hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
Luxuspreis für Bettenplätze

Integration in Arbeit wird verhindert
 

Die neue Gebührensatzung des Main-Taunus-Kreises für die Unterbringung von Flüchtlin-
gen war eines der Themen beim letzten Treffen des Runden Tischs „Viele Kulturen - eine
Zukunft“ am 21. Februar 2018.
Nach den Plänen, über die der Kreistag am 5. März entscheidet, sollen sich die Kosten für
ein Bett in den Gemeinschaftsunterkünften verdoppeln, von derzeit 198 Euro pro Person
auf künftig 398 Euro monatlich. Bei einer Unterbringung in einem Fünf-Bett-Zimmer kann
dies einem Quadratmeterpreis von mehr als 60 Euro entsprechen. Unter den Teilnehmern
hat dieses Vorhaben völliges Unverständnis ausgelöst. Der Runde Tisch lehnt die neue
Gebührenordnung ab. Er fordert den Kreis auf, eine neue Vorlage zu erarbeiten und dabei
soziale Aspekte zu berücksichtigen. Denn die geplante Gebührenerhöhung verhindert eine
Integration in Arbeit. Flüchtlinge, die bereits auf den Weg in ein selbstbestimmtes Leben
sind, werden wieder auf einen Hilfestatus zurückgeworfen.
Hintergrund der geplanten Änderung ist das neue hessische Aufnahmegesetz, das es den
Kommunen ermöglicht, kostendeckende Gebühren für die Unterbringung in Gemein-
schaftsunterkünften zu erheben.
Für Personen, die noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder SGB II
erhalten, werden die Kosten vom Bund übernommen, für sie ändert sich also nichts. Für
Selbstzahler dagegen bedeuten sie eine deutliche Verschlechterung. Selbstzahler sind
Menschen und Familien, die es geschafft haben, durch Arbeit eigene Einkünfte zu erzielen
und von Sozialleistungen unabhängig sind. Nach der neuen Gebührenordnung müsste
eine Familie mit vier Personen demnach 1.600 Euro bezahlen, nicht etwa für eine Woh-
nung, sondern ein Zimmer, mit der Folge, dass die Familie erneut auf Hilfe durch das So-
zialamt angewiesen wäre. Alleinstehende Berufstätige, die beispielsweise mit einem Hel-
ferjob 1000 Euro netto im Monat verdienen, müssten die Kosten in voller Höhe selbst tra-
gen.
Betroffen von den hohen Kosten sind in der Regel Menschen, denen ein Schutzstatus zu-
erkannt wurde und die daher eigentlich aus den Unterkünften ausziehen müssten, dies
aber wegen des Mangels an bezahlbaren Mietwohnungen nicht können. Außerdem sind
Flüchtlinge betroffen, deren Asylverfahren noch läuft oder die einen prekären Aufenthalts-
status haben und deshalb verpflichtet sind, in den Gemeinschaftsunterkünften zu leben.
Für die Selbstzahler kommt die neue Gebührenordnung aus Sicht des Runden Tisches
einem Mietwucher gleich. Um unzumutbare soziale Härten zu verhindern, sollte der Kreis
zumindest für sie die Gebühren ermäßigen und so ihre Bemühungen um Integration in Ar-
beit positiv anerkennen. Außerdem sollten die Gebühren für Familien gestaffelt und für
Kinder verringert werden. Solche sozialen Aspekte berücksichtigen andere Kommunen wie
beispielsweise Freiburg durchaus.
Fragwürdig ist aus Sicht des Runden Tisches auch die Kalkulation des Kreises, bei der die
Gesamtkosten aller Unterkünfte gleichmäßig auf alle Personen umgelegt werden, unab-
hängig davon, ob sie in einem Zwei-Bett- oder Fünf-Bett-Zimmer untergebracht sind. Un-
berücksichtigt bleibt bei dieser Berechnung auch, dass der Standard in den Gemein-
schaftsunterkünften keinesfalls einheitlich ist. Um mehr Flüchtlingen den Umzug in eine
eigene Bleibe zu ermöglichen und so die Unterkünfte zu entlasten, könnte der Kreis zu-
dem den Zuschuss für Mietwohnungen erhöhen.Für den Runden Tisch: Günter Adam, Carlo Graf, Elke Lentz, Susanne Schuhmacher-
Godemann
Hofheim, den 26.02.2018


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 03 Mar 2018
Zuletzt geändert am: 03 Mar 2018 um 10:18 AM


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