hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
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Unsere Anträge und Anfragen

Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus,
betr.: Übernahme des Busbetriebes durch den Main-Taunus-Kreis
Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird beauftragt, bis zur Sommerpause 2017 die rechtlichen
und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Übernahme des Busbetriebes in
Trägerschaft des Main-Taunus-Kreises – ggf. gemeinsam mit anderen
Gebietskörperschaften - zu prüfen und im HFA sowie im BPVUE über das Ergebnis
zu berichten.
Begründung:
Die Vorfälle anlässlich des Betreiberwechsels für die Buslinien im MTK im
Dezember 2016, die wohl allen noch in schlechter Erinnerung sind, sowie
vergleichbare Situationen im HTK und in Frankfurt a.M. In den letzten Jahren haben
unseres Erachtens gezeigt, dass der Zweck der Personenbeförderung nicht ebenso
gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden
kann (§ 121 Abs. 1 Ziff. 3 HGO). Es besteht dringender Handlungsbedarf, um
Wiederholungen zu vermeiden.
Gez.
Dr. Grassel
Gez.
Hornung
Gez.
Ullrich-Graf

ntrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus,
betr.: Einrichtung eines Fahrgastbeirates bei der MTV GmbH
Der Kreistag möge beschließen:
Auch im Main-Taunus-Kreis wird bei dessen Lokaler Nahverkehrsorganisation, der
MTV GmbH, ein Fahrgastbeirat eingerichtet. Der KA wird gebeten, einen
Satzungsvorschlag hierfür vorzulegen. Dieser sollte sich an der Satzung des
Fahrgastbeirates der VGO (Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH) des
Wetteraukreises orientieren und darüber hinaus auch ein Rederecht im Ausschuss
für BPVUE zu Tagesordnungspunkten mit ÖPNV-Bezug vorsehen.
Begründung:
Fahrgastbeiräte, die sich aus ÖPNV-Nutzern zusammensetzen, sind am besten in
der Lage, Probleme und Verbesserungsbedarf im Betrieb des ÖPNV zu erkennen
und Vorschläge im Sinne der ÖPNV-Nutzer zu machen.
Während es beim RMV und den meisten lokalen Nahverkehrsorganisationen im
Bereich des RMV schon seit Jahren solche Fahrgastbeiräte gibt, bestand im MTK
bei der MTV ein solcher bis in die 1990-er Jahre, wurde jedoch seinerzeit mit der
Begründung aufgelöst, dass seitens der Fahrgäste kein Interesse an einer solchen
Institution bestünde.
Im Jahr 2016 haben sich im Raum Mittel- und Oberhessen mehrere
Fahrgastbeiräte erstmals konstituiert. Die MTV als eine der wichtigsten Lokalen
Nahverkehrsgesellschaften im RMV sollte nicht länger ein weißer Fleck auf der
Landkarte sein.
Allerdings sollte der Fahrgastbeirat der MTV nicht wie der des RMV ausschließlich
nicht-öffentlich tagen und es sollte auch nicht allein der Geschäftsführung
vorbehalten sein, die Tagesordnung und die Zahl der Sitzungstermine festzulegen.
Vielmehr sollte ein Fahrgastbeirat bei der MTV grundsätzlich öffentlich tagen und
sollten alle Mitglieder des Fahrgastbeirates das Recht haben, Vorschläge für die
Tagesordnung der Sitzungen zu machen.Vorbild für den Fahrgastbeirat bei der MTV sollte der Fahrgastbeirat bei der VGO
des Wetteraukreises in Friedberg sein. Dieser leistet seit Jahren eine vorbildliche
Arbeit.
Gez.
Dr. Barbara Grassel
Gez.
Beate Ullrich-Graf
Gez.
Fritz Walter Hornung

Anfrage der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus,
betr.: Finanzielle Auswirkungen des rmv-smart-Tarifs auf die MTV
Im rmv-smart-Tarif sind Bus-Fahrten billiger als S-Bahn-Fahrten. Diese
Preisgestaltung führt aber möglicherweise auch zu erheblichen Mindereinnahmen
bei den lokalen Nahverkehrsgesellschaften wie der MTV. Denn die Verteilung der
Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf zwischen RMV und den lokalen
Nahverkehrsgesellschaften dürfte sich dadurch ändern.
Wir fragen daher den KA:
1. Ist bereits bekannt, wie sich die Einnahmeverteilung zwischen RMV und MTV
bei Einführung des rmv-smart-Tarifs als Standard-Tarif verändert würde?
2. Welche Mindereinnahmen für die MTV wären zu erwarten?
3. Wie schlüsselt der RMV die Einnahmen aus dem Verkauf des elektronischen
Fahrgeldmanagements, also von Handy Ticket und RMV Smart, derzeit auf
die einzelnen Gesellschafter auf und welches Verfahren ist hier für die
Zukunft, wenn die Einnahmen aus diesem Vertriebsweg einmal mehr als 3
Prozent betragen, vorgesehen?
Gez. Gez. Gez.
Dr. Grassel Hornung Ullrich-Graf


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 03 Mar 2017
Zuletzt geändert am: 03 Mar 2017 um 6:12 PM


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