hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
Rechenzentrum heizt die Landschaft

 

09.03.2021

Anfrage: Bebauungsplan der Stadt Hattersheim Rechenzentrum Kastengrund N114 – Nutzung der Abwärme und Gründächer

 

Der Bebauungsplan für das Areal Kastengrund für die Erstellung der Rechenzentren der Digital Realty Germany Gmbh (DLR) war gemäß § 3 (2) des BauGB vom 4.01.-19.02.2021 öffentlich ausgelegt worden.

In der Begründung des Planes Nr. N114 werden auf den Seiten 11-12 wichtige Merkmale des Rechenzentrums in Bezug auf den Energieverbrauchs aufgeführt. Bezüglich der Abwärme ergibt sich – auch aus den vorgestellten Entwürfen der Architekten:

Freie Kühlung des genutzten Leerraums, wann immer die Umgebungsbedingungen dies zulassen;

Die Anlagen für freie Kühlung auf den Dächern machen eine Dachbegrünung unmöglich. Damit ist auch schon von der Planung her die Abwärmenutzung für Heizzwecke vom Tisch.

Möglicherweise auch deshalb verzichtet der Bebauungsplan gänzlich auf eine Festlegung der Nutzung der Abwärme für Heizzwecke verbunden mit der Einspeisung ein ein Wärmenetz.

Lediglich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zwischen DLR und der Stadt Hattersheim soll eine detaillierte Untersuchung (Machbarkeitsstudie) durch den Vorhabensträger vereinbart werden (in deren Rahmen die konkrete Umsetzbarkeit geprüft, konkrete CO2-Einsparpotenziale ermittelt und mögliche zukünftige Abnehmer der Wärmeenergie identifiziert werden).

Begründet wird dies damit, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Bebauungsplanentwurfes diese Fragestellung noch nicht abschließend geklärt werden könne.

Wir sind besorgt darüber, dass bei dieser Vorgehensweise letztlich die DLR (die Vorhabensträgerin) aufgrund der von ihr beauftragten Gutachten entscheiden wird ob die Abwärme zu Heizzwecken für sie wirtschaftlich genutzt werden kann. Die Notwendigkeit für den Kreis, seine Klilmablianz zu verbessern, bleibt unberücksichtigt.

Denn die Vorschläge des Main-Taunus-Kreises in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans „Kastengrund“ vom 21.08.2020 werden nicht aufgenommen. Dort wird zusätzlich zur Nutzung der Abwärme eine extensive Dachbegrünung der Gebäude angeregt und Unterstützung bei der Koordination der interkommunalen Zusammenarbeit angeboten.

Im Bebauungsplan wird argumentiert, dass die Planung eines solchen Vorhabens (Abwärmenutzung) deutlich über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinausginge. Andererseits werben Rechenzentren damit, dass sie bis 2030 klimaneutral werden wollen. „Innovative Kühlmöglichkeiten oder Nutzung von Abwärme für umliegende Gebiete sind nur einige von vielen Beispielen, die 2021 sicherlich immer weiter implementiert werden.“ (https://www.datacenter-insider.de/equinix-diese-technologietrends-praegen-2021-die-digitale-infrastruktur-a-998491/)

 

Wir fragen den Kreisausschuss:

     

  1. Weshalb hat der Kreis im Kaufvertrag keine Regelung zur Abwärmenutzung aufgenommen?

  2. Welche Möglichkeiten sieht der Kreis, das Vorhaben der Abwärmenutzung doch noch zu realisieren? Gibt es darüber Gespräche des Energiekompetenz-Zentrums mit dem Käufer (der DLR)?

  3. Welche Auswirkungen hat die Unterlassung der Abwärmenutzung auf den Klimaschutz und die Klimafolgen-Anpassungsmaßnahmen im Kreis?

gez. Dr. Grassel gez. Ullrich-Graf gez. Hornung

 

Anlage

siehe dazu auch:


https://www.datacenter-insider.de/equinix-diese-technologietrends-praegen-2021-die-digitale-infrastruktur-a-998491/


Rechenzentren verfolgen das Ziel der Klimaneutralität


Durch die Verschärfung der weltweiten Klimakrise hat sich für führende Unternehmen der Fokus verlagert: Sie möchten aktiv Positives bewirken und immer mehr Unternehmensstrategien beinhalten die Senkung des CO2-Fußabdrucks.

Der Autor des Artikels Max Schulze vergleicht Rechenzentren mit Maschinenräumen, mit Hochleistungsrechnern als Motoren, angetrieben von Daten als Treibstoff.


Datacenter in der Pflicht, Umweltgift zu sparen


Verantwortung - ein Gebot für den Maschinenraum der Digitalisierung


Dieses Bestreben spiegelt sich auch bei vielen Rechenzentrumsbetreibern wider, die beispielsweise durch die Nutzung von Grünstrom sowie Designinnovationen und effizienteren Energie-Einsatz ihren ökologischen Fußabdruck verringern. Mit der wachsenden Digitalwirtschaft sehen sich die Rechenzentrumsbetreiber immer mehr in die Pflicht genommen, positiv zum Umweltschutz beizutragen und klimaneutral zu handeln.


Innovative Kühlmöglichkeiten oder Nutzung von Abwärme für umliegende Gebiete sind nur einige von vielen Beispielen, die 2021 sicherlich immer weiter implementiert werden. In diesem Kontext haben aktuell mehr als 20 europäische Cloud- und Rechenzentrumsanbieter inklusive Equinix kürzlich den „Climate Neutral Data Centre Operator Pact“ ins Leben gerufen: Eine erstmalige Selbstregulierungsinitiative der Branche, die das Ziel bestärkt, bis 2030 klimaneutral zu werden.



 

 


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 11 Mar 2021
Zuletzt geändert am: 11 Mar 2021 um 10:02 PM


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