hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
Hanau -ohne Konsequenzen

 

Pressemitteilung

 

Im Kreistag: Konsequenzen aus Hanau ziehen - im März keine Eile, im Juni alles erledigt - meint die Kreistagskoalition

Konsequenzen aus Hanau ziehen, hier für den Kreis, als Auftrag an den Kreisausschuss und die Verwaltung gegen Rassismus und Rechtsextremismus aktiv - besonders bei genannten Problemfeldern zu handeln: Nein, das war nicht im Sinne der Kreistagsmehrheit.
Die Grünen (verlässlichster Partner von CDU und FDP) lehnten ab.  Leider sah die SPD keinen Handlungsbedarf, obwohl doch auch sie sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus stellt.

Ihnen genügte, wie Dr. Blasch (CDU) ausführte, die Erklärung des Kreistagsvorsitzenden Männer für den Kreistag bei der Sitzung am 2. März 2020 in der Solidarität, Trauer, Anteilnahme, Verurteilung von Rassismus bekundet wurden.
Und damit galt für sie der Antrag als erledigt. Nein, geht uns nichts mehr an, der Kreistag hat seine Pflicht getan, mit Aufträgen der Linken wollen wir nichts zu tun haben - so wirkte es!

Eine Erklärung des Kreistages ist das Eine, eine Beauftragung des Kreisausschusses mit Forderungen, das ist das Andere. An Erklärungen muss sich ein Kreisausschuss mit seiner Verwaltung nicht halten, über die Durchführung eines Auftrags hat er wenigstens zu berichten.:

Insbesondere die Frage wie der Kreis  privaten Waffenbesitz sowie die Erlaubnis zum Führen von Waffen besser kontrolliert, ist seit etlicher Zeit ein Thema für die Linken. Gewaltbereiten Rassisten und Mitgliedern der extremen Rechten müssen Waffenberechtigungen konsequent entzogen werden, ebenso psychisch auffälligen Menschen. Das ist heute schon gesetzlich möglich, doch die Kontrollen sind auch im MTK nicht ausreichend.
Die Antwort auf eine Anfrage der Linken offenbarte,
dass zu vielen unserer Fragen nach Waffenbesitzkarten und Waffenscheinen, deren Entzug, die Überprüfungen, und Anfragen zu den Inhabern der Waffenbesitzkarten „keine Statistik geführt werde“.
Die Frage ob die Anzahl der Kontrollen ausreichend sei wird damit beantwortet, dass diese nicht gesetzlich verankert seien – und deshalb ausreichend.
Bei der Frage nach einem rechtsextremen oder rechtsterroristischen Milieu der AntragstellerInnen wird geantwortet: „Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. Die Polizei hat angekündigt im Jahr 2020 ggf. auf die Waffenbehörde zuzukommen.“

Aus unserer Sicht zeigt diese Antwort, dass man sich in der Waffenbehörde jahrzehntelang mit der gleichen Handlungsweise zufrieden gegeben hat, ohne jemals zu hinterfragen, ob diese den Herausforderungen genügt.

Zwar erklärte die zuständige Dezernentin Overdick (GRÜNE), dass die Behörde alles richtig mache (das hört man ja immer), Antragsteller für Waffenbesitzscheine müssten persönlich vorstellig werden, da könne man sich ein Bild der Person verschaffen.
Ein kleines Zugeständnis an die Antragsteller: Es sollen zukünftig 5% der Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen unangemeldet überprüft werden. Kleiner Erfolg: vorher drohte eine Prüfung alle 30 Jahre, jetzt schon alle 20 Jahre.

Unser Antrag, der Kreisausschuss solle "Im Rahmen seiner Zuständigkeiten auf Landes- und Bundesebene (z.B. Landkreistag und Gremien in denen er auf diesen Ebenen wirkt)"  Forderungen zur Aufdeckung und Eindämmung von Rechtsextremismus in Organen des Staates  einbringen und auf deren Umsetzung drängen, wurde von Blasch eingeordnet als Resolution ans Land Hessen. Man habe in der Kreistagskoalition vereinbart, solche nicht zu beschließen. Deshalb werde man sich mit dem Text überhaupt nicht befassen.
Ja, man
kann alles verdrehen, wenn man die Mehrheit hat. Ein Antrag mit Auftrag wird zur Resolution deklariert und schon verhindert die Koallitionsvereinbarung eine Befassung!

Alles erledigt in Sachen Rassismus und Rechtsextremismus im Kreis? Nicht für die Linken!

 

Mit freundlichen Grüßen
Beate Ullrich-Graf

Beate Ullrich-Graf
Mainstraße 12
65795 Hattersheim-Okriftel
Tel. 06190 1269
Mobil 0049 1575 2734 741 



KT-Sitzung 15.06.2020
Redebeitrag TOP 10 - Konsequenzen aus den Morden in Hanau ziehen (Antrag KT/2020/322/18.WP)

Herr Vorsitzender,

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Morde von Hanau am 19. Februar liegen fast 4 Monate zurück, sind durch die einschneidenden Corona-Ereignisse in den Hintergrund gedrückt worden.

Damals gab es Demonstrationen und Kundgebungen, viele forderten in den in den Medien, dass dem „Aufstand der Anständigen, der Aufstand der Zuständigen“ folgen müsse. Die Migrationsverbände forderten im Vorfeld des Integrationsgipfels im März mehr Einsatz beim Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus. Die Integrationsbeauftragte Widmann-Mauz sagte im Deutschlandfunk, viele Migranten fühlten sich nicht sicher. Politik und Gesellschaft müssten sensibler werden und zugleich deutlich machen, dass Vielfalt auch eine Bereicherung sei, und die Bundeskanzlerin erklärte dazu, dass der Kampf gegen den Rassismus tiefstes Anliegen der Bundesregierung sei.

Meine Damen und Herren,
diese Forderung ist heute aktueller denn je.

Die Demonstrationen gegen Rassismus seitdem ein Polizist den Afroamerikaner George Floyd durch Anwendung eines polizeilich (erlaubten) Würgegriffs – das Abdrücken der Halsarterie über 8 Minuten und 46 Sekunden – ermordet hat, sind überall – auch bei uns – ein Ausdruck dafür, dass Menschen die nicht wie ein sogenannter „Biodeutscher“ aussehen immer wieder verdächtigt, beleidigt, erniedrigt oder verletzt werden – auch durch die Polizei. Ja, wir sind nicht in den USA, unsere Polizei ist anders ausgebildet – aber sie wie auch Militär,Justiz, Verwaltung üben das Gewaltmonopol des Staates aus, sie haben Zugriff auf Informationen und auch Waffen die Normalbürger nicht haben. Und deshalb darf es rechtsextreme und rassistische Gesinnungen und Netzwerke in diesen Organen nicht geben.

Wir hellhäutigen Deutschen reden über Rassismus doch wie der Blinde über die Farbe“ heißt es in einem Leserbrief (HK am 13.06.12). Ja, wer hellhäutig ist, der hat nie alltäglichen Rassismus, die Nadelstiche, Bemerkungen, Kontrollen oder Übergriffe bezüglich seines Aussehens spüren müssen.

Dem Rassismus im Alltag entgegentreten, das steht auch hier im Kreis auf der Tagesordnung. Der Kreis hat hier Möglichkeiten, sei es die Förderung von „Schule ohne Rassismus“, Fortbildungsangebote für LehrerInnen und ErzieherInnen, Supervisionsangebote in der Verwaltung, Workshops zu interkulturellem Lernen.

Dies zu Forderung a) 1. unseres Antrags.

1. Rassistische Täter werden durch Hetze und ein gesellschaftliches Klima ermutigt, in dem der Wert von Menschenleben in Frage gestellt wird. Der Weg zu Bluttaten wie in Hanau beginnt mit Rassismus im Alltag. Deshalb gilt es Rassismus entgegenzutreten: am Stammtisch, auf der Arbeit, im Alltag, in Talkshows, im Kreistag, überall.

Forderung a) 2.

2. Privater Waffenbesitz sowie die Erlaubnis zum Führen von Waffen müssen besser kontrolliert werden. Gewaltbereiten Rassisten und Mitgliedern der extremen Rechten müssen Waffenberechtigungen konsequent entzogen werden, ebenso psychisch auffälligen Menschen. Das ist heute schon gesetzlich möglich, doch die Kontrollen sind auch im MTK nicht ausreichend. Dieses Vollzugsproblem muss schnellstens gelöst werden.¹)

Ein Beispiel:
Rund drei Monate nach dem rassistischen Anschlag von Hanau hält der Oberbürgermeister der Stadt, Claus Kaminsky (SPD), die bisherigen politischen Konsequenzen aus dem Fall und dessen Aufklärung für "unzureichend".

"Zur Trauerbewältigung gehört auch, dass vor allem die Angehörigen der Opfer Antworten auf ihre drängendsten Fragen bekommen"und „es seien noch viele Fragen offen, etwa, wie der Täter eine Waffenbesitzkarte erhalten habe und wie regelmäßig die Berechtigung überprüft worden sei. Er forderte unter anderem schärfere Waffengesetze. (Wenn der Täter psychisch auffällig war, warum hat er Waffen besitzen dürfen?)

Ein weiteres Beispiel: Der Verfassungsschutz hat wichtige Erkenntnisse zu Markus H., dem mutmaßlichen Mordhelfer im Fall Lübcke, nicht an die Waffenbehörde weitergeleitet. So konnte er legal Waffen besitzen und mit seinem Kumpan Stefan S. deshalb jahrelang völlig legal auf Schießständen üben. Der Präsident des hessischen Verfassungsschutzes räumt ein, dass sein Amt die Erkenntnisse über H. nicht übermittelt hat. Er habe keine Erklärung dafür. Ob es ein Fehler war, könne er heute nicht beurteilen, sagt Schäfer: "Richtig ist, dass wir das heute anders machen würden." Laut Schäfer würden die Waffenbehörden jetzt umfassender informiert werden: "Wir haben aus heutiger Sicht daraus Schlüsse gezogen." und "Heute würden wir das alles übermitteln" – Wäre es so gewesen, der Mord wäre vielleicht nicht passiert. (Quelle: https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2020/panorama9454.pdf)

 

Betrifft dies den Main-Taunus-Kreis?

Ja, meine Damen und Herren,

die Antwort zu unserer Anfrage zu den Erlaubnissen für Waffenbesitz und Waffenscheine(KA/2020/003/18.WP) zeigt auf, dass es zu vielen unserer Fragen nach Waffenbesitzkarten und Waffenscheinen, deren Entzug, die Überprüfungen, und Anfragen zu den Inhabern der Waffenbesitzkarten „keine Statistik geführt werde“.
Die Frage ob die Anzahl der Kontrollen ausreichend sei wird damit beantwortet, dass diese nicht gesetzlich verankert seien – und deshalb ausreichend.
Bei der Frage nach einem rechtsextremen oder rechtsterroristischen Milieu der AntragstellerInnen wird geantwortet: „Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. Die Polizei hat angekündigt im Jahr 2020 ggf. auf die Waffenbehörde zuzukommen.“

Aus unserer Sicht zeigt diese Antwort, dass man sich in der Waffenbehörde jahrzehntelang mit der gleichen Handlungsweise zufrieden gegeben hat, ohne jemals zu hinterfragen, ob diese den Herausforderungen genügt. Deshalb unsere Forderung zu Punkt a) 2. diese Antrags

Meine Damen und Herren,

Die Morde von Hanau wie auch die aktuellen Proteste gegen Rassismus – auch hier in Deutschland - zeigen die Notwendigkeit, die Behörden, den Sicherheitsapparat inhaltlich neu auszurichten.

Dies kann auf der Ebene des Kreises geschehen, das habe ich ihnen bereits dargelegt - aber auch über die Mitwirkung des Kreises in allen Organisationen und Gremien die auf die Landes- und Bundesebene wirken, z.B. im Landkreistag.

Als Anfang des Prozesses hat die Bundesregierung erklärt, sie wolle mögliche rassistische Tendenzen bei der Polizei untersuchen lassen. Derzeit werde ein Konzept für eine Studie zum sogenannten Racial Profiling entwickelt. Racial Profiling bedeutet, dass Polizisten Menschen allein aufgrund ihrer Hautfarbe oder anderer äußerer Merkmale kontrollieren, und zwar ohne einen konkreten Verdacht. Diese Vorgehensweise ist in Deutschland nicht zulässig. Das Innenministerium räumte zuletzt ein, dass es „in Einzelfällen“ dazu komme.
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften erklärte, Ratsuchende und Angehörige berichteten immer wieder von solchen Vorfällen. Sie erlebten auch, dass rassistische Vorfälle bagatellisiert würden.

Meine Damen und Herren,

Leider reicht die Redezeit nicht, um alle Antragspunkte detailliert zu erörtern. Doch die erwähnten Beispiele machen deutlich wo der Kreisausschuss im Rahmen seiner Zuständigkeiten Forderungen einbringen und auf deren Umsetzung drängen soll.
Unser Antrag führt Bereiche, Behörden und Institutionen auf, die sich im Hinblick auf Einstellungen, Haltungen und Abläufe dringend ändern müssen, damit diejenigen, die durch die Morde bedroht und verängstigt worden sind, sich hier wieder sicherer fühlen können.

Verstärken wir mit diesem Antrag und seinen Forderungen den Druck, damit den Worten auch Taten der Zuständigen folgen.

Beate Ullrich-Graf



Veröffentlicht von carlo (carlo) am 20 Jun 2020
Zuletzt geändert am: 20 Jun 2020 um 6:36 PM


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