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Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII realistisch abbilden und erstatten – Schlüssiges Konzept vorlegen
Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird beauftragt, dem Kreistag umgehend ein schlüssiges Ko zept zu den Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU), welches den Anforderungen des Bundessozialgerichts entspricht, zur Beschlussfassung vo zulegen.
Begründung:
Der Runde Tisch „Viele Kulturen – eine Zukunft“ des Main-Taunus-Kreises hat kürzlich erneut seinen Beschluss aus dem Dezember 2020 bekräftigt, dass eine Überarbeitung der KdU-Richtlinie des Main-Taunus-Kreises dringend erforderlich ist (s. Bericht im Höchster Kreisblatt vom 15. Mai 2021). Die Richtlinie wurde seit 2010 nicht an die reale Mietpreisentwicklung angepasst. Der Runde Tisch verweist zu Recht darauf, dass dies eine enorme Belastung für Menschen im Sozialleistungsbezug und mit niedrigem Einkommen ist. Geflüchtete können – so der Runde Tisch – keinen angemessenen Wohnraum finden. Sie müssen zwangsweise in den Gemeinschaftsunterkünften verbleiben, was einer nachhaltigen Integration klar zuwiderläuft. Dies bestätigt auch der kürzlich vorgelegte Statusbericht „Flüchtlinge im MTK, März 2021“.
Aus der Antwort des Kreisausschusses auf die Anfrage der Wählergemeinschaft DIE LINKE. Main-Taunus (Drs. KT/2020/210/18.WP) wird ersichtlich, dass der Main-Ta nus-Kreis über kein „schlüssiges Konzept“ wie es die Rechtsprechung des Bunde sozialgerichts (s. BSG v. 17.12.2009 - B 4 AS 27/09) für die Festsetzung der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für das SGB II und SGB XII vorschreibt, verfügt. Dies erklärt, warum der Main-Taunus-Kreis seit zehn Jahren trotz massiv steigender Mieten im Rhein-Main-Gebiet fast unveränderte Bedarfssätze festschreiben konnte. In der Folge mussten und müssen Tausende Menschen im Main-Taunus-Kreis, ohne die reale Chance in günstigeren Wohnraum auszuweichen, von ihren Grundsich rungsleistungen auch noch anteilig für ihre Miete zuzahlen. Damit wird das Existen minimum dieser Menschen unterschritten. Eine Kleine Anfrage der LINKEN im Deutschen Bundestag (Drs. 19/13029) hatte für 2018 eine Mehrbelastung für 25 Prozent der Bedarfsgemeinschaften, im Kreis fes gestellt. Selbst nach Aussage des Kreisausschusses betrifft dies im Juli 2020 14,2% aller Bedarfsgemeinschaften, (886 Fälle, 10,9% SGB XII, 15,7% SGB II). Dabei muss berücksichtigt werden, dass seitens des Bundes zur Abmilderung der Corona-Pand mie verfügt wurde, dass Reduzierungen der bei der Berechnung zugrunde gelegten Miete und andere Sanktionen bei Neuantragstellenden zunächst auszusetzen seien. Mit dem Abflauen der Corona-Pandemie wird diese Regelung auslaufen und sich das Problem für viele Menschen erneut drastisch verschärfen. Mit dem absehbaren Auslaufen der schützenden Regeln der Sozialschutzpakete des Bundes stehen im schlimmsten Fall zunehmende Zwangsräumungen, Wasser- und Energiesperren und schlussendlich zunehmende Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu befürchten. Statt sehenden Auges Menschen ins soziale Abseits zu stellen, muss endlich die reale Mietkostensituation im Main-Taunus-Kreis für die KdU-Leistungen berücksichtigt werden. Die Tatsache, dass seit dem Sommer 2020 der Bund daue haft 74 statt 49 Prozent der KdU-Leistungen trägt, zeigt zusätzliche finanzielle Spie räume des Kreises in diesem Bereich auf.
Neben der sozialpolitischen Dimension bedeutet der Verzicht auf ein schlüssiges Konzept auch eine deutliche Rechtsunsicherheit und Kostenunwägbarkeit für den Main-Taunus-Kreis. Sollte eine betroffene Person einer Bedarfsgemeinschaft erfol reich gegen den Kreis klagen, weil dieser die höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert hat, kann dies eine Klagewelle von weiteren Betroffenen nach sich ziehen. Es drohen Rückzahlungsansprüche, Gerichtskosten, etc.
Dr. Barbara Grassel Beate Ullrich-Graf Thomas Völker
Veröffentlicht von carlo (carlo) am 16 Jul 2021 Zuletzt geändert am: 16 Jul 2021 um 8:31 AM Zurück |
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