hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
Rhein Main Deponie

 

 

Bezug : Presseartikel „Sanierungsgutachten Was passiert mit der Deponie“ vom 26.01.2018

 

LESERBRIEF

 

Rhein Main Deponie - Kerngeschäft

 

Immer wieder ist zu lesen die RMD müsse sich auf ihr Kerngeschäft beschränken.

Kerngeschäft, fragt sich der Leser: Was ist das? Da Landrat Cyriax zwar ständig davon spricht, aber nicht benennt was er darunter versteht, versuche ich es mit einer Erklärung.

Nicht umstritten ist, dass die Gesellschaft zukünftig eine rechtliche Verpflichtung hat. Nämlich die Deponienachsorge. Alle Deponiebetreiber in der Republik werden sich demnach nach Ende der Verfüllung mit der langfristigen Sicherung der Deponien, genannt Deponienachsorge, zu beschäftigen haben. Das also wird ihr Kerngeschäft.
Von Geschäft im eigentlichen Sinn kann man aber nicht sprechen. Geschäfte bringen im allgemeinen Gewinne. Dieses Geschäft allerdings bringt nur Kosten. Und diese Kosten sollten über die Rückstellungen der Deponiebetreiber aufgebracht werden. Wegen höheren Sicherheitsanforderungen ,länger notwendigen Nachsorgefristen und , nicht zuletzt, seit einigen Jahren schlechter Verzinsung der Rückstellungen reichen diese dafür nicht.
Wenn die RMD keine Geschäftsfelder mehr hat in denen Einnahmen erwirtschaftet werden können, werden alle zukünftig fehlenden Mittel für die Deponienachsorge von den Eigentümern– also auch dem Main-Taunus-Kreis, letztlich den BürgerInnen – aufgebracht werden müssen.
Es sei denn die RMD und ihre Gesellschaften erweitern ihre Aufgaben um die Abfall- und Wertstoffwirtschaft. Langjährige Erfahrung und Kenntnisse sind vorhanden, technische Einrichtungen auch. Was liegt auf der Hand? Kommunalisierung der Abfallentsorgung, Recycling und Abfallverwertung. Kurz die Nutzung und Ausweitung rund um den Abfall im RMD-Bereich.
Warum müssen das Privatfirmen erledigen oder schlimmer, warum wird die Existenz des Vorhandenen auf den Prüfstand einer Unternehmensberatung gestellt und als Sanierungsfall behandelt? Noch deutlicher: „die Krise wird unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten“ geprüft.

Das muss vor allem die Beschäftigten interessieren. Ohne Betriebsräte sind solche Aussichten für den einzelnen Beschäftigten nicht zu stemmen. Die zuständige Gewerkschaft Verdi wird sicher gerne unterstützen.

 

Carlo Graf

Unterstützer der Wählergemeinschaft die LINKE MTK

 

 

 

 

 

 

  1. Kerngeschäft

Definition:

Das Kerngeschäft ist die zentrale und häufig auch ursprüngliche Geschäftstätigkeit eines Unternehmens, durch die es sich von anderen unterscheidet und der es den größten Teil seiner Einnahmen verdankt.

Der Begriff wurde in den 1980er Jahren populär, als das Konzept der Diversifizierung bei Großunternehmen zunehmend die angestrebten Ergebnisbeiträge verfehlte. 1982 veröffentlichten Tom Peters und Robert Waterman die amerikanische Originalfassung von Auf der Suche nach Spitzenleistungen, in der sie die Konzentration auf jene Bereiche empfahlen, von denen Unternehmen wirklich etwas verstehen. Man solle die Diversifizierung nicht über die Grenzen des eigenen Kenntnisstandes hinaustreiben, rieten sie. Das Kerngeschäft eines Unternehmens wird von seiner Kernkompetenz definiert.

 

 

 

Kreislaufwirtschaftsgesetz

 

§ 40 Stilllegung

(1) Der Betreiber einer Deponie hat ihre beabsichtigte Stilllegung der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Der Anzeige sind Unterlagen über Art, Umfang und Betriebsweise sowie die beabsichtigte Rekultivierung und sonstige Vorkehrungen zum Schutz des Wohls der Allgemeinheit beizufügen.

(2) Soweit entsprechende Regelungen noch nicht in dem Planfeststellungsbeschluss nach § 35 Absatz 2, der Plangenehmigung nach § 35 Absatz 3, in Bedingungen und Auflagen nach § 39 oder den für die Deponie geltenden umweltrechtlichen Vorschriften enthalten sind, hat die zuständige Behörde den Betreiber der Deponie zu verpflichten,

1.
auf seine Kosten das Gelände, das für eine Deponie nach Absatz 1 verwendet worden ist, zu rekultivieren,
2.
auf seine Kosten alle sonstigen erforderlichen Vorkehrungen, einschließlich der Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen während der Nachsorgephase, zu treffen, um die in § 36 Absatz 1 bis 3 genannten Anforderungen auch nach der Stilllegung zu erfüllen, und
3.
der zuständigen Behörde alle Überwachungsergebnisse zu melden, aus denen sich Anhaltspunkte für erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ergeben.

Besteht der Verdacht, dass von einer endgültig stillgelegten Deponie nach Absatz 3 schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen, so sind für die Erfassung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung die Vorschriften des Bundes-Bodenschutzgesetzes anzuwenden.

(3) Die zuständige Behörde hat den Abschluss der Stilllegung (endgültige Stilllegung) festzustellen.

(4) Die Verpflichtung nach Absatz 1 besteht auch für Betreiber von Anlagen, in denen gefährliche Abfälle anfallen.

(5) Die zuständige Behörde hat auf Antrag den Abschluss der Nachsorgephase festzustellen.

 

Kommunales Unternehmen – Interessant.

 

http://www.egw.de/service/die-egw/gremien-der-egw/

 

 

 

Wertstoffblog

 

4. Wer soll künftig die Hauptarbeit in der Wertstoffwirtschaft erledigen? Die Kommunen als öffentliche Einrichtungen oder Privatunternehmen?

Antwort Katja Kipping

 

Die private Abfallwirtschaft auf Basis der dualen Systeme hat sich durch Ineffektivität, Unregelmäßigkeiten bei den Lizenzvergaben und somit unnötig hohen Kostenaufwand für die Bürgerinnen und Bürger nicht bewährt. DIE LINKE setzt in erster Linie auf eine Erfassung von Abfällen und Wertstoffen aus den Haushalten unter kommunaler Hoheit. Kommunen können eine regionale Verwertung unter hohen Umweltstandards gewährleisten. Die Einnahmen aus dem Verkauf gewonnener Wertstoffe können dann durch niedrigere Abfallgebühren an Verbraucherinnen und Verbraucher zurückgegeben werden.

 


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 07 Feb 2018
Zuletzt geändert am: 07 Feb 2018 um 2:35 PM


Zurück

labournet.tv

Neues Deutschland

Junge Welt

linkszeitung

Unsere Zeit

Konkret

Linke Zeitung

scharf links

Prager Frühling

Direkte Aktion - anarchosyndikalistische Zeitung

wir sind die roten ...