliger Selbstkontrolle zu beachten sind, wurden diese von der
Geschäftsführung völlig ignoriert bzw. außer Kraft gesetzt?
Führte die wirtschaftlich angespannte Lage, die Angst vor der Außenwirkung und
damit Patientinnen zu verlieren, dazu, alles zu ignorieren was bei einem Verdacht
auf kriminelles Handeln einer Mitarbeiterin richtig und notwendig gewesen wäre?
Nämlich Anzeige zu erstatten und die Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Stattdessen wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeschüchtert und
zum Schweigen verurteilt. Wir sehen, dass die „interne“ ich sage mal
1„Abwicklung“ nur dazu geführt hat, dass die verdächtigte Hebamme einen
Arbeitsgerichtprozess gewann, ein gutes Zeugnis erhielt und anschließend
andernorts weiter Patientinnen in Lebensgefahr bringen konnte.
Meine Damen und Herren,
Dies darf sich nicht wiederholen.
Deshalb unser Antrag, damit die Geschäftsleitung diese Grundsätze für Ihr
Handeln zukünftig strikt zu beachten hat. Und dies gibt auch allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Sicherheit sich zu äußern, damit
strafrechtliches Verhalten auch verfolgt werden kann.
Wir bitten um Zustimmung.
Beate Ullrich-Graf

Kreistagssitzung am 19.09.2016
 

Antrag
Betr. Konsequenzen aus dem "Hebammen-Fall" im Krankenhaus Bad
Soden
Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreistag fordert den KA auf,
über den Aufsichtsrat der Kliniken FMT gegenüber der Geschäftsleitung auf die
Verwirklichung folgender Grundsätze zu dringen:
1.Strafrechtliche Vergehen gegenüber Patientinnen und Patienten sind ohne
Rücksichtnahme auf Außenwirkung gemäß geltender Gesetze anzuzeigen
2. Den Vorgesetzten / der Geschäftsleitung ist untersagt irgendwelchen Druck auf
MitarbeiterInnen auszuüben um die genannten strafrechtlichen Vergehen nicht
öffentlich werden zu lassen.
3. Alle Versuche von Vorgesetzten / der Geschäftsleitung, durch mündliche oder
schriftliche Vorgaben oder Anweisungen, die genannten strafrechtlichen
Vergehen zu vertuschen sind zu unterlassen.
4. Vorgesetzte / Geschäftsleitung sollen im Falle strafrechtlicher Vergehen
umgehend das Personal, die Aufsichtsgremien und die Strafverfolgungsbehörden
informieren und für umfassende Aufklärung sorgen.
Begründung:
Wie durch die Berichterstattung in der Presse über die ehemalige Hebamme in
der Bad Sodener Geburtsklinik im Juli 2016 bekannt wurde, gab es weder durch
die Ärzte der Gynäkologie in der Bad Sodener Klinik, noch durch die Klinikleitung
der MTK-Kliniken eine Strafanzeige gegen die Hebamme, obwohl eindeutige
Beweise für deren Fehlverhalten vorlagen, dass zu schwerwiegenden
Komplikationen bei Patientinnen führte und durchaus auch deren Tod zur Folge
gehabt haben könnte. Das Gericht in München vermutet, dass die Vorfälle "unter
den Teppich gekehrt werden sollten", um dem Ansehen der Klinik nicht zu
schaden. Es ist sogar von einer internen Anweisung an das Personal die Rede,
wonach dieses nicht über die Vorfälle sprechen durfte.
Wenn dies zuträfe, hätten die Vorgesetzten bis zur Klinikleitung sogar den Tod
von Patientinnen in Kauf genommen, jedenfalls aber schwere körperliche
Schäden, wie in einem Fall die Entfernung der Gebärmutter, und daraus folgende
psychische Belastungen.
Sie hätten auch durch das Verschweigen einer Straftat zukünftige Arbeitgeber
über die Qualifikation von MitarbeiterInnen im Unklaren gelassen.
Dies ist strafrechtlich aufzuarbeiten, aber solche Vorfälle dürfen sich vor allem nie
wiederholen.
Dr. Grassel
Hornung
Ullrich-Graf


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 29 Oct 2016
Zuletzt geändert am: 29 Oct 2016 um 6:20 PM


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