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13.10.2020 Antrag zur Sitzung des Kreistags am 02.11.2020
Betreff: Erarbeitung eines schlüssigen Konzepts zur sozialen und rechtssicheren Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) im SGB II und SGB XII
Der Kreistag möge beschließen: Der Kreisausschuss wird beauftragt bis zum Jahresende ein schlüssiges Konzept zu den Leistungen für die Kosten der Unterkunft (KdU), welches den Anforderungen des Bundessozialgerichts entspricht, dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung: Wie aus der Antwort des Kreisausschusses auf die Anfrage unserer Kreistagsgruppe (Drs. KT/2020/210/18.WP) deutlich wurde, verfügt der Main-Taunus-Kreis über kein „schlüssiges Konzept“ wie es die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (s. BSG v. 17.12.2009 - B 4 AS 27/09) für die Festsetzung der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für das SGB II und SGB XII vorschreibt. Dies erklärt, warum der Main-Taunus-Kreis seit zehn Jahren trotz massiv steigender Mieten im Rhein-Main-Gebiet fast unveränderte Bedarfssätze festschreiben konnte. In der Folge mussten und müssen Tausende Menschen im Main-Taunus-Kreis, ohne die reale Chance in günstigeren Wohnraum auszuweichen, von den kargen Regelsätzen auch noch anteilig für ihre Miete zuzahlen. Eine Kleine Anfrage der LINKEN im Deutschen Bundestag (Drs. 19/13029) hatte für 2018 sogar eine Mehrbelastung für 25 Prozent der Bedarfsgemeinschaften (1.058 Fälle), im MTK festgestellt, die durchschnittlich mehr als 1.000 Euro pro Jahr aus den Regelsätzen zuzahlen mussten ¹) Selbst nach Aussage des Kreisausschusses betrifft dies im Juli diesen Jahres 14,2% aller Bedarfsgemeinschaften, (886 Fälle, 10,9% SGB XII, 15,7% SGB II). Dabei muss berücksichtigt werden, dass seitens des Bundes zur Abmilderung der Corona-Pandemie verfügt wurde, dass Reduzierungen der bei der Berechnung zugrunde gelegten Miete und andere Sanktionen bei Neuantragstellenden ab dem 1. März bis Ende Dezember 2020 generell auszusetzen seien. Dies erklärt auch zum Teil die Differenz zwischen den Zahlen aus 2018 - 25% Zahler aus den Regelsätzen - und den 14,2% (Stand Juli 2007). Sollte aufgrund der veränderten Corona Situation zum 31.12.2020 die gesetzliche Vorgabe aufgehoben werden, treten die vorherigen Regeln (d.h. reduzierte Zahlungen des Amtes für Miete) wieder Kraft. Damit ist zu befürchten, dass die Zahlen sich wieder denen aus dem Jahr 2018 annähern. Und ab Oktober kann die Zahl Menschen deren Mieten nicht in voller Höhe vom Jobcenter im Rahmen der Leistungen für Kosten der Unterkunft übernommen werden, auch mit Blick auf die steigende Arbeitslosigkeit im Rahmen der Pandemiefolgen, höher liegen. Neben der sozialpolitischen Dimension, dass die eigentlichen Kosten des Kreises auf sozial Benachteiligte abgewälzt werden, bedeutet der Verzicht auf ein schlüssiges Konzept nach den Maßgaben des BSG auch eine deutliche Rechtsunsicherheit und Kostenunwägbarkeit für den Main-Taunus-Kreis. Sollte eine betroffene Person einer Bedarfsgemeinschaft erfolgreich gegen den Kreis klagen, weil dieser die höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert hat, kann dies eine Klagewelle von weiteren Betroffenen nach sich ziehen. Es drohen Rückzahlungsansprüche, Gerichtskosten, etc. Selbst wenn also die soziale Frage einer existenzsichernden Mindestsicherung nicht als ausschlaggebend von der Mehrheit des Kreistages empfunden wird, so sollte doch wenigstens die Rechtssicherheit des Verwaltungshandelns im Kreis und das Bewahren vor unliebsamen Überraschungen im Interesse aller Fraktionen sein.
¹) Anlage 1
siehe auch: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/130/1913029.pdf
12.10.2020 Antrag zur nächsten Sitzung des Kreistags am 02.11.2020 Betr.: RMV-Sozialticket im MTK Der Kreistag möge beschließen: Der Kreisausschuss möge zeitnah prüfen, unter welchen Bedingungen es möglich wäre, für alle Sozial-Leistungsempfänger im MTK für den öffentlichen Personennahverkehr ein Sozialticket zur Verfügung zu stellen, das dem RMV-Premium-Jobticket entspricht. Der Kreistag ist über das Ergebnis zu unterrichten.
Begründung: Seit kurzem bietet der RMV Jobtickets in der Form des „Premium-Tickets“ an, das verbundweit gültig ist. Für Betriebe mit über 50 Mitarbeiter/inne/n kostet dies pro Mitarbeiter derzeit 44 € monatlich, für Großabnehmer wie den MTK kostet es laut Vorlage KA/2019/343/18. WP bei 1.400 Mitarbeiter/inne/n sogar nur 10,45 € monatlich, für die Kreisstadt Hofheim a.Ts. bei 350 Beschäftigten 16,81 €, wobei sich die Beschäftigten lediglich mit eine Eigenanteil von 10,00 € an den Kosten beteiligen müssen. Letzterer monatlicher Preis liegt nur wenig über dem Preis einer Tageskarte Preisstufe 4, wie sie für die meisten Bewohner des MTK für eine Fahrt nach Frankfurt, auch nur nach Frankfurt-Höchst, anfällt (derzeit 9,75 €) bzw. ca. zweieinhalb mal so hoch wie eine Tageskarte der Preisstufe 1 (derzeit 4,10 €). So sehr wir die Einführung eines Jobtickets für Landes-, Kreis- und städtische Bedienstete begrüßen, so sehr vermissen wir hier die soziale Ausgewogenheit. Ein Regierungsdirektor kann den RMV verbundweit umsonst nutzen. Ein Sozialhilfeempfänger müsste für eine Jahreskarte nur für seinen Wohnort (Preisstufe 1) bereits 463,20 € (entspricht 38,60 € im Monat) zahlen! Für eine Jahreskarte nach Frankfurt (Preisstufe 4) bereits 1.405,20 € ( 117,10 € monatlich) Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales errechnete Regelbedarf für Verkehr beträgt 39,01 € monatlich (und dieser Satz umfasst neben dem ÖPNV und Bahnverkehr auch Fahrradzubehör, -reparatur).
Siehe dazu auch: Bundesministerium für Arbeit und Soziales https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/Fragen-und-Antworten/faq-sozialhilfe-regelbedarfsermittlung.html
25.08.2020 Anfrage der Wählergemeinschaft DIE LINKE. Main-Taunus
Betr.: Grund- und Schichtenwasserschutz bei Baumaßnahmen im Kreis
Wir fragen den Kreisausschuss:
1. Wie werden im MTK bei der Entscheidung über Baugenehmigungen die Umweltbehörden einbezogen?
2. Werden vor der Erteilung von Genehmigungen zum Abpumpen von Wasser (Grund- oder Schichtenwasser) die langfristigen Auswirkungen der Wasserentnahme auf die Beschaffenheit der Böden in der Umgebung des Bauvorhabens (oberhalb und unterhalb) und die dortige Vegetation untersucht?
3. Für welche Zeitdauer werden Genehmigungen zum Abpumpen erteilt? Wieso wird auch noch nach Fertigstellung von Rohbauten abgepumpt?
4. Gibt es auch Dauer-Genehmigungen zum Abpumpen? Falls ja, wo und weshalb?
5. In welchen zeitlichen Abständen nach Beginn des Abpumpens werden von den Umweltbehörden die Auswirkungen auf die umgebenden Böden und die Natur überprüft?
6. Liegen den Umweltbehörden bereits Erkenntnisse über Schäden, insbesondere solche an Bäumen, durch das Abpumpen an Baugruben vor?
25.08.2020 Anfrage der Wählergemeinschaft DIE LINKE. Main-Taunus Betr.: Wassermanagement des Kreises
Wir fragen den Kreisausschuss:
Begründung: „Wassermanagement werde angesichts mehrerer extrem trockener Sommer in Folge immer nötiger, so Umweltministerin Schulze am 17.08.20. Angesichts der Reihe trockener Sommer und der aktuellen Wasserknappheit in einzelnen Kommunen kündigt sie ein bundesweites Konzept zur Wasserversorgung an. Das Umweltbundesamt schlägt für Kommunen in diesem Zusammenhang folgende Maßnahmen vor: Mit Hilfe naturnaher Maßnahmen wird Wasser nicht mehr abgeführt, sondern verbleibt im Einzugsgebiet. Darüber hinaus wird Anpassung an den Klimawandel in der Städtebauförderung gestärkt, indem beispielsweise grüne Infrastrukturen wie Stadtgrün gefördert werden.“²) Das Amt für Bauen und Umwelt (Untere Boden- und Wasserschutzbehörde) des Kreises schreibt auf seiner Homepage zum Thema Abwasser: ...“Das auf Dächern oder anderen befestigten Flächen anfallende Regenwasser soll vorrangig in Zisternen gesammelt werden, über den Boden versickern oder in ein fließenden Gewässer geleitet werden. Bei privaten Wohnhäusern braucht diese Art der Abwasserentsorgung in der Regel keine Genehmigung.“
¹) Aufbereitetes Grauwasser (gering verschmutztes Abwasser) ³)https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/leitbild_fuer_ein_intergriertes_wasserressourcen-management_rhein-main.pdf
Veröffentlicht von carlo (carlo) am 15 Oct 2020 Zuletzt geändert am: 15 Oct 2020 um 6:41 PM Zurück |
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