hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
Haushaltsplan 2018 - unsere Änderungen

Kreistag
des
Main-Taunus-Kreises
—————— XVIII.Wahlperiode ————
Drucksache XVIII / I a / 156
Kreistagsbüro
ausgegeben am:
23.11.2017
Änderungsanträge der Kreistagsfraktion der Wählergemeinschaft DIE LINKE.
Main-Taunus zum Haushaltsentwurf 2018
 

Änderungsantrag 1:
 

Die Funktion des Wohnungsbaukoordinators endlich im Haushalt verankern
Die Funktion des Wohnungsbaukoordinators wird in einem (gegebenenfalls neu zu
schaffenden) Produkt im Haushalt verankert. Dort werden auch Mittel für
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von mindestens 10.000
Euro bereitgestellt. Ein ggf. höherer und zusätzlicher Mittelbedarf ist zeitnah zu
ermitteln und vor der beschließenden Sitzung des Kreistages in den Entwurf des
Haushalts einzuarbeiten.
In diesem Produkt wird (gegebenenfalls ergänzend) als Zielbeschreibung
eingestellt:
Der Wohnungsbaukoordinator soll:
- alle Akteure im Wohnungsbau vernetzen,
- Plattformen für den Austausch schaffen,
- über Fördermöglichkeiten informieren,
- Kooperationen im Wohnungsbau unterstützen,
- bei schwierigen Projekten als Clearingstelle vermitteln,
- aktuelle Daten zur Wohnraumversorgung und insbesondere zum Bestand an
öffentlich gefördertem Wohnraum in den einzelnen Städten und Gemeinden des
MTK zur Verfügung stellen können.
Geeignete Kennzahlen sind ebenfalls vor der Beschlussfassung des Kreistags über
den Haushalt 2018 festzulegen.
Begründung:
Mit der „Medieninformation“ vom 29. September 2016 (Titel: „Den Wohnungsbau
vorantreiben – Kreis schafft neue Stelle zur Koordination“) wurde diese Funktion
öffentlichkeitswirksam vorgestellt. Im Haushalt für 2017 ebenso wie im
Haushaltsentwurf für 2018 finden sich aber weder ein entsprechendes Produkt,
noch entsprechende Ziele, noch das Wort „Wohnungsbaukoordinator“ – und vor
allem keinerlei offen für diese Funktion ausgewiesene Haushaltsmittel.Angesichts der Bedeutung dieser Aufgabe müssen ausreichende Mittel im
Haushaltsplan bereitgestellt und die mit diesen Mitteln angestrebten Ziele im
Haushaltsplan verankert werden.
 

Änderungsantrag 2:
 

Dauerhafte Nutzungsmöglichkeit von neu gebauten Flüchtlingsunterkünften
als Wohnungen sicherstellen
Die geänderte Zielbeschreibung in Produkt 6601 Punkt 9 wird wie folgt neu
formuliert:
„Schaffung von Flüchtlingsunterkünften, die bauordnungs- und
bauplanungsrechtlich dauerhaft für Wohnzwecke (bzw. als Wohnungen) genutzt
werden können“.
Die Kennzahl unter Nummer 9 wird wie folgt neu formuliert:
„Anzahl gebauter Unterkünfte, Anteil der für Wohnzwecke als Wohnungen
nutzbaren Unterkünfte“
Begründung:
Die Anmerkung zur Zielerreichung im unterjährigen Bericht über den Stand des
Haushaltsvollzuges vom 27.10.17
„In 2017 wurde der zweite Bauabschnitt der Asylunterkunft im Kastengrund
fertiggestellt. Es handelt sich hierbei um abgeschlossene Wohneinheiten für
jeweils bis zu 14 Personen.“
sowie die Ausführungen hierzu in der Sitzung des BPVUE am 15.11.17 zeigen,
dass das Ziel nicht verstanden und daher auch nicht erreicht wurde. Die
bewohnerfreundlichere Gestaltung von Sammelunterkünften führt noch nicht zur
dauerhaften Nutzungsmöglichkeit als Wohnungen im Sinne des Baurechtes. Aber
genau hierum geht es: Unterkünfte, die auch als Wohnungen – für welche
Wohnungssuchenden auch immer – genutzt werden können.
 

Änderungsantrag 3:
 

Im Hattersheimer Kastengrund untergebrachte Geflüchtete nicht ins Abseits
stellen
Es werden weitere 5.000 Euro im Ergebnishaushalt bereitgestellt, um
sicherzustellen, dass die Busverbindung zwischen Kastengrund und Hattersheim
auch werktags bis mindestens 22:30 Uhr (Abfahrt in Hattersheim) sowie am
Wochenende nach 18:30 Uhr bis 22:30 Uhr gewährleistet ist.
Begründung:
Das Fehlen von Busverbindungen ab 21 Uhr 30 und am Wochenende ab 18 Uhr 30
isoliert die Bewohner_innen in den Abendstunden und am Wochenende und steht
einer
Integration entgegen.

Änderungsantrag 4:
 

„Qualität vor Quantität“ bei Genehmigungen durch die Bauaufsicht
Die Zielbeschreibung in Produkt 6302 „Die Genehmigungsquote bei entschiedenen
Bauantragsverfahren liegt bei mindestens 95 %“ wird gestrichen.
Begründung:
Die Bauaufsicht ist bei den erteilten Baugenehmigungen ausschließlich an die
gesetzlichen Vorschriften gebunden. Die Quote der genehmigten Bauanträge hängt
ausschließlich von der Qualität, Rechtskonformität und damit von der
Genehmigungsfähigkeit der eingereichten Bauanträge ab und ist von der Behörde
nur in einem eher geringen Umfang zu beeinflussen. Eine Genehmigungsquote von
„mindestens 95%“ als Ziel für die Behörde vorzugeben, ist deshalb nicht sinnvoll.
 

Änderungsantrag 5:
 

Sanierung aller baugleichen Schulen endlich in die Wege leiten –
Gesamtkonzept für die Sanierung
Zusätzlich zu den bereits eingestellten 27,5 Mio. Euro für die Planung der
Sanierung der Heinrich-von-Brentano-Schule in Hochheim sollen weitere 400.000
Euro für die Konzeption der Sanierungsplanung der anderen baugleichen Schulen
(Heinrich-Böll-Schule Hattersheim, Heinrich-von-Kleist-Schule Eschborn,
Weingartenschule Kriftel und Eichendorffschule Kelkheim) eingestellt werden. Die
energetische Sanierung dieser Schulen soll im Finanzplanungszeitraum, also bis
2020, vorgesehen werden.
Begründung:
Es ist sinnvoll, gleichzeitig mit der Sanierungsplanung der Heinrich-von-Brentano-
Schule auch die Besonderheiten der vier weiteren „baugleichen“ Schulen zu
erfassen und ein umfassendes Konzept sowie Planungen für alle fünf Schulen zu
erstellen. Die energetische Sanierung der fünf baugleichen Schulen ist eine
notwendige Maßnahme zur Erhaltung der Infrastruktur und auch unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten geboten, insbesondere auch angesichts des für
die Finanzierung vorteilhaften (noch) günstigen Zinsniveaus.
 

Änderungsantrag 6:
 

Haushaltsrechtliche Voraussetzungen für die Kreisschwimmhalle schaffen
In einem neu zu schaffenden Produkt „Kreisschwimmhalle“ sind im Finanzhaushalt
für Planungskosten 500.000 Euro und im Ergebnishaushalt für nicht aktivierbare
Kosten insbesondere für Sach- und Dienstleistungen 5.000 Euro bereitzustellen.
Begründung:
Kinder müssen auch die Möglichkeit haben, das Schwimmen zu lernen. Dazu
bedarf es aber eines ausreichenden Angebots an ganzjährig nutzbaren
Schwimmbädern. Die Wahlkampfinitiative des Landrats ist deshalb zu begrüßen.
Ohne Mittel im Haushalt ist sie allerdings unglaubwürdig.

Änderungsantrag 7:
 

Bereitstellung von Mitteln für „Ferien, die schlau machen“
Mittel in Höhe von 30.000 Euro werden für Maßnahmen im Rahmen von „Ferien,
die schlau machen“ (Drucksache XVIII/I a/147) vorgesehen.
 

Änderungsantrag 8:
 

90 Jahre sind (noch) nicht genug: Streichung der Mittel für Jubiläumsfeier
Die Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit sind um den Betrag zu kürzen, der
anlässlich des „90-jährigen Kreisjubiläums“ vorgesehen ist.
Begründung:
Jubiläen kann und sollte man zu angemessenen runden Jahreszahlen feiern. Für
den Kreis ist das unseres Erachtens das 100-jährige Jubiläum. Die Kosten für das
90-jährige Jubiläum sollte man sich sparen, auch und gerade weil dieses 90-jährige
„Jubiläum“ zufällig mit den Landtagswahlen in Hessen zusammenfällt.
 

Änderungsantrag 9:
 

Sprachprogramm für Geflüchtete mit Bleibeperspektive nicht kürzen
Die im Haushaltsplanentwurf vorgesehene Kürzung der Mittel für Sprachkurse für
Geflüchtete mit sicherer Bleibeperspektive wird zurückgenommen (+385.000 Euro).
Begründung:
Das Erlernen der deutschen Sprache ist eine wichtige Voraussetzung für eine
gelingende Integration. Mittelkürzungen sind gerade in diesem Bereich
kontraproduktiv.
Barbara Grassel
Fritz-Walter Hornung
Beate Ullrich-Graf


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 27 Nov 2017
Zuletzt geändert am: 27 Nov 2017 um 3:51 PM


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