hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
Kreistagssitzung: was wir wollen!

Die vorliegende Beschlussvorlage erfüllt nicht unsere Forderung nach

Errichtung eines Kreishallenbades für die öffentliche Nutzung!

 

Betreff:
Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines kreiseigenen Hallenbades
Beschluss:
I.
Der Kreisausschuss nimmt die vorgelegte Machbarkeitsstudie der Firma kplan zum
Bau eines kreiseigenen Hallenbades für den Schul- und Vereinssport zur Kenntnis.
Der Bedarf an Schulschwimmen wird durch die vorhandenen Bäder nur unzu-
reichend abgedeckt. Deshalb wird die Errichtung eines Bades auf dem kreiseigenen
Grundstück neben der Konrad-Adenauer-Schule in Kriftel präferiert.
II.
Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss, die erforderlichen Planungen zur Er-
richtung eines Hallenbades auf dem kreiseigenen Grundstück neben der Konrad-
Adenauer-Schule in Kriftel durchzuführen. Das Bad soll mit 6 Bahnen à 25 m (375
m 2 ) ausgestattet werden. Bei einer Ausnutzung von 10 Schülern pro Bahn könnten
dann zwei Klassen gleichzeitig am Schwimmunterricht teilnehmen. Des Weiteren soll
das Bad über ein Lehrschwimmbecken verfügen.
III.
Der Kreistag bittet den Kreisausschuss gemeinsam mit den Städten und Gemeinden
zu prüfen, ob und inwieweit ein interkommunaler Bäderbetrieb errichtet werden soll-

Deshalb unser Antrag wie folgt:

 

Kreistag
des
Main-Taunus-Kreises
—————— XVIII.Wahlperiode ————
Drucksache XVIII/I a/222
Kreistagsbüro
ausgegeben am:
06.12.2018
Änderungsantrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus
betr.: Änderung der Vorlage KA/2018/339/18.WP
Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines kreiseigenen Hallenbades
- Änderungen kursiv –
„Kreisschwimmhalle“ nicht nur für Schul- und Vereinssport
Der Kreistag möge beschließen:
I. Wird folgendermaßen ersetzt:
Der Kreistag nimmt die vorgelegte Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines
kreiseigenen Hallenbades zur Kenntnis und beauftragt den Kreisausschuss zu
prüfen, ob die bislang nur für den Schul- und Vereinssport geplante Schwimmhalle
zu einem Schwimmbad auch für die Öffentlichkeit erweitert und finanziert werden
kann. Dazu ist die vorgelegte Machbarkeitsstudie entsprechend zu erweitern und
auch der optimale Standort neu abzuwägen.
Nachstehende Aspekte sollten dabei besonders berücksichtigt werden:
- Verkehrsanbindung, insbesondere Erreichbarkeit mit ÖPNV und über Radwege;
- Barrierefreiheit der gesamten Anlage
- höchste Energieeffizienz, Nachhaltigkeit
- Synergieeffekte mit benachbarten Einrichtungen (z.B. kombiniertes Hallen- und
Freibad, Energieversorgung etc.)
- zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten
II. Wird folgendermaßen geändert: Satz 1 wird gestrichen, der Absatz lautet wie
folgt:
Das Bad soll mit mindestens 6 Bahnen à 25 m (375 m2) ausgestattet werden, des
Weiteren soll das Bad über ein ausreichend großes Lehrschwimmbecken verfügen.
Wenn weitere Wasserflächen oder Einrichtungen für den Betrieb dieses Bades,
auch als öffentliches Schwimm- und Sportbad, notwendig sind, sollen diese
berücksichtigt werden.III. bleibt unverändert.
Neu (als Schlusssatz der Vorlage anzufügen):
Die Ergebnisse sollen dem Kreistag und seinen damit befassten Ausschüssen
zeitnah vorgelegt und vorgestellt werden.
Begründung:
Im Rankingverfahren der Firma Kplan wird der Bau eines Hallenbades auf dem
kreiseigenen Grundstück der Konrad-Adenauer-Schule in Kriftel favorisiert. Dieses
Hallenbad ist jedoch ausgelegt für eine Nutzung primär durch Schulen, dazu
nachmittags und abends für Vereine.
Der Beschluss des Kreistags vom 12.06.2017 sah jedoch vor, „insbesondere zu
untersuchen, für welche Art von Schwimmen (z.B. Schulschwimmen, Schwimmen
lernen, Vereinssport, Freizeitschwimmen) Kapazitäten in welchem Umfang fehlen“.
Der Aspekt Freizeitschwimmen – also eine öffentliche Nutzung des Bades – wurde
bei der Bedarfsanalyse der vorgelegten Studie nicht berücksichtigt. Aus diesem
Grund soll die Studie für das erweiterte Ziel – auch öffentliches Hallenbad für
Freizeitschwimmen – erneut durchgeführt und auf die Machbarkeit an
verschiedenen Standorten überprüft werden.
Die Machbarkeitsstudie soll alternative Umsetzungen auch im Hinblick auf
Kostenschätzungen darstellen.
Gez.
Dr. Grassel
Hornung
Ullrich-Graf

 

 

Kreistag
des
Main-Taunus-Kreises
—————— XVIII.Wahlperiode ————
Drucksache XVIII/I a/218
Kreistagsbüro
ausgegeben am:
21.11.2018
Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus
betr.: Anzahl der außerbetrieblichen Ausbildungsplätze erhöhen

Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird beauftragt, geeignete Maßnahmen einzuleiten, um die Anzahl
der außerbetrieblichen Ausbildungsplätze im Main-Taunus-Kreis für das Ausbildungs-
jahr 2018/2019 auf mindestens 60 zu erhöhen.
Dabei sollten weitere Ausbildungsberufe in das Angebot aufgenommen werden.
Begründung:
Im Eingliederungsbericht 2017 wird die erfolgreiche Maßnahme „Außerbetriebliche
Ausbildung“ vorgestellt. Es heißt dort: „Im Dezember 2017 befanden sich insgesamt
113 Personen in Ausbildung. Im Ausbildungsjahr 2017 konnten 40 Jugendliche und
junge Erwachsene im Alter von 18 bis 37 Jahren eine Ausbildung in außerbetrieblicher
Form aufnehmen.
Und dass diese Maßnahme erfolgreich ist, beschreibt der Bericht folgendermaßen: „Die
durchschnittliche Abschlussquote der Teilnehmenden beträgt 50%. Betrachtet man
fernerhin die Ergebnisse der abgeschlossenen Jahrgänge, so lässt sich feststellen,
dass von den Teilnehmenden an der Maßnahme durchschnittlich 75% aus dem Sozial-
leistungsbezug ausscheiden. Es wird deutlich, dass trotz Abbruchs oder Nichtbestehen
der Abschlussprüfungen durch die Erfahrungen im Arbeitsleben ein Großteil der über
570 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen
konnten.“
Eine große Zahl junger Menschen im Kreis ist an einer Berufsausbildung interessiert,
doch aufgrund ihrer Biographie und ihrer formalen Qualifikationen erhalten sie keinen
Ausbildungsplatz. Ein zusätzliches Problem ist die Tatsache, dass es seit 2004 (nach
Überarbeitung der Handwerksordnung) immer mehr Handwerksbetriebe ohne Meist-
erbrief gibt, auch im Main-Taunus-Kreis. Der große Nachteil: Diese Betriebe dürfen
keine Lehrlinge ausbilden.
Wer aber soll die dringend benötigten Fachkräfte ausbilden um den jungen Menschen
eine Chance zu geben?
Auch deshalb ist es dringend notwendig, mehr außerbetriebliche Ausbildungsplätze in
mehr Gewerken und Ausbildungsbereichen zu schaffen.
Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgt über Bundesmittel - Außerbetriebliche Be-
rufsausbildung, BaE (§ 76 SGB III).
Dr. Grassel
Hornung
Ullrich-Graf

 

Änderungsanträge WG DIE LINKE. Main Taunus zum Haushalt 2019


1. Produkt 5010 Position 15 + Euro 50.000

Erhaltung der „Wohnhilfe im Taunus“ durch Übernahme der Zuschüsse für Personal- und Bürokosten – Änderung des bestehenden Vertrages

Es werden vorsorglich zusätzliche Mittel in Höhe von Euro 50.000 eingestellt, um die Arbeit der Ökumenischen Wohnhilfe im Taunus auch im Jahr 2019 weiterführen zu können.

Begründung:

Die bisherige Ökumenische Wohnhilfe im Taunus leistet wichtige und unverzichtbare Arbeit zur Versorgung von Menschen mit Wohnungen – für Menschen, die auf dem „freien“ Wohnungsmarkt allein keine Chance auf eine Wohnung haben. Sie beseitigt und verhindert in vielen Fällen Obdachlosigkeit. Die Beratungs-, Vermittlungs- und Unterstützungstätigkeit der Ökumenischen Wohnhilfe ist angesichts der Wohnungsmarkt-Situation im Main-Taunus-Kreis unverzichtbar. Es muss sichergestellt werden, dass bis zu einer Neu-Organisation dieser Arbeit sowohl die Vermittlungstätigkeit mindestens im bisherigen Umfang weitergeführt werden kann, als auch die Bewirtschaftung der Wohnungen der Wohnhilfe gesichert ist und die Mietverhältnisse, die die Wohnhilfe für Wohnungssuchende eingegangen ist, weiter bestehen können. Hieran besteht ein öffentliches Interesse.

Für die Zukunft muss eine andere Vertragsgestaltung für die Bezuschussung gefunden werden, bei der nicht nur Zuschüsse nach der Zahl erfolgter Mietvertragsabschlüsse gewährt werden, sondern feste Zuschüsse für Personal- und Raumkosten.


 

2. Produkt 2001 Finanzdisposition Position 15
Finanzierung Nachtbusverkehr der MTV

Es werden ausreichende Mittel eingestellt, um durch die MTV einen an die S- bzw. Regional-Bahn-Fahrpläne auch nachts abgestimmten Bus- oder AST-Verkehr anbieten zu können.

Begründung:

Seit einiger Zeit fahren die S-Bahnen bereits noch nach 1 Uhr im MTK, seit September am Wochenende auch die ganze Nacht über, und künftig sollen die S-Bahnen auch unter der Woche durchgehend fahren. Dies ist nicht nur im Sinne von Party-Gängern, die entweder über keinen Pkw verfügen oder aber nicht alkoholisiert unterwegs sein wollen, sondern bei der Ausweitung des Nachtverkehrs vor allem im Interesse von Berufstätigen, die Schicht-, Früh- oder Spätdienste leisten und ihren Arbeitsplatz mit dem ÖPNV erreichen oder nachts mit dem ÖPNV von der Arbeit nach Hause wollen. Dazu ist es aber erforderlich, dass der Bus- bzw. AST-Verkehr im MTK nicht um 24 Uhr endet und erst um 5 bzw. 6 Uhr (sonntags) wieder aufgenommen wird, die Menschen also vom S-Bahnhof mit dem ÖPNV nicht weiter bzw. dort nicht hinkommen.


 


 

3. Produkt 5005 Hilfen für Asylbewerber Position 02 ./. 245.000
Verminderte Gebühren für Selbstzahler

Um Gebühren(teil)erlasse gemäß Kreistagsbeschluss vom 5.3.2018 zu berücksichtigen, werden die Erträge um 245.000 Euro vermindert

Begründung:
Auskunftsgemäß sind in der bisherigen Planung keine Gebührenerlasse berücksichtigt. Wenn der Beschluss des Kreistags vom 5.3.2018 umgesetzt wird, ist mit verminderten Gebühreneinnahmen in Höhe von 100 Selbstzahlern x 204 Euro x 12 Monate = 244.800 zu rechnen.


 

4. Produkt 9001 Steuern Position 01 + Euro 3.187.000
Beibehaltung der Gesamtumlage auf Vorjahresniveau

Der Hebesatz für die Kreisumlage wird auf 34,45 festgesetzt. Die Gesamtbelastung aus Kreisumlage und Schulumlage bleibt damit auf Vorjahresniveau.

Begründung:

Ausgerechnet in einem Jahr, in dem der Kreis ein nicht unerhebliches Defizit plant, die Kreisumlagen insgesamt zu senken, erscheint unangemessen.


 

5. Produkt 3201 Ordnungsaufgaben - Zielbeschreibung

Zielbeschreibung Nr. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
„Innerhalb eines Kalenderjahres werden 10% der Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen unangemeldet zur Kontrolle der Waffenaufbewahrung aufgesucht.“

Begründung:
Nach der derzeitigen Zielbeschreibung sollen jährlich nur 100 Waffenbesitzer, also nur rund 3%, einer Kontrolle unterzogen werden. Dies ist für eine ausreichende Prävention nicht ausreichend.


 

6. Produkt 6601 Immobilienmanagement – Zielbeschreibung

Die Zielbeschreibung Nr. 9 wird wie folgt geändert: und ergänzt
„Nutzung von Flüchtlingsunterkünfte für dauerhafte Wohnzwecke soweit bau
planungsrechltich möglich. Zukünftig zu errichtende Unterkünfte werden so gebaut, dass sie baurechtlich als Wohnung nutzbar sind.“



Dr. Barbara Grassel Beate Ullrich-Graf Fritz-Walter Hornung


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 08 Dec 2018
Zuletzt geändert am: 10 Dec 2018 um 12:33 PM


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