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19.05.2020
Anfrage der Abgeordneten der WG DIE LINKE. Betr. Maßnahmen für Geflüchtete in Unterkünften während der Corona Infektion
Begründung: Das Zusammenleben nicht familiärer Personen in gemeinsamen Wohnräumen stellt eine erhöhte Gefährdung durch Ansteckung dar. Unter anderem aus diesem Grund verlangt das Infektionsschutzgesetz besondere Hygienepläne und die infektionshygienische Überwachung von Gemeinschaftsunterkünften. Laut übereinstimmenden Berichten von freiwilligen HelferInnen waren bereits vor der Corona-Pandemie die hygienischen Verhältnisse in einzelnen Unterkünften des Main-Taunus-Kreises prekär. Der Main-Taunus-Kreis hat mit Beginn der Corona-Maßnahmen SozialarbeiterInnen aus den Gemeinschaftsunterkünften abgezogen und freiwillig Helfenden den Zutritt zu den Unterkünften verboten. In vielen Unterkünften gibt es dauerhaft keine ausreichend funktionierende Internet-Anschlüsse. Das Einrichten eigener Anschlüsse ist den BewohnerInnen untersagt. Informationen über das Fernsehen sind ebenso erschwert bis verunmöglicht. Nicht zuletzt erschweren Sprachprobleme eine genaue Information durch allgemein zugängliche Medien (etwa Zeitungen) . Kinder in Unterkünften sind seit der Schließung der Schulen - wie alle anderen Kinder - auf Fernunterricht per E-Mail und Online-Ansprache angewiesen. Durch das Fehlen von Internet-Anschlüssen waren und sind sie in der Kommunikation mit der Schule stark eingeschränkt. Im Sinne der Integration auch über die Vermittlung von reinem Schulstoff hinaus, müsste die Kommunikation mit der Schule verstärkt und gefördert werden.
Veröffentlicht von carlo (carlo) am 20 May 2020 Zuletzt geändert am: 20 May 2020 um 1:10 PM Zurück |
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