hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
kreistag:
Rederecht - bis auf Weiteres

Als die Wählergemeinschaft "Die Linke" vor fünf Jahren erstmals mit zwei Abgeordneten in den Kreistag einzog, verweigerte ihr die Kreistagsmehrheit den Fraktionsstatus, obwohl die Hessische Kreisordnung dies ohne weiteres zugelassen hätte. Dafür räumte man den zwei Abgeordneten ein Rederecht ein, das ihnen wenige Wochen später wieder (mit Hinweis auf die Hessische Kreisordnung) entzogen wurde.

Nun das gleiche Spiel: Auf der konstituierenden Sitzung des Kreistages wurde den Linken der Fraktionsstatus (und damit auch die einer Fraktion zustehende finanzielle Förderung ihrer politischen Arbeit) verweigert, dafür wurde ihnen "beratende Stimme und Rederecht in den Ausschüssen" angeboten.

(Siehe Artikel im Höchster Kreisblatt vom 09. Mai | Frankfurter Rundschau, 10. Mai)

Beate Ullrich-Graf, Abgeordnete der Wählergemeinschaft DIE LINKE erklärt dazu: 
 
Fünf Jahre hat man den Abgeordneten der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus das Rederecht vorenthalten!
 
Wenn es nach SPD, CDU und FDP geht, ist es die einfachste Sache der Welt: Sie verweigern der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus erneut den Fraktionsstatus, aber die SPD spielt die große Hüterin des demokratischen Miteinanders: Sie "möchte, dass in den Ausschüssen  alle Kreistagsabgeordnete mitreden können" (siehe PM der SPD-Kreistagsfraktion Main-Taunus vom 06.05.2011). 
 
Dabei wurde 2006 (in einem Schreiben des Kreistagsvorsitzenden Lauck vom 18.09.2006) den Abgeordneten ohne Fraktionsstatus das Rederecht wieder entzogen. Mit Verweis auf Prüfung der Sach- und Rechtslage durch den kommunalen Spitzenverband und die oberste Aufsichtsbehörde schließt der damalige Kreistagsvorsitzende mit dem Satz: "Ein Rederecht abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen kann Ihnen jedoch auch nicht durch entsprechende Beschlussfassung eines Kreisorgans oder stillschweigende Duldung eingeräumt werden."
 
Genau ein solches Rederecht hat jetzt der Kreistag beschlossen! 2006 wird auf diese höchste Instanz - die HKO - verwiesen um uns etwas zu verweigern. Sollte dieses Schreiben nun Makulatur sein, obwohl die HKO in der Zwischenzeit nicht geändert worden ist?
 
Der Kreistag macht es sich zu einfach, mit der gnädigen Erteilung des Rederechts. Es gibt hierfür - wie das Schreiben des damaligen Kreistagsvorsitzenden darlegt – keine gesetzliche Grundlage.

Rechtlich klar und eindeutig wäre die Gewährung des Fraktionsstatus gewesen - wenn man sich ans Recht halten will und die Abgeordneten der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus in den Ausschüssen zu Wort kommen sollen.
 
Wer beugt hier was, um sich nach außen als Demokratiefreund zu gebärden?
 
Wer weiß, vielleicht ereilt uns im September 2011 wieder ein Schreiben des Kreistagsvorsitzenden - der nun Wolfgang Männer heißt –, in dem dasselbe steht, wie 2006: Kein Fraktionsstatus, ken Rederecht. Wieder Pech gehabt, statt Rechte bekommen!!!


Veröffentlicht von mk (admin) am 12 May 2011
Zuletzt geändert am: 12 May 2011 um 8:19 AM


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