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Vorlage zur Kreistagssitzung am 2. März 2020
Betreff: Resolution Entsetzen über Gewalt in Hanau - Konsens der Demokratinnen und Demokraten
Die Abgeordneten des Kreistags des Main-Taunus-Kreises trauern um die Opfer des rassistischen Anschlags in Hanau am 19. Februar 2020. Was geschehen ist, macht uns fassungslos und traurig. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Familien, Angehörigen, Freundinnen und Freunden der Opfer. Wir stehen an der Seite aller Menschen in diesem Land, die den Verlust ihrer geliebten Töchter und Söhne, ihrer Väter und Mütter und ihrer Angehörigen verkraften müssen, jener die durch die Bluttat verletzt wurden und aller die sich angegriffen, bedroht, verunsichert fühlen.
Die Tat war rassistisch motiviert. Wir können nicht weiter zusehen, dass PolitikerInnen und Parteien für solche Taten ideologisch den Boden bereiten. Es ist dringend an der Zeit, stärker gegen rechte Hetze und rassistische Inhalte vorzugehen. Denn diese Hetze bereitet den Boden für solche Bluttaten.
Zum Grundkonsens der Bundesrepublik Deutschland gehört es, als Lehre aus dem verbrecherischen NS-Regime und dem Scheitern der Weimarer Republik, dass PolitikerInnen und Parteien keine gemeinsame Sache mit den Feinden der offenen Gesellschaft.
Seit einigen Jahren wird die Demokratie wieder von rechten Populisten und gewalttätigen Neonazis herausgefordert. Für eine Warnung "Wehret den Anfängen" ist es zu spät. Der Rechtsterror des NSU, der Mord an Walter Lübcke, der Anschlag auf die Synagoge in Halle, Morddrohungen gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, Ehrenamtliche und Abgeordnete, anwachsender Hass gegen einzelne Ethnien oder Religionsgruppen, Angriffe auf Journalisten und Journalistinnen, die Unterwanderung von Organisationen und Vereinen durch Ultra-Rechte sowie das Erstarken rechtsradikaler Parteien und zuletzt der Anschlag von Hanau sind dafür deutliche Zeichen.
Was uns nicht weiterhilft, ist der weitere Ausbau staatlicher Sicherheitsbehörden zulasten von Bürgerrechten. Was ansteht ist ein demokratischer Aufstand der solidarischen Kräfte. Schützen wir unsere offene Gesellschaft. Handeln wir jetzt.
Eilantrag
A) Der Kreisausschuss wird aufgefordert, sich für die Umsetzung und Durchsetzung folgender Forderungen vor allem auf kommunaler Ebene einzusetzen:
B) Im Rahmen seiner Zuständigkeiten auf Landes- und Bundesebene (z.B. Landkreistag und Gremien in denen er auf diesen Ebenen wirkt) soll der Kreisausschuss folgende Forderungen einbringen und auf deren Umsetzung drängen:
1. Politik, Justiz und Polizei müssen endlich die Perspektive der Betroffenen von Rassismus und rechter Gewalt zum Ausgangspunkt ihrer Maßnahmen machen. 2. Die Strafverfolgungsbehörden müssen rassistische und rechte Gewalttaten konsequent verfolgen. Die Beobachtung der extremen Rechten darf nicht länger im geheimdienstlichen Zwielicht stattfinden. Die Verfassungsschutzakten zum NSU gehören offen gelegt. 3. Die Sicherheitsbehörden müssen demokratisiert werden. Wir brauchen eine Untersuchung zu rechtsextremen Einstellungen in staatlichen Institutionen. Die Bundesregierung und Landesregierung sollte jetzt vorangehen und die Bundespolizei sowie Landespolizei, das Bundeskriminalamt, Landeskriminalamt und die Bundeswehr auf den Prüfstand stellen, um so ein Zeichen zu setzen. Dazu gehört eine unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle für rechtsextreme und rassistische Vorfälle in den Behörden auf kommunaler, Landes- und Bundesebene sowie eine Handhabe gegen Staatsfeinde in Uniform und Amtsstuben. 4. Wir brauchen einen Aktionsplan Antirassismus mit einem Solidarfonds für die Opfer rechter Gewalt und eine dauerhafte Unterstützung der Zivilgesellschaft, antirassistischer Initiativen und Beratungsstellen für Betroffene von Rassismus und rechter Gewalt durch ein effektives Gesetz zur Demokratieförderung. Dr. Barbara Grassel Fritz-Walter Hornung Beate Ullrich-Graf
¹) siehe dazu Vorlage KA/2020/003/18. WP – Antwort des Kreisausschusses auf Anfrage der WG DIE LINKE zu „Anstieg der Erlaubnisse zu Waffenbesitz und Waffenscheine“
Main-Taunus-Kreis, Der Kreisausschuss Fax: 06192 201 71336 10.02.2020 Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE. Main-Taunus Betr. : Waschbecken in allen allgemeinen Unterrichtsräumen Der Kreisausschuss wird beauftragt, Das Raumprogramm für Schulbauten ist dahingehend zu ergänzen.
Begründung: 1. Die Waschbecken in den Unterrichtsräumen dienen nicht nur der Reinigung der Tafeln, sondern auch dem Waschen der Hände, sind notwendig für viele alltägliche unterrichtsbezogene Nutzungen z.B. im Kunst- und Sachunterricht, bei Projektwochen (u.a. zur gesunden Ernährung). Sie werden auch zur Reinigung der Whiteboards benötigt, ebenfalls können sie zur Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Trinkwasser dienen. Im Rahmen der Ganztagsschule sollen die Klassenräume ebenfalls zur Verfügung stehen, z.B. für vielfältige Arbeitsgemeinschaften. 2. Der bestimmungsgemäße Betrieb der Waschbecken ist durch die Trinkwasserverordnung durch die Erstbegehung nach längeren Schließzeiten (Ferien, Feiertage, Wochenende) sichergestellt. 3. In unseren Schulen soll ausnahmslos inklusiver Unterricht möglich sein, für alle Schülerinnen und Schüler – mit und ohne Beeinträchtigung, auch dafür sind diese Waschbecken eine wichtige Voraussetzung. 4. Es soll nichts Neues gebaut werden, das einer künftigen Nutzung für Inklusion und Ganztagsschule für alle Schülerinnen und Schüler im Wege steht oder später kostspielige Umbaumaßnahmen erfordert, deshalb sollen alle Klassenräume über Waschbecken verfügen. Notwendig und zukunftsfähig sind Gebäude die zu Lebensräumen für den Ganztagsbetrieb und Inklusion werden. Dazu müssen diese, wie auch die Klassenzimmer, für vielfältige pädagogische Nutzungsmöglichkeiten geplant und gebaut werden.
https://hygiene-tipps-fuer-kids.de/files/download/pdf/2019_Flyer_Hygienetipps_Bonn.pdf
26.02.2020
Main-Taunus-Kreis, Der Kreisausschuss Fax: 06192 201 71336
Änderungsantrag zum Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE. Main-Taunus KT/2020/312/18.WP. Betr. : Vorlage KA/2020/004/18. WP. - Prüfbericht „Holzbauweise bei Baumaßnahmen des Kreises“
Der Kreisausschuss lässt den Prüfbericht des des Hochbau- und Liegenschaftsamtes zum Beschluss des Kreistags XVIII/Ia/242 vom 24.06.2019 (Holzbauweise bei Baumaßnamen des Kreises prüfen) unter folgenden Prämissen überarbeiten:
Die Einführung der Bewertungskriterien ist nicht differenziert und verzichtet auf die Gewichtung der Kriterien. So wird die CO² Bilanz gleich gewertet wie die Bauteilstärke. Ohne Gewichtung einzelner Kriterien, der eine umweltpolitische Bewertung vorausgehen muss, werden Äpfel mit Birnen verglichen.
a) … bei der Herstellung: Der Vergleich von Planungszeit und Bauzeit ist nicht aussagefähig. Für den Nutzer ist die Dauer der Herstellung wichtig. In der Zeitbilanz ist die Herstellung von vorgefertigten Bauten eindeutig positiv. Bei der wirtschaftlichen und ökologischen Bewertung wird mit der Co²Bilanz zu kurz gegriffen. Zu „Sommerlicher Wärmeschutz“: Für die Außenwände gilt, dass bei beiden Ausführungsarten die Fassaden mit hohen Anteilen an Fensterflächen üblich sind. Folglich ohne Speicherfähigkeit. c) … beim Rückbau:
Auch könnten die Vorgaben der Vorlage, „eine Prüfung auf den Einsatz von Holzbaustoffen für kleine Modulbauten, Aufstockungen sowie Innenausbau und die Fassadengestaltung“ zu beschränken, Wettbewerbsregularien verletzen.
Der Bericht des Hochbau- und Liegenschaftsamtes vom 07.01.2020 zum Beschluss des Kreistags XVIII/Ia/242 vom 24.06.2019 (Holzbauweise bei Baumaßnamen des Kreises prüfen) mit dem Ergebnis „Unter der Voraussetzung, dass der Main-Taunus-Kreis beim Neubau seiner Liegenschaften den Punkten • Wirtschaftlichkeit • Brandschutz und mögliche Aufstockung • Beständigkeit gegen Wasser und Witterung • Sommerlicher Wärmeschutz engt den Beschluss des Kreistags über Entscheidungen zur Ausführung von Baumaßnahmen in Massiv- oder Holzbauweise in unangemessener Weise ein. Der Prüfbericht gewichtet keine Kriterien, bzw. legt diese nicht offen. Er gründet sich auf lediglich ein Fallbeispiel und ist deshalb nicht verallgemeinerbar. Er kann als Entscheidungsgrundlage des Kreisausschusses für zukünftige Ausführungsvorgaben bei Baumaßnahmen nicht verallgemeinert werden.
06.02.2020
Antrag zur Kreistags-Sitzung am 02.03.2020
Der Kreistag möge beschließen:
Antrag zur Kreistags-Sitzung am 02.03.2020
Der Kreistag möge beschließen:
Veröffentlicht von carlo (carlo) am 03 Mar 2020 Zuletzt geändert am: 03 Mar 2020 um 9:41 AM Zurück |
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