hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
Kreistagssitzung und Themen

 

http://www.fnp.de/lokales/main-taunus-kreis/Hohe-Gebuehren-sorgen-fuer-Kritik;art676,2919421

(Bitte markieren und öffnen)

Kreistag

des
Main-Taunus-Kreises
—————— XVIII.Wahlperiode ————
Drucksache XVIII/II a/077
Hochbau- und Liegenschaftsamt
ausgegeben am:
08.02.2018
Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der finanziellen Ausstattung bei
der Flüchtlingsunterbringung -Landesaufnahmegesetz-
Erlass einer Gebührensatzung für die Unterbringung von Flüchtlingen im
MTK

Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreistag beschließt die beigefügte Gebührensatzung für die Erhebung von Ge-
bühren in Unterkünften für Flüchtlinge, rückwirkend zum 01. Januar 2017
Begründung:
Der Hessische Landtag hat am 13. Dezember 2017 dem Landesaufnahmegesetz
zugestimmt. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft. Es enthält
die Satzungsermächtigung die den Landkreisen ermöglicht, kostendeckende Ge-
bühren für die Gemeinschaftsunterkünfte rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 zu
erheben. Eine rückwirkende Gebührenerhebung hat allerdings zu unterbleiben,
wenn sie zu einer Nachzahlungspflicht bei einer Person führen würde, für die kein
Erstattungsanspruch gegenüber einem Sozialleistungsträger besteht. Somit wären
Selbstzahler (keine Leistungen aufgrund Einkommen) von einer Rückwirkung aus-
geschlossen.
Die Satzungsermächtigung ermöglicht dem Main-Taunus-Kreis nun eine Abrech-
nungsmöglichkeit der tatsächlichen Unterbringungskosten mit dem Bund.
Durch die Unterbringung in der Unterkunft wird ein öffentlich-rechtliches Nutzungs-
verhältnis begründet, die kostendeckende Festlegung der Gebühren in der Satzung
hat nach dem Gebührenrecht (KAG) zu erfolgen.
Die weiter bestehende Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung, nach
der die Gebühren zurzeit abgerechnet werden, deckt bei weitem nicht die tatsächli-
chen Kosten der Unterbringung.Im Rahmen einer vom Hessischen Landkreistag initiierten Arbeitsgruppe wurden
von den beteiligten Landkreisen Monatspauschalen kalkuliert, die eine nachvoll-
ziehbare Grundlage haben und Gegenstand der Gebührensatzung sind. Grundlage
der Gebühr sind Erhebungen und Daten von allen Unterkünften im Main-Taunus-
Kreis mit den gemittelten Kosten aus den Jahren 2016 und 2017. Diese sind auf
einen zur Verfügung gestellten Platz pro Person mit der entsprechend standardi-
sierten Einrichtung sowie den sonstigen Verbrauchskosten gerechnet. Eine Aktuali-
sierung und Anpassung der Kosten wird jährlich erfolgen.
Bei der Festlegung der Gebühr wurde weiterhin eine realistische Belegungsauslas-
tung in den Unterkünften von 80% angesetzt. Die tatsächlich abrechenbaren Kos-
ten für eine Person bei einer Auslastung der Unterkunft mit 80 % betragen für den
Main-Taunus-Kreis durchschnittlich 398,00 €/Monat (Anlage).
Da es sich hierbei um einen Durchschnittswert handelt, wird diese Gebühr zur Er-
reichung der Kostendeckung auf alle Gemeinschaftsunterkünfte gleich angewendet,
unabhängig davon, ob es sich um eine Unterkunft mit günstigeren oder teureren
Konditionen handelt.
Auch hinsichtlich der Einheitlichkeit und Gleichbehandlung in allen Unterkünften
wird von der Erhebung unterschiedlicher Gebühren abgesehen. Dies würde zudem
eine große Unzufriedenheit und Unruhe unter den Bewohnern auslösen und zu vie-
len Rückfragen in der Verwaltung führen.
Weiterhin wird von einer Staffelung der Gebühr bei Familienmitgliedern abgesehen,
die Gebühr soll regelhaft pro Person/Platz erhoben werden, da es sich hierbei um
die tatsächlichen Kosten handelt. Bei einer Staffelung nach Familienmitgliedern
würden die Restkosten bei den Landkreisen verbleiben.
Personen, die aufgrund von Einkommen unabhängig von Sozialleistungen leben
sind angehalten, die Gebühr aus ihren eigenen finanziellen Mitteln aufzubringen.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses
Michael Cyriax
Landrat

Der markierte Schlusssatz bringt die BewohnerInnen erneut in soziale Abhängigkeit.

 

 

Kreistag
des
Main-Taunus-Kreises
—————— XVIII.Wahlperiode ————
Drucksache XVIII/I a/147
Haupt- und Organisationsamt
ausgegeben am:
19.09.2017
Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKEN. Main-Taunus
Betr.: Sprachförderung durch „Ferien, die schlau machen“

Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird beauftragt, Programme für die Durchführung und Finanzierung
von Ferienangeboten zur Verbesserung der Deutschkenntnisse für Schülerinnen und
Schüler – Kinder und Jugendliche – mit Sprachdefiziten zu entwickeln.
Die ersten Angebote für diese Programme sollen im Jahr 2018 stattfinden.
Die dafür notwendigen Mittel und die zu erwartende Förderung durch das Land Hessen
sind den Haushalt 2018 einzustellen.
Begründung:
Sprachdefizite sind ein bekanntes Problem bei Schülerinnen und Schülern aus
bildungsfernen Schichten und mit Migrationshintergrund. Diese Defizite wirken sich auf
viele weitere Schulfächer aus, wenn Sprachverständnis gefordert ist. Die Regelschule kann
dies oft nicht ausgleichen und der Schulerfolg bleibt aus.
Um Kinder zu unterstützen ermöglicht die Polytechnische Gesellschaft Frankfurt mit andern
Stiftern seit 11 Jahren den „Deutschsommer“ für Kinder aus Frankfurt am Main. Er ist ein
qualitativ hochwertiges Ferienprojekt zur Förderung der Sprach- und
Persönlichkeitsbildung von Dritt- und Viertklässlern mit einem besonderen Förderbedarf in
der deutschen Sprache. Die Ergebnisse sprechen für sich: Über 74 % der Kinder, die
teilgenommen haben, konnten ihre Schulnoten deutlich verbessern.
Die Homepage des Hessischen Kultusministeriums beschreibt das Projekt so:
In diesem Jahr fand der „DeutschSommer“ nun auch in Gießen statt, weitere Städte mit
hohem Zuwandereranteil folgen im Jahr 2018.In der Vergangenheit hatten bereits Kassel, Hanau, Offenbach und Schwalbach am
Taunus das Projekt übernommen und mit lokalen Trägernetzwerken umgesetzt. Mit Hilfe
der finanziellen Förderung durch das Hessische Kultusministerium können mit dem Projekt
nun noch mehr Kinder erreicht werden.
„Grundschüler, die Schwierigkeiten beim Erlernen der deutschen Sprache haben,
bekommen im ‚DeutschSommer‘ die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse vor der
versetzungsrelevanten vierten Klasse zu verbessern und dadurch für ihren weiteren
Bildungsweg zu profitieren“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Polytechnische
Gesellschaft, Prof. Dr. Roland Kaehlbrandt. Dabei werde auf eine Mischung aus
Deutschunterricht, sprachintensivem Theaterspiel und anregenden Freizeitangeboten
gesetzt. „Wir freuen uns sehr, dass die Landesregierung den ‚DeutschSommer‘ als
effektive Ergänzung des landesseitig gesicherten schulischen
Gesamtsprachförderkonzepts ansieht!“
Kultusminister Lorz betonte bei seinem Besuch: „Vor dem Hintergrund der seit dem Jahr
2014 über 38.000 neu aufgenommenen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne
Deutschkenntnisse an hessischen Schulen ist eine effektive Zusammenarbeit von
Stiftungen und des Landes von größerer Bedeutung denn je. Ich freue mich, dass mit dem
„DeutschSommer“ ein Programm entstand, das die starken schulischen Bemühungen der
Vermittlung von Bildungssprachen auch in den Ferien unterstützt und dieses nun
ausgebaut wird.“
Wir meinen jedoch, dass diese Sprachförderung nicht nur auf Grundschüler_innen
beschränkt sein darf.
Gez.:
Dr. Grassel
Hornung
Ullrich-Graf
Quelle
https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/deutschsommer-der-stiftung-
polytechnische-gesellschaft-wird-sukzessive
Weitere Links:
https://www.sptg.de/aktuelles/artikel/start-in-den-deutschsommer-2017/
http://www.polytechnische.de/unser-engagement/toechter/news/deutschsommer/
https://www.offenbach.de/bildung/bildungsprojekte/deutschsommer_/deutschsommer-
2017-10.07.2017.php

 

Kreistag
des
Main-Taunus-Kreises
—————— XVIII.Wahlperiode ————
Drucksache XVIII/I a/157
Kreistagsbüro
ausgegeben am:
23.11.2017
Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus
betr.: Informationen für die Kreistagsabgeordneten, insbesondere die
Mitglieder des BPVUE

Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird beauftragt, ab 2018 dem Ausschuss für BPVUE wieder
ï‚· regelmäßig zu jeder Sitzungsrunde Bautenstandsberichte mit gleichem
Informationsgehalt wie bis 2016
ï‚· Energie-Verbrauchslisten der Kreis-Liegenschaften
ï‚· die Liste der Bauunterhaltungsmaßnahmen über 25.000 €
ï‚· sowie in zweijährigem Turnus einen Energiebericht
zur Beratung vorzulegen.
Begründung:
Diese Informationen sind notwendig, damit die Kreistagsabgeordneten ihrer
Kontrollaufgabe gemäß § 29 Abs. 2 HKO gegenüber der Verwaltung nachkommen
können. Die Verpflichtung zur Vorlage dieser Berichte ergibt sich aus § 29 Abs. 3
HKO.
§ 29 HKO – Aufgaben des Kreistags
(2) Der Kreistag überwacht die gesamte Verwaltung des Landkreises, mit Ausnahme der
Erfüllung der Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Abs. 2, und die Geschäftsführung
des Kreisausschusses, insbesondere die Verwendung der Kreiseinnahmen
(3) Der Kreisausschuss hat den Kreistag über die wichtigen Verwaltungsangelegenheiten
laufend zu unterrichten und ihm wichtige Anordnungen der Aufsichtsbehörde sowie alle
Anordnungen, bei denen die Aufsichtsbehörde dies ausdrücklich bestimmt hat, mitzuteilen.
Gez.:
Dr. Barbara Grassel
Beate Ullrich-Graf
Fritz-Walter Hornung

 

Kreistag
des
Main-Taunus-Kreises
—————— XVIII.Wahlperiode ————
Drucksache XVIII/I a/159
Kreistagsbüro
ausgegeben am:
23.11.2017
Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus
betr.: Auszahlung im Amt beibehalten

Der Kreistag möge beschließen:
Die vorhandene Auszahlungspraxis für Hilfeempfänger über einen Kassenautomat
im Landratsamt bleibt langfristig erhalten.
Begründung:
Die Bundesagentur für Arbeit hat am 11.11.2017 mitgeteilt, dass künftig
Auszahlungen für Arbeitslose ohne Konto und in besonders dringenden Fällen nicht
über Kassenautomaten in Jobcentern erfolgen können.
Die Kassenautomaten werden abgebaut und Auszahlungen sollen nur noch über
ausgewählte Supermarktkassen erfolgen.
Bisherige Praxis im Jobcenter des MTK war nach Prüfung der Berechtigung die
Ausstellung einer codierten Kassenkarte und das Abheben der Barauszahlung
direkt vor Ort.
Diese Praxis würde sich zuungunsten des Hilfeempfängers völlig ändern.
Nach Prüfung der Berechtigung einer Barauszahlung im Jobcenter erhielte der
Hilfeempfänger einen Zettel mit einem Barcode, müsste eine der nächstgelegenen
Filiale eines Supermarktes aufsuchen, und erhielte nach Vorlage des Zettels die
Zahlung an der Marktkasse.
Ein äußerst zweifelhafter Umgang mit Datenschutzrechten der Hilfeempfänger
und deren Persönlichkeitsrechten bei Offenlegung der Herkunft der Zahlung und
Weiterverwendung durch die Datenverwertung der Marktbetreiber.
Gez.:
Dr. Grassel
gez.:
Hornung
gez.:
Ullrich-Graf

 

Kreistag
des
Main-Taunus-Kreises
—————— XVIII.Wahlperiode ————
Drucksache XVIII/I a/165
Kreistagsbüro
ausgegeben am:
09.02.2018
Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus
betr: RMV-Tarifreform, „Nachbarschaftsticket“

Der Kreistag möge beschließen:
1. Der Kreisausschuss möge unverzüglich über die Auswirkungen der vom
RMV laut Presseberichten vom 26.01.18 (WK)/27.01.2018 (HK) geplanten
Varianten für eine Tarifänderungen für den Bereich des Main-Taunus-
Kreises berichten.
2. Der Kreisausschuss wird aufgefordert, durch seine Vertreter im Aufsichtsrat
und in der Gesellschafterversammlung des RMV darauf hinzuwirken, dass
auch im MTK die Fahrpreise und zwar sowohl für Einzelfahrten, als auch für
Zeitkarten sinken – und zwar sowohl für Fahrten ins Tarifgebiet Frankfurt
a.M., als auch insbesondere für Bahnfahrten zwischen zwei Orten des MTK,
die über das Tarifgebet Frankfurt führen müssen.
Begründung:
Der Presseberichterstattung war zu entnehmen, dass vom RMV ein neues
Nachbarschaftsticket für alle grenzüberschreitenden Fahrten angeboten werden
soll, also zum Beispiel auch zwischen Rödelheim und Eschborn oder zwischen
Höchst und Bad Soden. Es wird auf allen Kanälen erhältlich sein – am Automaten,
als Handy-Ticket und im Bus. An Tarifgrenzen mit großen Preissprüngen sollen ab
kommendem Jahr Zwischenstufen eingeführt werden.
Dies ist erfreulich, löst aber noch nicht alle Probleme im MTK. Aufgrund der
sternförmig nach Frankfurt a.M. ausgerichteten S-Bahn-Strecken ergibt sich im
MTK für viele Bahn-Fahrten zwischen zwei Orten im MTK die Notwendigkeit, über
Frankfurt-Höchst (Farbwerke) oder Frankfurt Hbf. zu fahren, was stets mit höheren
Fahrpreisen verbunden ist als eine Fahrt nur innerhalb des MTK.Letztere ist aber oft nicht möglich (weil zu bestimmten Zeiten kein Bus mehr fährt,
weil der Bus ausfällt) und zudem auch nicht schneller als eine Fahrt mit der S-Bahn
mit Umstieg in Frankfurt-Höchst oder Frankfurt Hbf. Hieran würde auch die RTW
nichts ändern, die vom westlichen Kreisgebiet per Bahn ja nur durch einen Umstieg
in F-Höchst erreicht werden könnte und sich für das östliche Kreisgebiet an der
Notwendigkeit in F-Höchst umzusteigen, um per Bahn ins westliche Kreisgebiet zu
gelangen, nichts ändern würde.
Dr. Grassel
Hornung
Ullrich-Graf

 

Kreistag
des
Main-Taunus-Kreises
—————— XVIII.Wahlperiode ————
Drucksache XVIII/I a/166
Kreistagsbüro
ausgegeben am:
15.02.2018
Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus
betr: Parken am Landratsamt

Der Kreistag möge beschließen:
Die kreiseigene Parkfläche vor dem Landratsamt wird wieder vom Kreis
bewirtschaftet. Die Parkdauer wird auf vier Stunden erhöht. Bei Zuwiderhandlungen
wird ein Ordnungsgeld von 5,00 € erhoben. Die Kontrolle darüber übt die
Ordnungsbehörde aus.
Begründung:
Seit Jahresbeginn ist die Firma Parkraum Service GmbH mit der Bewirtschaftung
des kreiseigenen Parkplatzes vor dem Landratsamt betreut. Die Parkdauer ist auf
zwei Stunden begrenzt, die Überschreitung wird mit 20,00 € bestraft, so die
Formulierung auf den Hinweisschildern.
In den Amtssprechzeiten ohne Termin ist eine Einhaltung dieser Parkzeit nicht
gewährleistet. Besucher ohne Termine müssen oft länger als zwei Stunden warten.
Folglich ist die zulässige Parkdauer zu kurz.
Was die Strafhöhe betrifft sind 20,00 € für eine Überschreitung der Parkzeit nicht
angemessen und auch nicht ortsüblich.
Dr. Grassel
Hornung
Ullrich-Graf

 

 


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 27 Feb 2018
Zuletzt geändert am: 27 Feb 2018 um 10:55 AM


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