hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
Regionaltangentge West - kein Licht im Tunnel

Redekonzept (wörtliche Rede verändert) für

Antrag zur Kreistagssitzung am 13.02.2017
Bericht zur Finanzierung RTW


 

Herr Kreistagsvorsitzender,

Sehr geehrte Damen und Herren,


 

Aus dem beschlossenen Bundesverkehrwegeplan 2030 geht hervor, dass die RTW Regionaltangente West (S-Bahn Rhein-Main) nicht darin aufgenommen worden ist.


 

Die betroffene Strecke wird auch künftig nicht durch SPFV (Schienenpersonenfernverkehr) oder überregionalen SGV (Schienengüterverkehr) genutzt werden. Da es sich daher um eine SPNV-Maßnahme (Schienenpersonennahverkehr-Maßnahme) handelt, ist der Projektvorschlag nicht in den BVWP (Bundesverkehrswegeplan) aufzunehmen“ und weiter: „ In Erstbewertung ausgeschieden“.

Offensichtlich wurden alle (bzw. fast alle) Maßnahmen für den Schienenpersonennahverkehr aus diesem Plan gestrichen.

Aus einem Zeitungsbericht (HK 21.01.17) geht hervor, dass die CDU-Verantwortlichen im Kreis feststellen, dass es für die geplante Regionaltangente West (RTW) keine Bundeszuschüsse geben werde, weil das System auf Straßenbahntechnik basiere. Damit gelte es als Nahverkehr und falle nicht in die Zuständigkeit des Bundes.

Dezernent Baron teilt in der Sitzung des Ausschusses für Eigenbetriebe am 5.02.17 mit, dass Grundlage für die Finanzierung der RTW das Entflechtungsgesetz sei und die Bundesregierung zugesagt habe, dass das Bundesprogramm nach 2019 fortgeführt werde. Darüber hinaus führt er aus, dass für die Finanzierung 60% vom Bund kommen sollten und 40% vom Land Hessen.

Im Kreisblatt vom11.02.17 wird im Zusammenhang mit einem Anschluss Sulzbachs an die RTW berichtet, dass Bürgermeister Elmar Bocziek mitteilt „ein großer Teil der Mittel werde vom Bund kommen“ und der Geschäftsführer der RTW-Planungsgesellschaft Valussi spricht von Bundesmitteln bis zu zu 60% und Landesmitteln bis zu 20%.


 

Meine Damen und Herren,

welche dieser Aussagen trifft den Stand der Dinge?

Wir brauchen Licht im Dunkel des Finanzierungsdschungels!

Zugegeben, die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist verwirrend. Sie führt zu Veränderungen für die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs mit Bussen und Bahnen.

Der VDV der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen stellt fest, dass die die Mittel (jährlich 333 Millionen) aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bis Ende 2024 zwar gezahlt, aber nicht erhöht werden.


 

Weiterer kritisiert er, dass die jährlich 1,3 Millionen aus dem Entflechtungsgesetz für den Ausbau und die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur nicht über das Jahr 2019 fortgeschrieben werden.

Eine Anschlussregelung ist noch nicht fest vereinbart.

Der den Ländern danach angebotene Festbetrag aus der Umsatzsteuer sei „kein hinreichender Finanzierungsausgleich, da die nötige Zweckbindung für Investitionen in die Infrastruktur fehlt.“

Das hieße, dass nur noch das Land darüber entscheidet, welche Projekte unterstützt werden – und in welcher Höhe. Auch der Städtebund kritisiert dies.


 

Meine Damen und Herren,


 

Uns interessiert:

Hat das Land feste Zusagen gegeben?

Ist die RTW schon vor 2019 dabei?

Oder dauert es noch länger

Hat das Land schon feste Zusagen gegeben?

Wie steht es um die Kostenerhöhung aufgrund der langen Planungszeit?

Die Kosten müssten doch angepasst werden.


 

Meine Damen und Herren,

wir brauchen Licht im Dunkel, damit die finanziellen Belastungen des Kreises durch die RTW kalkulierbar sind.


 

Deshalb unser Antrag, der, wir bitten um Zustimmung.


 

Antragstext

Bericht zur Finanzierung der RTW


 


 

Der Kreistag möge beschließen:


 

Der Kreisausschuss wird gebeten, über den aktuellen Stand der Überlegungen zur Finanzierung der RTW schriftlich zu berichten Der Bericht soll in den zuständigen Ausschüssen diskutiert werden.


 


 

Begründung:


 

Am 21.01.17 mussten wir im Höchster Kreisblatt lesen, dass es für die geplante Regionaltangente West (RTW) keine Bundeszuschüsse geben werde, weil das System auf Straßenbhttps://www.ixquick.com/deu/ahntechnik basiere. Damit gelte es als Nahverkehr und falle nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Geäußert wurde dies dem Zeitungsbericht zufolge so deutlich auf einer Veranstaltung der Kreis-CDU.

Die Antwort des Kreisausschusses vom 2. November 2016 auf die Anfrage der Abgeordneten der WG DIE LINKE. Main-Taunus vom 18. August 2016 zu diesem Thema vermittelte dagegen einen erheblich optimistischeren Eindruck hinsichtlich einer Mitfinanzierung des Bundes.

Im Bundesverkehrswegeplan 2030 heißt es zum angemeldeten Projekt „S-Bahn Rhein-Main: Regionaltangente West“:

Die betroffene Strecke wird auch künftig nicht durch SPFV (Schienenpersonenfernverkehr) oder überregionalen SGV (Schienengüterverkehr) genutzt werden. Da es sich daher um eine SPNV-Maßnahme (Schienenpersonennahverkehr-Maßnahme) handelt, ist der Projektvorschlag nicht in den BVWP (Bundesverkehrswegeplan) aufzunehmen“ und weiter: „ In Erstbewertung ausgeschieden“.

Die Begründung für die Ablehnung von S-Bahnprojekten lautete: „Nicht in den Plan aufgenommen wurden Projekte aus dem Bereich des Nahverkehrs, da diese Maßnahmen in die Zuständigkeit der Länder fallen“ (aus Bundesverkehrswegeplan 2030, Entwurf, S. 39).


 

Dies bedeutet, dass keine Finanzmittel des Bundes für die Umsetzung des Vorhabens zur Verfügung gestellt werden. Diese waren ursprünglich mit 60 Prozent der Baukosten angesetzt.


 

Die Investitionskosten für den Bau der RTW ohne die Kosten für die notwendigen Fahrzeuge werden auf 376,2 Millionen EUR (Preisstand 2009) geschätzt. Alleine für die Baukosten fehlen somit mindestens 225,7 Millionen EUR.


 

In einer Medieninformation des Kreises vom 15.11.2013 äußerte Landrat Cyriax im Zusammenhang mit einer Änderung des Vertrags zur RTW, dass der Kreis eine Unterschrift unter die Vertragsänderung nicht geben werde, solange nicht die Finanzierung des Projektes durch Bund und Land gesichert sei: „Wir unterschreiben keinen Blankoscheck“.


Die Unterschrift ist zwischenzeitlich erfolgt, obwohl die Finanzierung – und und damit das gesamte Projekt RTW – in Frage gestellt ist.


 


 


 

Dr. Grassel

Hornung

Ullrich-Graf


 


 


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 14 Feb 2017
Zuletzt geändert am: 14 Feb 2017 um 10:23 AM


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