hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
KT-Sitzung 02.11. unsere Anträge und Anfrage

 


 

13.10.2020

Antrag zur Sitzung des Kreistags am 02.11.2020


 

Betreff: Erarbeitung eines schlüssigen Konzepts zur sozialen und rechtssicheren Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) im SGB II und SGB XII


 

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreisausschuss wird beauftragt bis zum Jahresende ein schlüssiges Konzept zu den Leistungen für die Kosten der Unterkunft (KdU), welches den Anforderungen des Bundessozialgerichts entspricht, dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.


 

Begründung:

Wie aus der Antwort des Kreisausschusses auf die Anfrage unserer Kreistagsgruppe (Drs. KT/2020/210/18.WP) deutlich wurde, verfügt der Main-Taunus-Kreis über kein „schlüssiges Konzept“ wie es die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (s. BSG v. 17.12.2009 - B 4 AS 27/09) für die Festsetzung der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für das SGB II und SGB XII vorschreibt.

Dies erklärt, warum der Main-Taunus-Kreis seit zehn Jahren trotz massiv steigender Mieten im Rhein-Main-Gebiet fast unveränderte Bedarfssätze festschreiben konnte. In der Folge mussten und müssen Tausende Menschen im Main-Taunus-Kreis, ohne die reale Chance in günstigeren Wohnraum auszuweichen, von den kargen Regelsätzen auch noch anteilig für ihre Miete zuzahlen.

Eine Kleine Anfrage der LINKEN im Deutschen Bundestag (Drs. 19/13029) hatte für 2018 sogar eine Mehrbelastung für 25 Prozent der Bedarfsgemeinschaften (1.058 Fälle), im MTK festgestellt, die durchschnittlich mehr als 1.000 Euro pro Jahr aus den Regelsätzen zuzahlen mussten ¹)

Selbst nach Aussage des Kreisausschusses betrifft dies im Juli diesen Jahres 14,2% aller Bedarfsgemeinschaften, (886 Fälle, 10,9% SGB XII, 15,7% SGB II). Dabei muss berücksichtigt werden, dass seitens des Bundes zur Abmilderung der Corona-Pandemie verfügt wurde, dass Reduzierungen der bei der Berechnung zugrunde gelegten Miete und andere Sanktionen bei Neuantragstellenden ab dem 1. März bis Ende Dezember 2020 generell auszusetzen seien.

Dies erklärt auch zum Teil die Differenz zwischen den Zahlen aus 2018 - 25% Zahler aus den Regelsätzen - und den 14,2% (Stand Juli 2007). Sollte aufgrund der veränderten Corona Situation zum 31.12.2020 die gesetzliche Vorgabe aufgehoben werden, treten die vorherigen Regeln (d.h. reduzierte Zahlungen des Amtes für Miete) wieder Kraft. Damit ist zu befürchten, dass die Zahlen sich wieder denen aus dem Jahr 2018 annähern.

Und ab Oktober kann die Zahl Menschen deren Mieten nicht in voller Höhe vom Jobcenter im Rahmen der Leistungen für Kosten der Unterkunft übernommen werden, auch mit Blick auf die steigende Arbeitslosigkeit im Rahmen der Pandemiefolgen, höher liegen.

Neben der sozialpolitischen Dimension, dass die eigentlichen Kosten des Kreises auf sozial Benachteiligte abgewälzt werden, bedeutet der Verzicht auf ein schlüssiges Konzept nach den Maßgaben des BSG auch eine deutliche Rechtsunsicherheit und Kostenunwägbarkeit für den Main-Taunus-Kreis. Sollte eine betroffene Person einer Bedarfsgemeinschaft erfolgreich gegen den Kreis klagen, weil dieser die höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert hat, kann dies eine Klagewelle von weiteren Betroffenen nach sich ziehen. Es drohen Rückzahlungsansprüche, Gerichtskosten, etc.

Selbst wenn also die soziale Frage einer existenzsichernden Mindestsicherung nicht als ausschlaggebend von der Mehrheit des Kreistages empfunden wird, so sollte doch wenigstens die Rechtssicherheit des Verwaltungshandelns im Kreis und das Bewahren vor unliebsamen Überraschungen im Interesse aller Fraktionen sein.

 

 

 

gez. Grassel

gez. Hornung

gez. Ullrich-Graf


 


 

¹) Anlage 1
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode, Drucksache 1913029, Seite 161


 

siehe auch: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/130/1913029.pdf


 

 

12.10.2020

Antrag zur nächsten Sitzung des Kreistags am 02.11.2020

Betr.: RMV-Sozialticket im MTK

 

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreisausschuss möge zeitnah prüfen, unter welchen Bedingungen es möglich wäre, für alle Sozial-Leistungsempfänger im MTK für den öffentlichen Personennahverkehr ein Sozialticket zur Verfügung zu stellen, das dem RMV-Premium-Jobticket entspricht. Der Kreistag ist über das Ergebnis zu unterrichten.


 

Begründung:

Seit kurzem bietet der RMV Jobtickets in der Form des „Premium-Tickets“ an, das verbundweit gültig ist. Für Betriebe mit über 50 Mitarbeiter/inne/n kostet dies pro Mitarbeiter derzeit 44 € monatlich, für Großabnehmer wie den MTK kostet es laut Vorlage KA/2019/343/18. WP bei 1.400 Mitarbeiter/inne/n sogar nur 10,45 € monatlich, für die Kreisstadt Hofheim a.Ts. bei 350 Beschäftigten 16,81 €, wobei sich die Beschäftigten lediglich mit eine Eigenanteil von 10,00 € an den Kosten beteiligen müssen. Letzterer monatlicher Preis liegt nur wenig über dem Preis einer Tageskarte Preisstufe 4, wie sie für die meisten Bewohner des MTK für eine Fahrt nach Frankfurt, auch nur nach Frankfurt-Höchst, anfällt (derzeit 9,75 €) bzw. ca. zweieinhalb mal so hoch wie eine Tageskarte der Preisstufe 1 (derzeit 4,10 €).

So sehr wir die Einführung eines Jobtickets für Landes-, Kreis- und städtische Bedienstete begrüßen, so sehr vermissen wir hier die soziale Ausgewogenheit. Ein Regierungsdirektor kann den RMV verbundweit umsonst nutzen.

Ein Sozialhilfeempfänger müsste für eine Jahreskarte nur für seinen Wohnort (Preisstufe 1) bereits 463,20 € (entspricht 38,60 € im Monat) zahlen! Für eine Jahreskarte nach Frankfurt (Preisstufe 4) bereits 1.405,20 € ( 117,10 € monatlich)

Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales errechnete Regelbedarf für Verkehr beträgt 39,01 € monatlich (und dieser Satz umfasst neben dem ÖPNV und Bahnverkehr auch Fahrradzubehör, -reparatur).
Bei Bedarfsgemeinschaften und Familien verringert sich der Regelsatz für Verkehr, z.B. bei Personen ab 18 Jahren, die in der Wohnung der Eltern leben, auf 31,20 €. Das reicht gerade einmal um dreimal im Monat eine Tageskarte von Hofheim a.Ts. nach Frankfurt-Höchst zu kaufen (hierfür fielen 29,75 € an).

Angesichts dieser enormen Unterschiede zwischen Regelbedarfen und tatsächlichen Kosten und andererseits der Möglichkeiten sehr kostengünstiger Nutzung des ÖPNV durch die angebotenen Jobtickets, ist die Einführung eines Sozialtickets dringend geboten und deshalb zu prüfen.


 


 

gez. Grassel

gez. Hornung

gez. Ullrich-Graf


 


 

Siehe dazu auch:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/Fragen-und-Antworten/faq-sozialhilfe-regelbedarfsermittlung.html

 

 


 

25.08.2020

Anfrage der Wählergemeinschaft DIE LINKE. Main-Taunus

 

Betr.: Grund- und Schichtenwasserschutz bei Baumaßnahmen im Kreis

 

 

Wir fragen den Kreisausschuss:

 

1. Wie werden im MTK bei der Entscheidung über Baugenehmigungen die Umweltbehörden einbezogen?

 

2. Werden vor der Erteilung von Genehmigungen zum Abpumpen von Wasser (Grund- oder Schichtenwasser) die langfristigen Auswirkungen der Wasserentnahme auf die Beschaffenheit der Böden in der Umgebung des Bauvorhabens (oberhalb und unterhalb) und die dortige Vegetation untersucht?

 

3. Für welche Zeitdauer werden Genehmigungen zum Abpumpen erteilt? Wieso wird auch noch nach Fertigstellung von Rohbauten abgepumpt?

 

4. Gibt es auch Dauer-Genehmigungen zum Abpumpen? Falls ja, wo und weshalb?

 

5. In welchen zeitlichen Abständen nach Beginn des Abpumpens werden von den Umweltbehörden die Auswirkungen auf die umgebenden Böden und die Natur überprüft?

 

6. Liegen den Umweltbehörden bereits Erkenntnisse über Schäden, insbesondere solche an Bäumen, durch das Abpumpen an Baugruben vor?

 

 

 

gez. Grassel

gez. Hornung

gez. Ullrich-Graf


 


 

25.08.2020

Anfrage der Wählergemeinschaft DIE LINKE. Main-Taunus

Betr.: Wassermanagement des Kreises


 

Wir fragen den Kreisausschuss:

  1. Welche Maßnahmen plant und setzt der Main-Taunus-Kreis im Hinblick auf das Wassermanagement in Anbetracht des sich verändernden Klimas um?

  2. Welche Gebäude des Kreises bereits Regenwasserzisternen haben und an welchen solche nachträglich errichtet werden können.

  3. Gibt es bereits Brauchwassernetze (aus Regenwasser oder aufbereitetem Grauwasser ¹)) in Gebäuden des Kreises?
    Plant der Kreisausschuss solche in seinen Gebäuden einzurichten um das Wasser für Toilettenspülung und Bewässerung zu nutzen?
    Wenn ja, in welchen?

  4. Wo gibt es bereits naturnahe Maßnahmen, dass Wasser nicht mehr abgeführt wird, sondern im Einzugsgebiet verbleibt?

  5. Sind weitere weitere Versickerungs- und Rückhaltesysteme für Regenwasser – auch bei Starkregen - in Planung?

  6. Werden mehr und andere – trockenresistentere – Bäume gepflanzt?

  7. Wie sieht es bei den öffentlichen Gebäuden und Grundstücken der einzelnen Kommunen aus?

  8. Welche Möglichkeiten hat der Kreis, dort im Sinne eines besseren Wassermanagements einzuwirken?

  9. Ist das Erstellen von Zisternen bei privaten Bauvorhaben eine Vorschrift oder nur eine Empfehlung?
    Kann bei öffentlichen Bauvorhaben die Erstellung von Zisternen vorgeschrieben werden?

  10. Wie kann erreicht werden, dass mehr Gebäude über Zisternen verfügen?

  11. Wie hat sich die Mitarbeit des Kreises und seiner Kommunen in der Steuerungsgruppe im IWRM (Integriertes Wasserressourcen-ManagementRhein-Main) entwickelt?

  12. Welche gesetzlichen Vorgaben hemmen derzeit eine Verbesserung der Regen- und Brauchwassernutzung oder der Versickerung von Regenwasser zur Verbesserung der Grundwasserbestände?

 

Begründung:

Wassermanagement werde angesichts mehrerer extrem trockener Sommer in Folge immer nötiger, so Umweltministerin Schulze am 17.08.20. Angesichts der Reihe trockener Sommer und der aktuellen Wasserknappheit in einzelnen Kommunen kündigt sie ein bundesweites Konzept zur Wasserversorgung an.

Das Umweltbundesamt schlägt für Kommunen in diesem Zusammenhang folgende Maßnahmen vor:
Auch die Kommunen müssen sich an Hitze und Trockenheit anpassen. Das setzt ein neues Denken und einen Paradigmenwechsel voraus. Ein Ziel in der Stadtentwicklung und in der Wasserwirtschaft muss daher die Annäherung an die natürliche Wasserbilanz sein.

Mit Hilfe naturnaher Maßnahmen wird Wasser nicht mehr abgeführt, sondern verbleibt im Einzugsgebiet.
Mögliche Maßnahmen
sind die Kühlung und Verschattung von Gebäuden und öffentlichen Räumen durch Frischluftschneisen, Flächenentsiegelung und lokale grüne Infrastrukturen, wie Straßenbäume, Fassadenbegrünungen und Dachbegrünungen (Anmerkung: mit separater Wasserableitung in Zisternen und Versickerungsflächen). Solche naturnahen Elemente stärken die dezentrale Regenwasserversickerung und helfen somit Bodenfeuchte und Grundwasserneubildung in urbanen Räumen zu erhöhen. Dies verbessert die Pflanzenversorgung in Trockenphasen. Für Dürreperioden können darüber hinaus Bewässerungsmöglichkeiten etabliert werden. Diese müssen jedoch effizient und wassersparend gestaltet sein. Bei der Verwendung von Brauchwasser (z.B. Regenwasser, aufbereitetes Grauwasser (gering verschmutztes Abwasser) zur Bewässerung von urbanen Grünflächen sind qualitative und hygienische Fragen zu berücksichtigen.

Darüber hinaus wird Anpassung an den Klimawandel in der Städtebauförderung gestärkt, indem beispielsweise grüne Infrastrukturen wie Stadtgrün gefördert werden.“²)

Das Amt für Bauen und Umwelt (Untere Boden- und Wasserschutzbehörde) des Kreises schreibt auf seiner Homepage zum Thema Abwasser: ...“Das auf Dächern oder anderen befestigten Flächen anfallende Regenwasser soll vorrangig in Zisternen gesammelt werden, über den Boden versickern oder in ein fließenden Gewässer geleitet werden. Bei privaten Wohnhäusern braucht diese Art der Abwasserentsorgung in der Regel keine Genehmigung.“

 

 

 

gez. Grassel

gez. Hornung

gez. Ullrich-Graf

 

¹) Aufbereitetes Grauwasser (gering verschmutztes Abwasser)
²) https://www.umweltbundesamt.de/themen/trockenheit-in-deutschland-fragen-antworten

³)https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/leitbild_fuer_ein_intergriertes_wasserressourcen-management_rhein-main.pdf


 


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 15 Oct 2020
Zuletzt geändert am: 15 Oct 2020 um 6:41 PM


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