hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
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Kreistag vom 02.03.2020

 

Vorlage zur Kreistagssitzung am 2. März 2020

 

Betreff: Resolution

Entsetzen über Gewalt in Hanau - Konsens der Demokratinnen und Demokraten

 

 

Die Abgeordneten des Kreistags des Main-Taunus-Kreises trauern um die Opfer des rassistischen Anschlags in Hanau am 19. Februar 2020. Was geschehen ist, macht uns fassungslos und traurig.

Unser tiefes Mitgefühl gilt den Familien, Angehörigen, Freundinnen und Freunden der Opfer. Wir stehen an der Seite aller Menschen in diesem Land, die den Verlust ihrer geliebten Töchter und Söhne, ihrer Väter und Mütter und ihrer Angehörigen verkraften müssen, jener die durch die Bluttat verletzt wurden und aller die sich angegriffen, bedroht, verunsichert fühlen.

 

Die Tat war rassistisch motiviert. Wir können nicht weiter zusehen, dass PolitikerInnen und Parteien für solche Taten ideologisch den Boden bereiten. Es ist dringend an der Zeit, stärker gegen rechte Hetze und rassistische Inhalte vorzugehen. Denn diese Hetze bereitet den Boden für solche Bluttaten.

 

Zum Grundkonsens der Bundesrepublik Deutschland gehört es, als Lehre aus dem verbrecherischen NS-Regime und dem Scheitern der Weimarer Republik, dass PolitikerInnen und Parteien keine gemeinsame Sache mit den Feinden der offenen Gesellschaft.

 

Seit einigen Jahren wird die Demokratie wieder von rechten Populisten und gewalttätigen Neonazis herausgefordert. Für eine Warnung "Wehret den Anfängen" ist es zu spät. Der Rechtsterror des NSU, der Mord an Walter Lübcke, der Anschlag auf die Synagoge in Halle, Morddrohungen gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, Ehrenamtliche und Abgeordnete, anwachsender Hass gegen einzelne Ethnien oder Religionsgruppen, Angriffe auf Journalisten und Journalistinnen, die Unterwanderung von Organisationen und Vereinen durch Ultra-Rechte sowie das Erstarken rechtsradikaler Parteien und zuletzt der Anschlag von Hanau sind dafür deutliche Zeichen.

 

Was uns nicht weiterhilft, ist der weitere Ausbau staatlicher Sicherheitsbehörden zulasten von Bürgerrechten. Was ansteht ist ein demokratischer Aufstand der solidarischen Kräfte. Schützen wir unsere offene Gesellschaft. Handeln wir jetzt.

 

 

 

 

Eilantrag

 

A) Der Kreisausschuss wird aufgefordert, sich für die Umsetzung und Durchsetzung folgender Forderungen vor allem auf kommunaler Ebene einzusetzen:

 

  1. Rassistische Täter werden durch Hetze und ein gesellschaftliches Klima ermutigt, in dem der Wert von Menschenleben in Frage gestellt wird. Der Weg zu Bluttaten wie in Hanau beginnt mit Rassismus im Alltag. Deshalb gilt es Rassismus entgegenzutreten: am Stammtisch, auf der Arbeit, im Alltag, in Talkshows, im Kreistag, überall.

  2. Privater Waffenbesitz sowie die Erlaubnis zum Führen von Waffen müssen besser kontrolliert werden. Gewaltbereiten Rassisten und Mitgliedern der extremen Rechten müssen Waffenberechtigungen konsequent entzogen werden, ebenso psychisch auffälligen Menschen. Das ist heute schon gesetzlich möglich, doch die Kontrollen sind auch im MTK nicht ausreichend. Dieses Vollzugsproblem muss schnellstens gelöst werden.¹)

 

 

B) Im Rahmen seiner Zuständigkeiten auf Landes- und Bundesebene (z.B. Landkreistag und Gremien in denen er auf diesen Ebenen wirkt) soll der Kreisausschuss folgende Forderungen einbringen und auf deren Umsetzung drängen:

 

1. Politik, Justiz und Polizei müssen endlich die Perspektive der Betroffenen von Rassismus und rechter Gewalt zum Ausgangspunkt ihrer Maßnahmen machen.

2. Die Strafverfolgungsbehörden müssen rassistische und rechte Gewalttaten konsequent verfolgen. Die Beobachtung der extremen Rechten darf nicht länger im geheimdienstlichen Zwielicht stattfinden. Die Verfassungsschutzakten zum NSU gehören offen gelegt.

3. Die Sicherheitsbehörden müssen demokratisiert werden. Wir brauchen eine Untersuchung zu rechtsextremen Einstellungen in staatlichen Institutionen. Die Bundesregierung und Landesregierung sollte jetzt vorangehen und die Bundespolizei sowie Landespolizei, das Bundeskriminalamt, Landeskriminalamt und die Bundeswehr auf den Prüfstand stellen, um so ein Zeichen zu setzen. Dazu gehört eine unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle für rechtsextreme und rassistische Vorfälle in den Behörden auf kommunaler, Landes- und Bundesebene sowie eine Handhabe gegen Staatsfeinde in Uniform und Amtsstuben.

4. Wir brauchen einen Aktionsplan Antirassismus mit einem Solidarfonds für die Opfer rechter Gewalt und eine dauerhafte Unterstützung der Zivilgesellschaft, antirassistischer Initiativen und Beratungsstellen für Betroffene von Rassismus und rechter Gewalt durch ein effektives Gesetz zur Demokratieförderung.

Dr. Barbara Grassel Fritz-Walter Hornung Beate Ullrich-Graf

 

 

¹) siehe dazu Vorlage KA/2020/003/18. WP – Antwort des Kreisausschusses auf Anfrage der WG DIE LINKE zu „Anstieg der Erlaubnisse zu Waffenbesitz und Waffenscheine“

 



Main-Taunus-Kreis, Der Kreisausschuss
Haupt- und Organisationsamt
Büro der Kreisorgane
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim

Fax: 06192 201 71336

10.02.2020

Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE. Main-Taunus

Betr. : Waschbecken in allen allgemeinen Unterrichtsräumen

Der Kreisausschuss wird beauftragt,

zu gewährleisten dass bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen aller Schulen des Main-Taunus-Kreises ein Waschbecken für jeden allgemeinen Unterrichtsraum vorgesehen wird. Zusätzlich soll in jeder Schule ein zentral gelegener Trinkwasserbrunnen vorhanden sein.

Das Raumprogramm für Schulbauten ist dahingehend zu ergänzen.

Bestehende Planungen die auf Waschbecken verzichten, sind in diesem Sinne zu korrigieren.


Begründung:

1. Die Waschbecken in den Unterrichtsräumen dienen nicht nur der Reinigung der Tafeln, sondern auch dem Waschen der Hände, sind notwendig für viele alltägliche unterrichtsbezogene Nutzungen z.B. im Kunst- und Sachunterricht, bei Projektwochen (u.a. zur gesunden Ernährung). Sie werden auch zur Reinigung der Whiteboards benötigt, ebenfalls können sie zur Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Trinkwasser dienen. Im Rahmen der Ganztagsschule sollen die Klassenräume ebenfalls zur Verfügung stehen, z.B. für vielfältige Arbeitsgemeinschaften.

2. Der bestimmungsgemäße Betrieb der Waschbecken ist durch die Trinkwasserverordnung durch die Erstbegehung nach längeren Schließzeiten (Ferien, Feiertage, Wochenende) sichergestellt.

3. In unseren Schulen soll ausnahmslos inklusiver Unterricht möglich sein, für alle Schülerinnen und Schüler – mit und ohne Beeinträchtigung, auch dafür sind diese Waschbecken eine wichtige Voraussetzung.
Vertreterinnen des Instituts für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn ¹) betonen: Der Hygieneaspekt und die sachgerechte Ausstattung mit Waschbecken wird insbesondere im Kontext mit der Inklusion behinderter Kinder eine zusätzliche und zunehmende Bedeutung erhalten, was in den bisherigen Empfehlungen bislang nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurde.“

4. Es soll nichts Neues gebaut werden, das einer künftigen Nutzung für Inklusion und Ganztagsschule für alle Schülerinnen und Schüler im Wege steht oder später kostspielige Umbaumaßnahmen erfordert, deshalb sollen alle Klassenräume über Waschbecken verfügen.

Notwendig und zukunftsfähig sind Gebäude die zu Lebensräumen für den Ganztagsbetrieb und Inklusion werden. Dazu müssen diese, wie auch die Klassenzimmer, für vielfältige pädagogische Nutzungsmöglichkeiten geplant und gebaut werden.


Dr. Barbara Grassel Fritz-Walter Hornung Beate Ullrich-Graf


¹) https://hygiene-tipps-fuer-kids.de/fragen-und-antworten

https://hygiene-tipps-fuer-kids.de/files/download/pdf/2019_Flyer_Hygienetipps_Bonn.pdf

 


26.02.2020

Main-Taunus-Kreis, Der Kreisausschuss
Haupt- und Organisationsamt
Büro der Kreisorgane
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim

Fax: 06192 201 71336

 

Änderungsantrag zum Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE. Main-Taunus KT/2020/312/18.WP.

Betr. : Vorlage KA/2020/004/18. WP. - Prüfbericht „Holzbauweise bei Baumaßnahmen des Kreises“


Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreisausschuss lässt den Prüfbericht des des Hochbau- und Liegenschaftsamtes zum Beschluss des Kreistags XVIII/Ia/242 vom 24.06.2019 (Holzbauweise bei Baumaßnamen des Kreises prüfen) unter folgenden Prämissen überarbeiten:

Die weitreichende Entscheidung zugunsten des Massivbaus mit einem einzigen, zudem untypischen, Beispiel wie der Steinbergschule zu begründen, ist unwissenschaftlich.


Bewertungskriterien

Die Einführung der Bewertungskriterien ist nicht differenziert und verzichtet auf die Gewichtung der Kriterien. So wird die CO² Bilanz gleich gewertet wie die Bauteilstärke. Ohne Gewichtung einzelner Kriterien, der eine umweltpolitische Bewertung vorausgehen muss, werden Äpfel mit Birnen verglichen.


Zu „Wirtschaftliche und ökologische Betrachtung unter Beachtung des Lebenszyklus des Gebäudes…“

a) … bei der Herstellung:
Die Ermittlung der Herstellungskosten ist nicht nachgewiesen, da keine vergleichende Ausschreibungsunterlagen vorgelegt wurden. Das gilt auch für die zweite Kostenermittlung bis Leistungsphase 3.

Der Vergleich von Planungszeit und Bauzeit ist nicht aussagefähig. Für den Nutzer ist die Dauer der Herstellung wichtig. In der Zeitbilanz ist die Herstellung von vorgefertigten Bauten eindeutig positiv.

Bei der wirtschaftlichen und ökologischen Bewertung wird mit der Co²Bilanz zu kurz gegriffen.
Die Herstellung von Betonbauteilen ist verbunden mit Landvernichtung durch Kiesgruben, mit extrem hohen Energieverbräuchen bei der Zementherstellung. Durch immer längere Transportwege von Kies und Sand zu den Betonherstellern wird mehr Co² erzeugt. Kiese und Sande sind nicht nachwachsende Rohstoffe, Holz ja.

b) … bei der Nutzung
Zu „Instandhaltung“:
Wasserschäden in Gebäuden sind in der Vergangenheit hauptsächlich durch Ausführungsmängel an wasserführenden Installationen erzeugt worden. Durch eine regelgerechte Bauleitung kann das vermieden werden. sowohl bei Holz- wie bei Massivbauten.

Zu „Sommerlicher Wärmeschutz“:
Es ist entscheidend, dass außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen den Eintrag von Wärme in das Gebäude verhindern.

Für die Außenwände gilt, dass bei beiden Ausführungsarten die Fassaden mit hohen Anteilen an Fensterflächen üblich sind. Folglich ohne Speicherfähigkeit.
Nicht bekannt und anachronistisch, wäre die Anwendung von massiven Außenwänden als Speichermasse. Für die Innenbauteile, die der Wärmespeicherung dienen könnten, werden fast ausschließlich Trockenbauwände verwendet - auch die ohne Wärmespeicherfähigkeit. Falls massive Innenwände zur Anwendung kommen, werden sie durch Schrankeinbauten der Wärmespeicherung entzogen. Ist also bei beiden Ausführungsarten tagsüber gespeicherte Wärme vorhanden, muss sie über mechanische Außenluftzufuhr entfernt werden. Gleichermaßen in beiden Ausführungsarten. Ein Vorteil des Massivbaus ist nicht erkennbar.

c) … beim Rückbau:
Hier wird zugunsten von Massivbauteilen im zweiten Lebenszyklus entschieden. Das ist auch bei Holzbauteilen möglich. Folglich kein Argument für Massivbauteile.


Zu „Brandschutz und mögliche Aufstockung“:
Brandschutz in Sonderbauten Klasse 4. Hier ist der Landes- und Bundesgesetzgeber längst aufgefordert, sich mit der Änderung zugunsten der Holzbauweise zu beschäftigen. Hochhausbauten in Holzbauweise sind in anderen Ländern längst alltagstauglich.


Zum „Fazit“:
Die Entscheidung für eine Beschränkung von Holzbauten beruht auf nicht wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnissen. Die vorliegende vergleichende Untersuchung an einem Fallbeispiel ist nicht aussagefähig.

Auch könnten die Vorgaben der Vorlage, „eine Prüfung auf den Einsatz von Holzbaustoffen für kleine Modulbauten, Aufstockungen sowie Innenausbau und die Fassadengestaltung“ zu beschränken, Wettbewerbsregularien verletzen.


Die Verwaltung möge hierzu beim Informationsdienst „Holz“ - https://informationsdienst-holz.de/ - weitere Informationen einholen.


Begründung:

Der Bericht des Hochbau- und Liegenschaftsamtes vom 07.01.2020 zum Beschluss des Kreistags XVIII/Ia/242 vom 24.06.2019 (Holzbauweise bei Baumaßnamen des Kreises prüfen) mit dem Ergebnis

Unter der Voraussetzung, dass der Main-Taunus-Kreis beim Neubau seiner Liegenschaften den Punkten

Wirtschaftlichkeit

Brandschutz und mögliche Aufstockung

Beständigkeit gegen Wasser und Witterung

Sommerlicher Wärmeschutz
eine vorrangige Bedeutung zumisst, kann daher eine Prüfung auf den Einsatz von Holzbaustoffen für kleine Modulbauten, Aufstockungen sowie den Innenausbau und die Fassadengestaltung beschränkt werden.“

engt den Beschluss des Kreistags über Entscheidungen zur Ausführung von Baumaßnahmen in Massiv- oder Holzbauweise in unangemessener Weise ein.

Der Prüfbericht gewichtet keine Kriterien, bzw. legt diese nicht offen. Er gründet sich auf lediglich ein Fallbeispiel und ist deshalb nicht verallgemeinerbar.

Er kann als Entscheidungsgrundlage des Kreisausschusses für zukünftige Ausführungsvorgaben bei Baumaßnahmen nicht verallgemeinert werden.


Dr. Barbara Grassel Fritz-Walter Hornung Beate Ullrich-Graf

 

 

06.02.2020

 

Antrag zur Kreistags-Sitzung am 02.03.2020


Betr.: Fortführung der Arbeit der Ökumenischen Wohnhilfe


Der Kreistag möge beschließen:


Der Kreisausschuss stellt dem Sozialausschuss des Kreistages die Träger die ihr Interesse an der Hilfe für Wohnungslose bekundet haben, und deren Konzepte vor.


Begründung In der Antwort des KA vom 29.01.20 auf die Anfrage der Wählergemeinschaft DIE LINKE. Main-Taunus – KA/2019/337/18. WP - wird mitgeteilt, dass es noch kein neues Konzept zur Fortführung der Arbeit der „Ökumenischen Wohnhilfe im Taunus“ gebe, sich aber außer der Stiftung „Perspektive Wohnen“ weitere interessierte Träger, u.a. der Caritasverband Main-Taunus, gemeldet hätten, um die Hilfe für Wohnungssuchende fortzusetzen. Allerdings sei noch keine Entscheidung über die Fortführung gefallen. Da es sich bei der Hilfe für Wohnungssuchende gerade im MTK um eine dringende Aufgabe handelt, ist es wichtig, dass sich die Kreistagsabgeordneten über die verschiedenen Träger und Konzepte informieren können.




Dr. Barbara Grassel

gez. Beate Ullrich-Graf

gez. Fritz Walter Hornung

Antrag zur Kreistags-Sitzung am 02.03.2020
Plastikfreie Broschüren
 

 

Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss möge künftig Broschüren nur noch ohne Plastik-Einband,
-Deckblatt oder Spiralheftung aus Plastik oder Metall verwenden und auch bei Dritten
darauf hinwirken, dass Druckerzeugnisse ohne Plastik-Deckblatt, -Einband oder
Spiralheftung vorgelegt werden.
Begründung:
Ein solcher Verzicht reduziert nicht nur die Plastikflut, sonder er erleichtert auch die
ordnungsgemäße Entsorgung von Papier, da die Trennung von Papier und Plastik
bzw. Metall bei solchen Druckerzeugnissen andernfalls nur schwer möglich ist und
daher vermutlich oft nicht vorgenommen wird.
Dr. Barbara Grassel
gez. Beate Ullrich-Graf
gez. Fritz Walter Hornung
1



 

 

 


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 03 Mar 2020
Zuletzt geändert am: 03 Mar 2020 um 9:41 AM


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