hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
Haushaltsplan ändern - unsere Anträge

Kreistag
des
Main-Taunus-Kreises
—————— XVIII.Wahlperiode ————
Drucksache XVIII/I a/099
Kreistagsbüro
ausgegeben am:
21.11.2016
 

Änderungsanträge der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus zum
Haushaltsentwurf 2017

 

Änderungsantrag 1: Die Funktion des Wohnungsbaukoordinators auch im
Haushalt verankern
 

Für die Funktion des Wohnungsbaukoordinators werden in einem (gegebenenfalls
neu zu schaffenden) Produkt auch Mittel für Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen in Höhe von mindestens 10.000 Euro eingestellt. Ein ggf. höherer
und zusätzlicher Mittelbedarf ist zeitnah zu ermitteln und vor der beschließenden
Sitzung des Kreistages in den Entwurf des Haushalts einzuarbeiten.
In diesem Produkt wird (gegebenenfalls ergänzend) als Zielbeschreibung
eingestellt:
Der Wohnungsbaukoordinator soll:
- alle Akteure im Wohnungsbau vernetzen,
- Plattformen für den Austausch schaffen,
- über Fördermöglichkeiten informieren,
- Kooperationen im Wohnungsbau unterstützen,
- bei schwierigen Projekten als Clearingstelle vermitteln,
- Initiativen fördern, mit denen Wohnraum für anerkannte Asylbewerber geschaffen
wird.
Geeignete Kennzahlen sind ebenfalls vor der Beschlussfassung des Kreistags über
den Haushalt 2017 festzulegen.
Begründung:
Mit der „Medieninformation“ vom 29. September 2016 (Titel: „Den Wohnungsbau
vorantreiben – Kreis schafft neue Stelle zur Koordination“) wurde diese Funktion
öffentlichkeitswirksam vorgestellt. Im Haushaltsentwurf für 2017 finden sich aber
weder das Wort „Wohnungsbaukoordinator“ noch das Wort „Wohnungsbau“.
Angesichts der Bedeutung dieser Aufgabe müssen ausreichende Mittel im
Haushaltsplan bereitgestellt und die mit diesen Mitteln angestrebten Ziele im
Haushaltsplan verankert werden.

Änderungsantrag 2:

Dauerhafte Nutzungsmöglichkeit von neu gebauten
Flüchtlingsunterkünften als Wohnungen sicherstellen


Die geänderte Zielbeschreibung in Produkt 6601 Punkt 9 wird wie folgt neu
formuliert: „Flüchtlingsunterkünfte werden so gebaut, dass sie perspektivisch auch
für Wohnzwecke auch als Wohnungen nutzbar sind und die Aufenthaltsräume dem
§ 42 HBO entsprechen “
Die entsprechende Kennzahl wird wie folgt neu formuliert:
„Anzahl gebauter Unterkünfte, Anteil der für Wohnzwecke als Wohnungen
nutzbaren Unterkünfte“
Begründung:
Wir begrüßen die nun zumindest teilweise erfolgte Übernahme unseres
Haushaltsänderungsantrags Nr. 4 für 2016 („Gemeinschaftsunterkünfte, die neu
erstellt oder umgebaut werden, sollen möglichst so gestaltet sein, dass sie später
als Wohnungen genutzt werden können.“) Die geänderte Formulierung stellt klar,
dass eine spätere Nutzung als Wohnungen nach den Vorschriften der HBO möglich
ist.
 

Änderungsantrag 3:

Mittel bereitstellen für die Integration von
Flüchtlingskindern durch Übernahme von Sportvereinsbeiträgen

 

Im Produkt 1308 Sportförderung werden zusätzlich 10.000 Euro für die Übernahme
von Mitgliedsbeiträgen in Sportvereinen (einschließlich Aufnahmegebühren) für
Kinder von Geflüchteten eingestellt.
Begründung:
In der gültigen Fassung der Sportförderrichtlinien des Main-Taunus-Kreises ist in
Punkt 2.11 „Integration von Aus- und Übersiedlerkindern“ geregelt: „Der Main-
Taunus-Kreis unterstützt die Sportvereine bei der Integration der Aus- und
Übersiedlerkinder. Er übernimmt daher im Rahmen seiner „Zuschüsse zur Pflege
des Sportes“ für die Dauer von 12 Monaten die Mitgliedsbeträge (einschließlich
Aufnahmegebühr) für diese Kinder und Jugendlichen.“
Eine analoge Regelung zur Integration der Kinder von Geflüchteten ist anzustreben.
Ein Antrag zur Änderung der Richtlinien wird – sofern der Kreisausschuss nicht von
sich aus eine entsprechende Ergänzung der Sportförderrichtlinien in die Wege leitet
- von den Abgeordneten der Wählergemeinschaft DIE LINKE. Main-Taunus in
Kürze gestellt. Vorsorglich sind im Haushalt die erforderlichen Mittel einzustellen.
 

Änderungsantrag 4:

Im Hattersheimer Kastengrund untergebrachte
Geflüchtete nicht ins Abseits stellen

 

Es werden 25.000 Euro im Ergebnishaushalt bereitgestellt, um sicherzustellen, dass
die Busverbindung zwischen Kastengrund und Hattersheim auch werktags
zwischen 18 und mindestens 22:30 Uhr (Abfahrt in Hattersheim)sowie am
Wochenende gewährleistet ist.Begründung:Die künftigen Bewohner_innen der
Geflüchtetenunterkunft Kastengrund sind auf Busverbindungen angewiesen. Es gibt
weder Fuß- noch Radwegverbindungen zwischen dem Ausgang der
Flüchtlingsunterkunft und dem Stadtgebiet von Hattersheim. Das Fehlen von
Busverbindungen ab 18 Uhr und am Wochenende isoliert die Bewohner_innen in
den Abendstunden und am Wochenende und steht einer Integration entgegen.

Änderungsantrag 5:

Flüchtlingsberatung durch karitative Organisationen finanziell stärker
unterstützen

 

Im Ergebnishaushalt des Produkts 5010 werden insgesamt 30.000 Euro zusätzlich
für Zuschüsse an die freien Träger der Flüchtlingsberatung eingestellt.
Begründung:
Geflüchtete sind auf Beratungsleistungen der freien gemeinnützigen Organisationen
in hohem Maße angewiesen. Ebenso ist der Main-Taunus-Kreis auf die freien
Träger angewiesen, zumal ehrenamtliche Helfer und freie Träger einen enormen
Beitrag leisten und damit den Kreis entlasten.
 

Änderungsantrag 6:
 

Keine „Tonnenideologie“ bei der Bauaufsicht
 

Die Zielbeschreibung in Produkt 6302 „Die Genehmigungsquote bei entschiedenen
Bauantragsverfahren liegt bei mindestens 95 %“ wird gestrichen.
Begründung:
Die Bauaufsicht ist bei den erteilten Baugenehmigungen ausschließlich an die
gesetzlichen Vorschriften gebunden. Die Quote der genehmigten Bauanträge hängt
ausschließlich von der Qualität, Rechtskonformität und damit von der
Genehmigungsfähigkeit der eingereichten Bauanträge ab und ist von der Behörde
nur in einem eher geringem Umfang zu beeinflussen. Eine Genehmigungsquote von
„mindestens 95%“ als Ziel für die Behörde vorzugeben, ist deshalb nicht sinnvoll.
 

Änderungsantrag 7

Sanierung aller baugleichen Schulen endlich in die Wege
leiten – Gesamtkonzept für die Sanierung

 

Zusätzlich zu den bereits eingestellten 600.000 Euro für die Planung der Sanierung
der Heinrich-von-Brentano-Schule in Hochheim sollen weitere 400.000 Euro für die
Konzeption der Sanierungsplanung der anderen baugleichen Schulen (Heinrich-
Böll-Schule Hattersheim, Heinrich-von-Kleist-Schule Eschborn, Weingartenschule
Kriftel und Eichendorffschule Kelkheim) eingestellt werden. Die energetische
Sanierung dieser Schulen soll im Finanzplanungszeitraum, also bis 2020,
vorgesehen werden.Begründung:Es ist sinnvoll, gleichzeitig mit der
Sanierungsplanung der Heinrich-von-Brentano-Schule auch die Besonderheiten der
vier weiteren „baugleichen“ Schulen zu erfassen und ein umfassendes Konzept
sowie Planungen für alle fünf Schulen zu erstellen. Die energetische Sanierung der
fünf baugleichen Schulen ist eine notwendige Maßnahme zur Erhaltung der
Infrastruktur und auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geboten,
insbesondere auch angesichts des für die Finanzierung vorteilhaften (noch)
günstigen Zinsniveaus.

Änderungsantrag 8:
 

Dritten hauptamtlichen Kreisbeigeordneten im Stellenplan streichen

Im Stellenplan Teilhaushalt 13 ist die Zahl der B4-Stellen (weitere hauptamtliche
Beigeordnete neben dem Ersten Beigeordneten) von 2 auf 1 zu reduzieren.
In Ansatz gebrachte Personalmittel sind entsprechend zu reduzieren.
Begründung:
Die Stelle des dritten hauptamtlichen Beigeordneten ist für die Aufgabenerfüllung
nicht erforderlich und verstößt damit gegen die Haushaltsgrundsätze der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Der Main-Taunus-Kreis wäre bei Beibehaltung
dieses Stellenplans der einzige Landkreis in Hessen, der drei hauptamtliche
Beigeordnete hat.
Neben Teilen der Opposition im Kreistag hat auch die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eschborn, welche einen wesentlichen Teil
der Kreisumlagen zu tragen hat, diese Stellenausweitung ausdrücklich missbilligt
und den Landrat ebenso ausdrücklich zum Widerspruch gemäß § 34 HKO
aufgefordert, der aber bedauerlicherweise nicht erfolgt ist.
Die Stelle des dritten hauptamtlichen Beigeordneten soll deshalb nicht besetzt
werden.
Gez.
Barbara Grassel
Gez.
Fritz-Walter Hornung
Gez.
Beate Ullrich-Graf


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 21 Nov 2016
Zuletzt geändert am: 21 Nov 2016 um 10:03 AM


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