hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
Investorenparadies

 

Bezug : „ Absage für die Mietpreisbremse“ in HK vom 22.02.2021

LESERBRIEF

Investorenparadies

Rosenstadt Hattersheim ist Vergangenheit. Investorenparadies ist die Zukunft. So jedenfalls muss man die Entscheidung der Mehrheitskoalition werten bei der Ablehnung eines SPD-Antrags zur Mietpreisbremse. Bürgermeister Schindling hat auch die passende Begründung warum die Schranken fallen müssen. Es wäre eine „Mietpreisbremse für Investoren nicht attraktiv, da sie ihre Projekte nicht refinanzieren könnten“. Stimmt, jede Mietbegrenzung in einem Baugebiet mindert die Gewinnerwartung eines Investors. Aber genauso stimmt, dass diverse Städte in Hessen mittlerweile bestimmen wie viele Sozialwohnungen und „bezahlbare“ Wohnungen in einem neuen Baugebiet errichtet werden müssen, bevor der Investor oder die kommunale Baugesellschaft grünes Licht bekommt. Nicht so in Hattersheim. Ampelgrün für Investoren, Grün für Mietpreissteigerungen und Rot für MieterInnen. Wer nicht bezahlen kann muss in den Hintertaunus.

Es sei denn er kann 11,90 EUR für den Quadratmeter bezahlen. Denn, so der Bürgermeister, das wären Wohnungen (der Hawobau) „die unter den Marktpreisen liegen“. Leider nein. Der Mietpreisspiegel der Zeitschrift Capital nennt aktuell für den MTK 10,77 EUR für den Quadratmeter monatlich und die Mietpreis Datenbank Miet-Check 11,31 EUR. Nicht unter sondern über den durchschnittlichen Preisen für Neuvermietungen liegen der von Schindling genannte Preis.

Was stimmt noch nicht?
Die
Festellung im Artikel, wonach Hattersheim die höchste Quote an sogenannten Sozialwohnungen im Kreis habe - und zwar 1700 an der Zahl. Hattersheim führt mit Datum 29. Oktober 2019 insgesamt 629 Wohnungen mit Mietpreis-und Belgeungsbindugen auf. Und seitdem sind es nicht mehr sondern eher weniger geworden.
Und für die Wohnungssuchenden ist nicht entscheidend, wem die Wohnungen gehören, sondern wieviele Wohnungen
die Stadt über Belegungsrechte zur Verfügung hat. Hofheim z.B. hat anteilmässig mehr Belegungsrechte als Hattersheim. Es ist hier nicht entscheidend wer Eigentümer der Wohnungen ist, sondern die Anzahl der Belegungsrechte für Wohnberechtigte für diese Wohnungen.

Noch ein letzter Hinweis : Bis zum 9. April können Anträge der Kommunen für Landeszuschüsse beantragt werden zum Erwerb von Belegungsrechten.


Carlo Graf



Veröffentlicht von carlo (carlo) am 25 Feb 2021
Zuletzt geändert am: 25 Feb 2021 um 9:02 AM


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