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Nächste Kreistagssitzung

 

24.11.2020

Antrag zur nächsten Sitzung des Kreistags am 14.12.2020
Betr.: Arbeitsplätze bei Coca-Cola in Liederbach erhalten

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreisausschuss wirkt auf Coca-Cola European Partners Deutschland ein, um die Arbeitsplätze am Standort Liederbach zu erhalten.

Ferner setzt er sich mit der Gemeinde Liederbach, den Städten und Gemeinden im MTK und dem Regionalverband in Verbindung, um ein gemeinsames Vorgehen für die Bereitstellung von Gewerbeflächen und den Erhalt von gewerblichen Arbeitsplätzen im Main-Taunus-Kreis zu erarbeiten.


 

Begründung:

Der Standort Coca-Cola in Liederbach ist für den Main-Taunus-Kreis ein wichtiger Arbeitgeber im industriell-gewerblichen Bereich. Begründet wurde die zum November 2021 geplante Standortschließung u.a. damit, dass Erweiterungsmöglichkeiten in Liederbach nicht ermöglicht wurden. Andererseits sucht der Konzern einen neuen Standort im Rhein-Main-Gebiet um Vertrieb und Kundenbetreuung vor Ort zu sichern.

Es gilt, alle Möglichkeiten auszuloten, dass der Coca-Cola-Standort in Liederbach bleibt, denn es sind voraussichtlich 261 Arbeitsplätze von der Werksschließung betroffen - Menschen, die im Main-Taunus-Kreis und unmittelbar angrenzend in Frankfurt leben. Sollen sie hier arbeitslos werden, wenn parallel in der Rhein-Main-Region ein neuer Standort eröffnet werden soll? Der Main-Taunus-Kreis braucht angemessene Arbeitsplätze für alle Menschen, die hier leben. Der Abbau industriell-gewerblicher Arbeitsplätze im Kreis und den angrenzenden Frankfurter Stadtteilen muss zurückgedrängt werden.

Deshalb soll der Kreisausschuss mit den genannten Partnern gemeinsam für den Erhalt der Arbeitsplätze agieren.

Es ist unverantwortlich, dass der Konzern ohne wirtschaftliche Schieflage mitten in der Corona-Krise Menschen auf die Straße setzen will und damit die Existenz von Vielen akut gefährdet. Diese Arbeitsplätze müssen erhalten bleiben.

gez. Grassel

gez. Ullrich-Graf

 

Und zum Thema Thema Flasche leeer -  noch

die Pressemitteilung

 

 

Pressemitteilung


Klinikapotheke in Höchst modernisieren und und auch für die Krankenhäuser in Bad Soden und Hofheim tätig werden lassen. Keine Schließung zum 1. Januar 2021

Fusionieren – nicht Privatisieren

Der Klinikverbund Frankfurt-Main-Taunus GmbH präsentiert sich  "Leistungsstark - patientennah - zukunftsorientiert" auf seiner Homepage.

Zum 1. Januar 2016 gegründet, sollte er den Kreisklinken MTK und dem Klinikum Höchst zu schwarzen Finanzergebnissen  verhelfen. Kosten senken durch Synergie, damit waren die Verbundeffekte beschrieben worden. Was aber jetzt in Höchst eingeführt wird, ist kein Verbundeffekt, sondern die übliche Ausgliederung an Private. Verbunden, wie üblich, mit Einsparungen der Personalkosten.

Ein externer Dienstleister soll ab 2021 die Arzneimittelversorgung übernehmen. Noch wird auf der Homepage des Klinikums Höchst über die Vorteile der eigenen Apotheke berichtet: Eigene Herstellung von Arzneimitteln, z.B. für jene Mittel, die nicht von der Industrie gekauft werden können.
Zytostatika zum Beispiel, Mittel für die Chemotherapie bei Krebserkrankungen, die individuell dosiert und hergestellt werden müssen. Oder Arzneimittel in kindergerechter Dosierung. Mit pharmazeutisch-klinischen Dienstleistungen unterstützt die Apotheke die Ärzte und die Pflegekräfte, damit jeder Patient des Klinikums das optimale Arzneimittel zum frühestmöglichen Zeitpunkt erhält.

Bisher kann Diagnostik und Therapie zum Beispiel in der Ambulanz an einem Tag erledigt werden. Ohne Krankenhausapotheke müssen schwerkranke Menschen ihre Medikamente mit Rezept selbst besorgen. Das ist an einem Tage meistens nicht zu schafffen. Man bürdet ihnen zusätzliche Wege auf. Ist das patientenzentriert?

Und was geschieht mit dem eingearbeiteten Team der Apotheke? Die sollen übergehen „hin zu dem externen Dienstleister“. Zu welchen Bedingungen, zu welchem Tarif?

So setzt sich fort, was die Wirtschaftsprüfer im Jahr 2013 an „Sanierungsmaßnahmen“ für die Klinik aufgelistet haben: Auslagerung der Küche, Auslagerungen von Laborbereichen, der Zentralsterilisation und jetzt das Ende der Klinikapotheke. Alles das wird „abgearbeitet“ um die Personalkosten zu reduzieren und immer weniger Beschäftigte nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes entlohnen zu müssen. In einem Schreiben von Teilen des Klinikpersonals wird kritisiert, dass der „Fusionsvertrag nicht umgesetzt“ werde.

Fusion der Klinikaufgaben hieße aus meiner Sicht: Alle Apothekenleistungen in einer modernisierten Klinikapotheke in Höchst bündeln, für alle Häuser des Verbundes. Das wäre patientennah!

Beate Ullrich-Graf

 

 

23.11.2020

Antrag zur nächsten Sitzung des Kreistags am 14.12.2020

Betr.: Zentrale Krankenhausapotheke für den Klinikverbund FMT


 

Der Kreistag möge beschließen:


 

Der Gesellschafter Main-Taunus-Kreis setzt sich dafür ein, dass die Krankenhausapotheke im Klinikum Frankfurt-Höchst erhalten bleibt . Sie wird ausgebaut und sowohl materiell als auch personell so ausgestattet, dass sie alle Standorte im Klinikverbund – Frankfurt-Höchst, Bad Soden und Hofheim a.Ts. - versorgen kann.


 

Begründung:


 

Laut den aktuellen Plänen soll keines der drei Häuser des Klinikverbundes Frankfurt-Main-Taunus-GmbH weiterhin eine eigene Apotheke unterhalten. Stattdessen soll die Apothekenleistung an einen externen Anbieter ausgelagert werden. Damit folgt das Klinikum Frankfurt-Höchst der bisherigen Strategie der Main-Taunus-Kliniken, möglichst viele Leistungen outzusourcen.

Der Klinikverbund Frankfurt-Main-Taunus GmbH präsentiert sich  "Leistungsstark - patientennah - zukunftsorientiert" auf seiner Homepage. Er umfasst 1.500 Betten an drei Standorten. Das Klinikum Höchst, einziges städtisches Krankenhaus in Frankfurt, ist ein Klinikum der Maximalversorgung – es muss im Rahmen des Bedarfs mit seinen Leistungsangeboten über Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung wesentlich hinausgehen. Und soll die entsprechenden hochdifferenzierten medizinisch-technischen Einrichtungen vorhalten. Dazu gehört auch die Krankenhausapotheke mit Pharmazeuten vor Ort!

Das geplante Aus in Höchst entspricht diesem Anspruch nicht mehr!

Ein externer Dienstleister soll ab 2021 die Arzneimittelversorgung übernehmen.

Noch wird auf der Homepage des Klinikums Höchst über die Vorteile der eigenen Apotheke berichtet: Eigene Herstellung von Arzneimitteln, z.B. für jene Mittel, die nicht von der Industrie gekauft werden können. Zytostatika zum Beispiel, Mittel für die Chemotherapie bei Krebserkrankungen, die individuell dosiert und hergestellt werden müssen. Oder Arzneimittel in kindgerechter Dosierung. Mit pharmazeutisch-klinischen Dienstleistungen unterstützt die Apotheke die Ärzte und die Pflegekräfte, damit jeder Patient des Klinikums das optimale Arzneimittel zum frühestmöglichen Zeitpunkt erhält.

Die Entwicklungen auf dem Arzneimittelmarkt und die Versorgungsschwierigkeiten der letzten Jahren wegen der Konzentration der Produktion von Grundstoffen an wenigen Standorten in der Welt - das war 2013 noch nicht Thema, als die Betriebswirtschaftler von KPMG ihre Sanierungsvorschläge für die Kliniken gemacht hatten. Oder auch von Machenschaften und Betrug bei Herstellung und Verkauf von Zytostatika gab es noch keine Erkenntnisse. Die neuen Herausforderugen im Gesundheitswesen fordern geradezu das Bestehen von Krankenhausapotheken als Bestandteil einer Klinik!

Mit diesem Wissen ist diese Maßnahme, die Absicht die Krankenhausapotheke bei aufzugeben, kontraproduktiv. Insbesondere wenn durch die Ausweitung der Dienstleistung auf die Kliniken in Bad Soden und Hofheim eine, auch wirtschaftlich, bessere Basis entstehen kann.

Krankenhausapotheken können genau für ihre speziellen Bedarfe einkaufen, bevorraten und herstellen. Das Wissen sollte man nicht aufgeben! Und ganz besonders auch für die Kliniken im Main-Taunus-Kreis wieder erschließen.

Bisher kann Diagnostik und Therapie zum Beispiel in der Ambulanz an einem Tag erledigt werden. Ohne Krankenhausapotheke müssen schwerkranke Menschen ihre Medikamente mit Rezept selbst besorgen. Das ist an einem Tage meistens nicht zu schaffen. Man bürdet ihnen zusätzliche Wege auf. Ist das patientenorientiert?

Und was geschieht mit dem eingearbeiteten Team der Apotheke? Die sollen übergehen „hin zu dem externen Dienstleister“. Zu welchen Bedingungen, zu welchem Tarif?

In einem Schreiben von Teilen des Klinikpersonals wird kritisiert, dass der „Fusionsvertrag nicht umgesetzt“ werde. Fusion der Klinikaufgaben heißt in diesem Fall:
Alle Apothekenleistungen in einer modernisierten Klinikapotheke in Höchst bündeln, für alle Häuser des Verbundes. Das wäre patientennah, zukunftsorientiert und leistungsstark!


 


 

gez. Grassel

gez. Hornung

gez. Ullrich-Graf

 

zu 1. "Angespannter Wohnungsmarkt"

Benachteiligung Hattersheimer undHofheimer Mieter/innen:

"Wichtige Mieterschutzvorschriften werden ausgeweitet. Dies teilte Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir ... in Wiesbaden mit. Die Mietpreisbremse bei Neuvermietung, die verlängerte Kündigungssperrfrist bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und die abgesenkte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen bestehender Verträge sollen künftig in 48 statt wie bisher in 31 Kommunen gelten.... „Wir lassen nicht zu, dass Familien mit mittlerem Einkommen sich in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt keine Wohnung mehr leisten können“, sagte der Minister. „Deshalb passen wir den Geltungsbereich der drei bundesrechtlichen Mieterschutzvorschriften an die aktuellen Gegebenheiten an.“ Die Verordnung soll Ende November in Kraft treten," ist auf der Homepage des Ministeriums zu lesen.

Glaubt man dem Minister Al-Wazir (Bündnis 90 / Die Grünen), dann ist für die Mieter/innen in Hattersheim und Hofheim mittlerweile alles in Butter: Hattersheim und Hofheim sollen nunmehr nicht mehr zu den "Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten" gehören. Für Hattersheim und Hofheim sollen diese "wichtigen Mieterschutzvorschriften" nicht mehr gelten.. So sieht es die Novellierung einer entsprechenden Verordnung des Landes Hessen vor. Für Bad Soden, Eschborn, Flörsheim, Kelkheim und Schwalbach sollen  diese "wichtigen Mieterschutzvorschriften" weiterhin gelten, die Gemeinde Kriftel ist neu dazugekommen. In Hattersheim und Hofheim sollen diese Mieterschutzvorschriften dagegen wegfallen, deren Wohnungsmärkte sind angeblich - nach Einschätzung des grünen Ministers - nicht mehr "angespannt". Und das, obwohl das Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU), das vor der beabsichtigten Novellierung der entsprechenden Verordnung vom Ministerium mit einem Gutachten beauftragt wurde, zum gegenteiligen Schluss kommt: Das Kriterium "angespannter Wohnungsmarkt" ist in Hattersheim und Hofheim lt. IWU-Gutachten v. 30.04.20, S. 45, "weiterhin erfüllt" s.

https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/fortschreibung_gutachten_mietpreisbremse_2020_0.pdf

Trotzdem soll der Wohnungsmarkt in Hattersheim und Hofheim nach Ansicht des Ministers plötzlich "entspannt" sein?

Daher fragen wir den Kreisausschuss:

1. Wie erklärt es sich, dass der Wohnungsmarkt in Hattersheim und Hofheim a.Ts. (im Gegensatz zu den benachbarten Kommunen) nunmehr angeblich nicht mehr "angespannt" ist und in Hattersheim und Hofheim diese "wichtigen Mieterschutzvorschriften" plötzlich nicht mehr gelten sollen?
2. Was kann der Kreisausschuass unternehmen, damit Hattersheim und Hofheim a.Ts. weiterhin als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft bleiben?

3. Ist der Wohnungsmarkt in Eppstein, Hochheim, Liederbach und Sulzbach (die im Entwurf der entspr. Verordnung nicht aufgeführt sind) nach Ansicht des Kreisausschusses weniger angespannt als andernorts?

 

zu 2. "Mietstufen"

Für Wohngeldberechtigte hängt die Höhe des gezahlten Wohngeldes sowohl von der Miethöhe als auch vom Einkommen ab. Je nach Eingruppierung der Wohngemeinde in die jeweilige Mietstufe wird das Wohngeld nur bis zu einer bestimmten Miet-Obergrenze gezahlt, und auch die Höchstgrenze des Haushaltseinkommens, bis zu der Wohngeld gezahlt wird, hängt von der Mietstufe ab.

Diese Mietstufen wurden zum 01.01.20 neu festgelegt. Für die Hälfte der Kommunen im Main-Taunus-Kreis hat sich dabei nichts geändert: Hattersheim, Kelkheim und Kriftel sind weiterhin in der Mietstufe 6 eingruppiert, Hochheim, Hofheim und Schwalbach in Mietstufe 5. Drei Gemeinden wurden höhergruppiert: Bad Soden von Mietstufe 5 in Mietstufe 7, Eschborn von 5 in 6 und Flörsheim von Mietstufe 4 in Mietstufe 5. Allein Eppstein wurde herabgestuft von Mietstufe 6 in Mietstufe 5. Für Liederbach und Sulzbach werden (weil unter 10.000 Einwohner) keine eigenen Mietstufen ausgewiesen, für diese beiden Gemeinden gilt die Mietstufe des Main-Taunus-Kreises, die von 6 auf 4 (sic!) herabgestuft wurde.

Diese Einstufungen erscheinen sehr willkürlich: Wieso Hattersheim oder Kriftel in einer höheren Mietstufe liegen als Hofheim und wieso die Mietstufe des Main-Taunus-Kreises gleich um 2 Stufen herabgesetzt wurde, obwohl die Mietstufen bei der Hälfte der kreisangehörigen Kommunen unverändert geblieben ist, bei drei Kommunen heraufgestuft und nur bei einer einzigen heruntergesetzt wurde: Das erscheint sehr unplausibel..


Daher fragen wir den Kreisausschuss:

1. Wer legt diese Mietstufen gem. Wohngeldgesetz fest?

2. Auf welcher Datengrundlage erfolgt diese Festsetzung?

3. Wird die kommunale Ebene zu diesen Neufestsetzungen der Mietstufen abgehört?

 


 


 


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 29 Nov 2020
Zuletzt geändert am: 30 Nov 2020 um 11:59 AM


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