hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
Unsere Anträge zum 15.06.2020

Kreistagsbüro
Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus
KT/2020/344/18.WP
ausgegeben am:
05.05.2020


Betr.: Rhein-Main-Deponie - (RMD) Risiken und Gefahren des Vorhabens
„Deponie auf Deponie„ benennen.

 

Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss möge eine detaillierte Stellungnahme der Geschäftsführung
zu den Argumenten von Dr. Huppert und den nachstehenden Punkten anfordern
und dem Kreistag unverzüglich vorlegen.
1. Waren die von Dr. Huppert in der Hochheimer Zeitung vom 24.04.2020
vorgetragenen Bedenken und Fakten schon aus anderen Zusammenhängen
bekannt? Wurden sie geprüft und berücksichtigt und
- falls ja, mit welchem Ergebnis?
- falls nein, wieso nicht?
2. Weshalb wurden diese Gefahren und wirtschaftlichen Nachteile bislang
gegenüber dem Kreistag überhaupt nicht erwähnt?
3. Falls die von Dr. Huppert aufgezählten Gefahren der Geschäftsleitung neu
sind: Welche Haltung nimmt die Geschäftsleitung dazu ein?
Welche Konsequenzen haben die von Huppert aufgeführten Argumente für die
weitere Geschäftsentwicklung der Rhein-Main-Abfall GmbH (RMA)?
4. Die Geschäftsführung der RMD und der Landrat als Vertreter des
Gesellschafters MTK werden aufgefordert, die vertraglichen Vereinbarungen der
letzten Jahre/Jahrzehnte
- mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA)
- mit privaten Entsorgungsbetrieben auf dem Gelände der RMD
und deren finanzielle Konsequenzen allen Kreistagsabgeordneten transparent
darzustellen.
Begründung:
In den vergangenen Wochen war in der Lokalpresse nicht nur über die
Unstimmigkeiten zwischen den Koalitionsfraktionen und dem Landrat zu lesen,
sondern von erheblichen Bedenken aus ökologischer und ökonomischer Sicht
gegenüber dem „Deponie auf Deponie-Projekt“ sowie von wirtschaftlich
nachteiligen Vereinbarungen u.a. mit der RMA.Die die Kreistagsabgeordneten müssen endlich umfassend über alle Aspekte
nicht nur – wie schon geschehen – über Chancen, sondern auch umfassend über die
Risiken des weiteren Deponie-Betriebes informiert werden, wie auch über die
Konsequenzen der Geschäftsführung über die Zukunft der RMD aufgrund dieser
Erkenntnisse.
gez. Grassel
gez. Hornung
gez. Ullrich-Graf
Seite 2 von 2

 

Kreistagsbüro
Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus
KT/2020/354/18.WP
ausgegeben am:
26.05.2020


Betr.: Rechtsstreitigkeiten und Strafanzeigen gegen ehemalige Geschäftsführer
 

Der Kreistag möge beschließen:
dem HFA wird – ggf. in nicht-öffentlicher Sitzung – über den Stand der
1. arbeitsgerichtlichen Verfahren
2. zivilrechtlichen Schadensersatz-Klagen,
3. Strafverfahren auf Strafanzeigen des MTK hin
gegen ehemalige Geschäftsführer von Gesellschaften mit Kreis-Beteiligung,
insbesondere der Kliniken und der RMD, berichtet.
Begründung:
In den letzten Jahren endete offenbar kaum ein Vertragsverhältnis mit
Führungspersonal der Gesellschaften mit Kreisbeteiligung ohne zivilrechtliche
oder/und strafrechtliche Verfahren. Da hierfür auch erhebliche
Rechtsverfolgungskosten entstanden sind und noch entstehen, muss der Kreistag
zumindest im HFA über diese Kosten sowie die Erfolgsaussichten von
Schadensersatz-Forderungen und deren Realisierung informiert werden.
gez. Barbara Grassel
gez. Beate Ullrich-Graf
gez. Fritz Walter Hornung

 

Kreistagsbüro
Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus
KT/2020/355/18.WP
ausgegeben am:
26.05.2020


Betr.: Digitale Endgeräte für SchülerInnen
 

Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird beauftragt sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und
Schüler die für die Erledigung ihrer Schulaufgaben und -aufträge digitale Endgeräte
(Tablets oder Laptops) benötigen und darüber bislang nicht verfügen, kurzfristig mit
dem für sie notwendigen Gerät ausgestattet sind.
Die Bundesregierung hat Mittel zur Anschaffung digitaler Endgeräte zur Verfügung
gestellt, eine zusätzliche Beteiligung des Landes ist möglich. Aufgrund der
Eilbedürftigkeit soll die Finanzierung dieser Endgeräte durch den Kreis im Vorgriff
vorgenommen werden.
Begründung:
Die vergangenen Wochen der geschlossenen Schulen und des Homeschoolings
haben deutlich gemacht, wie schwierig und umständlich die Bewältigung der
gestellten Aufgaben für jene Schülerinnen und Schüler ist, die zuhause nicht über die
dafür notwendigen Endgeräte verfügen.
Bildungsbenachteiligung und Verfestigung von Lerndefiziten ist die Folge.
Die jetzt anstehende, verhaltene Öffnung der Schulen mit verkleinerten Lerngruppen
und reduzierter Unterrichtszeit wird, davon ist derzeit auszugehen, auch nach den
Sommerferien fortgesetzt werden.
Deshalb hat das Lernen und Arbeiten zuhause – wie bisher in den Wochen der
Schulschließungen – größte Priorität.
Zwar hat „das Medienzentrum den Schulen mehr als 50 iPads zur Verfügung
gestellt, die im derzeitigen Notbetrieb eingesetzt, aber auch Schülern ohne
eigene Technik zur Verfügung gestellt werden könnten,“1) doch erklärt der
Landrat, dass diese Zahl nicht ausreiche, um flächendeckend all diejenigen, die
sich kein eigenes Gerät leisten können, zu unterstützen.
Auf dem Hessischen Bildungsserver findet sich die Forderung nach schneller
Versorgung: „Eine unbürokratische Unterstützung wäre hilfreich, die es Schulen
ermöglicht Endgeräte anzuschaffen und genau den Schüler*innen zu Verfügung
zu stellen, die sie gerade dringend benötigen. Denn sie werden in einem Tempo
sowohl beim Lernen als auch in der digitalen Entwicklung von den anderen
abgehängt, dass es schwer bis unmöglich machen wird, sie hier wieder auf einähnliches Kompetenzniveau zu bringen.“2)
Die Bundesregierung hat 500 Millionen Euro zum Erwerb von digitalen Endgeräten
zur Verfügung gestellt. Diese Summen soll an die Länder, bzw. Schulträger nach
dem Königsteiner Schlüssel verteilt werden 3) Das Land Hessen wird 37 Millionen
erhalten. Bis jedoch diese Mittel im Kreis ankommen, wird viel Zeit verloren.
Deshalb sollte der Kreis allen Schülerinnen und Schülern, die über keine Geräte
für die Erledigung der geforderten schulischen Aufgaben verfügen, diesen
kurzfristig, unbürokratisch, z.B. leihweise, ein digitales Endgerät zur Verfügung
stellen.
Die Schulen des Kreises sollen umgehend den Bedarf erheben und beim Kreis
anmelden, damit die Geräte noch vor den Sommerferien verteilt sind.
gez. Grassel
gez. Hornung
gez. Ullrich-Graf
1) https://www.mtk.org/Digital-durch-die-Corona-Krise-8805.htm
2)https://lernarchiv.bildung.hessen.de/dia_foe/allgemein/edu_link_1585132333_47.ht
ml – 20.05.2020
3) https://www.kmk.org/presse/pressearchiv/mitteilung/karliczek-hubig-guteloesung-
zur-bereitstellung-von-digitalen-endgeraeten.html
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Kreistagsbüro
Antrag der WG DIE LINKE.Main-Taunus
KT/2020/343/18.WP
ausgegeben am:
28.04.2020


Betr.: Hygiene in den Schulen sichern - Waschbecken und Toiletten
 

Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird beauftragt, sicherzustellen, dass alle Klassen- und
Unterrichtsräume der Schulen im Kreisgebiet mit Waschbecken und notwendigen
Vorrichtungen zur Einhaltung der notwendigen Hygienestandards ausgestattet sind.
Insbesondere in Unterrichtsräumen von Schulen, die in den letzten Monaten ohne
Waschbecken gebaut bzw. umgebaut worden sind, ist dieser Mangel unverzüglich zu
beheben. In Erweiterungsbauten von Schulen, die keine direkte bauliche Anbindung
an das Hauptgebäude haben, müssen Toilettenanlagen vorhanden sein.
Begründung:
Beim Modul Bau an der Fischbacher Gesamtschule (für bis zu 180 Schülerinnen und
Schüler, ohne Toiletten und Wasseranschluss in den Klassen) wurden die bisherigen
Standards für die Ausstattung von Klassenräumen nicht eingehalten.
Dies ist - insbesondere angesichts der dringend notwendigen Hygienemaßnahmen
wegen der Corona Pandemie – nicht hinnehmbar. Die Unterrichtsräume sollen mit
Waschbecken ausgestattet werden, eine Toilettenanlage ist dem Gebäude
anzufügen. Alle weiteren Unterrichtsräume der Schulen im Main-Taunus-Kreis, in
denen keine Waschbecken sind - bzw. nicht mehr sind - müssen damit ausgestattet
werden.
Dr. Barbara Grassel
Fritz-Walter Hornung
Beate Ullrich-Graf

 

Kreistagsbüro
Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus
KT/2020/330/18.WP
ausgegeben am:
20.03.2020


Betr.: Aussetzung der Gebührenpflicht für Kinderbetreuung


Keine Erhebung von Essensgeldern während coronabedingter Schließzeiten
Der Kreistag möge beschließen:
Daher bitten wir den Kreisausschuss,
während der Dauer der Schließung der Schulbetreuungen auf die Erhebung der
Elternbeiträge einschließlich der Verpflegungsgelder zu verzichten und laufende
Abbuchungen auszusetzen, sowie bereits gezahlte Beträge für die Zeit ab dem
Zeitpunkt der Schließung zurück zu erstatten.
Begründung:
Der Presse war zu entnehmen, dass verschiedene Kommunen noch darüber
diskutieren, ob Beiträge und Verpflegungsgelder während der landesweiten
Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen ausgesetzt werden sollen. Die
betroffenen Eltern sollten jedoch nicht noch zusätzlich finanziell belastet werden,
sondern schnell Klarheit darüber haben, dass diese Kosten entfallen.
gez. Grassel
gez. Hornung
gez. Ullrich-Graf

 

Kreistagsbüro
Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus
KT/2020/356/18.WP
ausgegeben am:
27.05.2020


Betr.: Sommerferien anders denken - Sommercamps und Ferienspiele in den
Schulen des Kreises


Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Hessischen
Kultusministerium und den Kommunen des Kreises Ferien- und Lernangebote in den
örtlichen Schulen anzubieten.
Diese Angebote sollen insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit besonderem
Nachholbedarf offen sein, aber darüber hinaus auch für Kinder und Jugendliche die
aufgrund des Ausfalls von Urlaub und Ferienspielen oder der häuslichen Situation
Angebote zu Beschäftigung, Spiel, Lernen und Aktivitäten benötigen.
Begründung:
„Analog zu den Ostercamps werden derzeit Konzepte erarbeitet, über die
Schülerinnen und Schüler während der Sommerferien Unterstützung bekommen
können“ schreibt Kultusminister Lorz in seinem Elternbrief vom 14. Mai.
Und zur schwierigen Situation vieler Familien in den kommenden Sommerferien,
ohne Urlaub, ohne Reisen, ohne Kinderbetreuung durch die Großeltern, ohne
Freizeitangebote äußert sich Lorz, dass man im Ministerium an einem Programm für
benachteiligte Schülerinnen und Schüler arbeite. Aber wenn dieses Szenario
eintreffen sollte „dann könnten wir darüber reden, ob wir dieses Programm
flächendeckend für alle Schüler ausweiten.“
Die Städte und Gemeinden im Kreis haben ihre Ferienspielangebote entweder schon
abgesagt oder warten die weitere unsichere Entwicklung ab.
Es wäre notwendig und sinnvoll, dass durch die Koordination des Kreises in den
Kommunen in den Schulen Lern- und Ferienangebote für die Kinder und
Jugendlichen sicher und verlässlich stattfinden können.
Die Schulen sind bereits so eingerichtet, dass die notwendigen Auflagen zum
Aufenthalt, zum Lernen in Anbetracht des Abstandhaltens und der Hygiene erfüllt
werden können.
Und in der Zeit bis zu den Ferien haben die Schülerinnen und Schüler in dieser
Umgebung die erforderlichen Verhaltensweisen eingeübt.
Deshalb sollten dort, mit der Möglichkeit viele Aktivitäten auch im Freien stattfinden
zu lassen, Lern- und Ferienspiele angeboten werden.
Die Kommunen haben über ihre bisherigen Planungen schon viele Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter gewonnen, es bestehen für den Spielbereich bereits Konzepte. Was
spricht dagegen, sie mit Lernangeboten zu verbinden und in den Schulen mit ihrem
Freigelände und ihren Hallen umsetzen?
Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfamilienministeriums hat dazu bereits
Denkanstöße gegeben.
gez. Grassel
gez. Hornung
gez. Ullrich-Graf
Siehe dazu Anlage: „Sommerferien anders denken – Handlungsspielräume für
Familien schaffen!“
Ein Denkanstoß aus dem Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen des BMFSFJ*
Seite 2 von 2

 

 

Änderungsantrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus, betr.: Entwurf des Regionalen Nahverkehrsplanes des RMV; Stellungnahme des Main-Taunus-Kreises

Betreff
Änderungsantrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus, betr.: Entwurf des Regionalen Nahverkehrsplanes des RMV; Stellungnahme des Main-Taunus-Kreises
Vorlage
KT/2020/346/18.WP
Aktenzeichen
Änderungsanrtrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus
Art
Antrag / Anfrage

Ein wichtiges Ausstattungsmerkmal von Bahnhöfen sind öffentliche Toiletten. Sie sind ein wichtiger Bestandteil einer barrierefreien Reisekette, Leider ist die

Ausstattung mit sauberen Toiletten schon seit vielen Jahren notleidend. Sie

verschwanden meist zusammen mit dem Bahnhofspersonal. Aber sie gehörten

früher stets zur pflichtigen Ausstattung eines Bahnhofs. Besonders benachteiligt, ja geradezu diskriminiert, sind Frauen. Das Einhaltenmüssen ist für die Betroffenen nicht nur entwürdigend, sondern sogar gesundheitsgefährdend.*

 

Dass die Aufstellung städtischer Toilettenanlagen allein nicht immer hilft, zeigt sich gerade in Hofheim a.Ts.: Während der vergangenen Wochen kam es zur

(unangekündigten) Schließung sämtlicher öffentlicher Toilettenanlagen in Hofheima.Ts., u.a. auch am Hofheimer S- und am Hofheimer Busbahnhof, weil die Stadt Hofheim a.Ts. nach Angaben des Magistrates die während der Corona-Pandemie erforderlichen Hygiene-Standards nicht einhalten könne. Dies führte nicht nur zu erheblichen Problemen für Fahrgäste, sondern auch für das Fahrpersonal der Busse, dem nun keine Toiletten während der Pausen am ZOB mehr zur Verfügung stehen, ohne dass es eine hygienische Alternative gibt.

 

 

 

 

gez. Barbara Grassel         gez. Beate Ullrich-Graf       gez. Fritz Walter Hornung

 

 

* Nähere Ausführungen dazu in: Georg Speck: Sind öffentliche Toiletten an Bahnhöfen für die Politik unwichtig?,

Eisenbahnrevue International ( Minirex-Verlag Luzern 10/2017, 5. 528)

folgende weitere Anregung in die Stellungnahme des Main-Taunus-

Kreises aufzunehmen:

 

Standards für die Ausstattung von Bahnhöfen

 

Alle Bus- und S-Bahnhöfe sind mit öffentlichen und kostenfreien während der

Betriebszeiten geöffneten Toiletten für Fahrgäste und Fahrpersonal auszustatten.

 
 
 
ANFRAGEN
 
Kreistagsbüro
Anfrage der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus
KT/2020/353/18.WP
ausgegeben am:
25.05.2020
Betr.: Amtsblatt Nr. 17 vom 15.Mai 2020
Der Kreisausschuss wird um folgende Auskunft gebeten:

Ist die Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs.2, Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung rechtskonform?
Begründung:
In der Öffentlichen Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung wird zum Vorhaben von die Wohnkompanie
Rhein-Main Projekt 2 GmbH, - u.a. Einleitung von 300.000 cbm Grundwasser in
den Main – entschieden, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung bestehe, da „keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen zu erwarten sind“.
Erläuterungen zur Anfrage:
Die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde des Kreises erlaubt beim o.g.
Bauvorhaben, auf dem ehemalige Phrixgelände in Hattersheim-Okriftel das
Abpumpen von 300.000 cbm Grundwasser und dessen Einleitung in den Main.
Für den Aushub in drei separaten Baufeldern auf dem ehemaligen Werksgelände
der Firma Phrix darf demnach die Entsorgung des Grundwassers in den Main
erfolgen.
Zur Dimension ein Vergleich mit dem Trinkwasserverbrauch im MTK
121,3 Liter/pro Einwohner/Tag. Oder 0,1213 cbm.
Einwohnerzahl Stadtteil Okriftel in 2018: 7055 Personen
Das sind jährlich 312.356,59 cbm (Kubikmeter)
Ungefähr die Menge des Trinkwasserverbrauchs der Okrifteler Bevölkerung in
einem Jahr wird für dieses Bauvorhaben in den Main gepumpt – 300.000 cbm,
oder die Wasserfüllung für 120 Olympiabecken (Länge 50 m, Breite 25 m, Tiefe 2
m). Diese nahtlos aneinandergereiht wären 6 km lang.
Das in den Main entsorgte Grundwasser ist nun zwar nicht das Trinkwasser das in
Okriftel aus dem Hahn läuft, aber es zeigt die Dimension des Grundwasserverlustes,
der einzig darin begründet ist, Baugruben für ein hochpreisiges Wohnbauprojekt
auszuheben.
Der Verlust an Grundwasser könnte gänzlich vermieden werden, wenn die
Baukörper oberhalb des Grundwassers gegründet würden. Notfalls unter
Anwendung von Bohrpfahlgründungen.Oder das abgepumpte Grundwasser würde nicht in den Main geleitet, sondern
gereinigt an anderer Stelle wieder dem Grundwasser zugeführt werden.
Betrachten wir die Feststellung der Wasserschutzbehörde zu diesem Thema:
„Die Vorprüfung ergab, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da von den
geplanten Neubauten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu
erwarten sind.“ Zitat Ende
Ist diese Erklärung rechtskonform?
Dr. Grassel
Hornung
Ullrich-Graf
Seite 2 von 2
 
Kreistagsbüro
Anfrage der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus
KT/2020/351/18.WP
ausgegeben am:
19.05.2020

Betr.: Maßnahmen für Geflüchtete in Unterkünften während der Corona
Infektion
Der Kreisausschuss wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wieviele Geflüchtete sind nach dem Stichtag 22.03.2020 neu in
bestehende Hausgemeinschaften untergebracht worden?
2. Wurden die neuen Mitglieder der Hausgemeinschaften vorher auf Corona
Viren getestet?
3. Wurden die Mitglieder der bestehenden Hausgemeinschaften vor
Neuaufnahme der neuen Mitglieder auf Corona Viren getestet?
4. Sind diese Tests durch das Gesundheitsamt dokumentiert?
5. Wieviele Personen in den Unterkünften wurden nach dem Stichtag positiv
auf den Corona Virus getestet?
6. Wie viele Personen aus Risikogruppen (Chronisch Kranke, Hochbetagte)
leben in den Unterkünften des Kreises. Welche besonderen Maßnahmen
wurden in Hinblick auf eine Infektionsvermeidung für diese
Personengruppe getroffen?
7. Wie wird sicher gestellt, dass in Mehrbettzimmern (die nicht von Familien
oder Paaren bewohnt werden) der Mindestabstand eingehalten werden
werden kann?
8. In wievielen Fällen wurde auf eine gemeinsame Unterbringung verzichtet?
9. Welche Hygienemaßnahmen wurden im Hinblick auf die Corona-Pandemie
in den Unterkünften des Kreises getroffen?
10.Welche Maßnahmen zur Aufklärung über die Gefahren der Infektion
wurden in den Unterkünften geleistet?11.Wie wurden die BewoherInnen über die neuen Erlasse bezüglich der
besonderen Hygienemaßnahmen des Bundes, der Landesregierung und
des Main-Taunus-Kreises informiert?
12.Wieviele SozialarbeiterInnen gab es in den Unterkünften bis zum Stichtag
22.03.2020?
13.Um wieviele Stellen wurden SozialarbeiterInnen nach dem Stichtag
aufgestockt um die Einhaltung und Aufklärung über die
Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen?
14.Welche Maßnahmen wurden getroffen, um in Unterkünften lebenden
Kindern die Teilnahme am Fernunterricht per E-Mail und Online-
Konferenzen zu ermöglichen?
15.Wann und unter welchen Umständen wird das Zutrittsverbot für die
freiwilligen Helfer in den Unterkünften aufgehoben?
Begründung:
Das Zusammenleben nicht familiärer Personen in gemeinsamen Wohnräumen
stellt eine erhöhte Gefährdung durch Ansteckung dar. Unter anderem aus diesem
Grund verlangt das Infektionsschutzgesetz besondere Hygienepläne und die
infektionshygienische Überwachung von Gemeinschaftsunterkünften. Laut
übereinstimmenden Berichten von freiwilligen HelferInnen waren bereits vor der
Corona-Pandemie die hygienischen Verhältnisse in einzelnen Unterkünften des
Main-Taunus-Kreises prekär. Der Main-Taunus-Kreis hat mit Beginn der Corona-
Maßnahmen SozialarbeiterInnen aus den Gemeinschaftsunterkünften abgezogen
und freiwillig Helfenden den Zutritt zu den Unterkünften verboten.
In vielen Unterkünften gibt es dauerhaft keine ausreichend funktionierende
Internet-Anschlüsse. Das Einrichten eigener Anschlüsse ist den BewohnerInnen
untersagt. Informationen über das Fernsehen sind ebenso erschwert bis
verunmöglicht. Nicht zuletzt erschweren Sprachprobleme eine genaue
Information durch allgemein zugängliche Medien (etwa Zeitungen).
Kinder in Unterkünften sind seit der Schließung der Schulen - wie alle anderen
Kinder - auf Fernunterricht per E-Mail und Online-Ansprache angewiesen. Durch
das Fehlen von Internet-Anschlüssen waren und sind sie in der Kommunikation
mit der Schule stark eingeschränkt. Im Sinne der Integration auch über die
Vermittlung von reinem Schulstoff hinaus, müsste die Kommunikation mit der
Schule verstärkt und gefördert werden.
Dr. Grassel
Hornung
Ullrich-Graf
Seite 2 von 2


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 14 Jun 2020
Zuletzt geändert am: 14 Jun 2020 um 5:30 PM


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