hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
Massnahmen in Unterkünften

 

 

19.05.2020

 

 

Anfrage der Abgeordneten der WG DIE LINKE.

Betr. Maßnahmen für Geflüchtete in Unterkünften während der Corona Infektion

  1. Wieviele Geflüchtete sind nach dem Stichtag 22.03.2020 neu in bestehende Hausgemeinschaften untergebracht worden?

  2. Wurden die neuen Mitglieder der Hausgemeinschaften vorher auf Corona Viren getestet?

  3. Wurden die Mitglieder der bestehenden Hausgemeinschaften vor Neuaufnahme der neuen Mitglieder auf Corona Viren getestet?

  4. Sind diese Tests durch das Gesundheitsamt dokumentiert?

  5. Wieviele Personen in den Unterkünften wurden nach dem Stichtag positiv auf den Corona Virus getestet?

  6. Wie viele Personen aus Risikogruppen (Chronisch Kranke, Hochbetagte) leben in den Unterkünften des Kreises. Welche besonderen Maßnahmen wurden in Hinblick auf eine Infektionsvermeidung für diese Personengruppe getroffen?

  7. Wie wird sicher gestellt, dass in Mehrbettzimmern (die nicht von Familien oder Paaren bewohnt werden) der Mindestabstand eingehalten werden werden kann?

  8. In wievielen Fällen wurde auf eine gemeinsame Unterbringung verzichtet?

  9. Welche Hygienemaßnahmen wurden im Hinblick auf die Corona-Pandemie in den Unterkünften des Kreises getroffen?

  10. Welche Maßnahmen zur Aufklärung über die Gefahren der Infektion wurden in den Unterkünften geleistet?

  11. Wie wurden die BewoherInnen über die neuen Erlasse bezüglich der besonderen Hygienemaßnahmen des Bundes, der Landesregierung und des Main-Taunus-Kreises informiert?

  12. Wieviele SozialarbeiterInnen gab es in den Unterkünften bis zum Stichtag 22.03.2020?

  13. Um wieviele Stellen wurden SozialarbeiterInnen nach dem Stichtag aufgestockt um die Einhaltung und Aufklärung über die Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen?

  14. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um in Unterkünften lebenden Kindern die Teilnahme am Fernunterricht per E-Mail und Online-Konferenzen zu ermöglichen?

  15. Wann und unter welchen Umständen wird das Zutrittsverbot für die freiwilligen Helfer in den Unterkünften aufgehoben?

Begründung:

Das Zusammenleben nicht familiärer Personen in gemeinsamen Wohnräumen stellt eine erhöhte Gefährdung durch Ansteckung dar. Unter anderem aus diesem Grund verlangt das Infektionsschutzgesetz besondere Hygienepläne und die infektionshygienische Überwachung von Gemeinschaftsunterkünften. Laut übereinstimmenden Berichten von freiwilligen HelferInnen waren bereits vor der Corona-Pandemie die hygienischen Verhältnisse in einzelnen Unterkünften des Main-Taunus-Kreises prekär. Der Main-Taunus-Kreis hat mit Beginn der Corona-Maßnahmen SozialarbeiterInnen aus den Gemeinschaftsunterkünften abgezogen und freiwillig Helfenden den Zutritt zu den Unterkünften verboten.

In vielen Unterkünften gibt es dauerhaft keine ausreichend funktionierende Internet-Anschlüsse. Das Einrichten eigener Anschlüsse ist den BewohnerInnen untersagt. Informationen über das Fernsehen sind ebenso erschwert bis verunmöglicht. Nicht zuletzt erschweren Sprachprobleme eine genaue Information durch allgemein zugängliche Medien (etwa Zeitungen) .

Kinder in Unterkünften sind seit der Schließung der Schulen - wie alle anderen Kinder - auf Fernunterricht per E-Mail und Online-Ansprache angewiesen. Durch das Fehlen von Internet-Anschlüssen waren und sind sie in der Kommunikation mit der Schule stark eingeschränkt. Im Sinne der Integration auch über die Vermittlung von reinem Schulstoff hinaus, müsste die Kommunikation mit der Schule verstärkt und gefördert werden.




Dr. Grassel

Hornung

Ullrich-Graf

 


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 20 May 2020
Zuletzt geändert am: 20 May 2020 um 1:10 PM


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