hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
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Unsere Anträge zur Kreistagssitzung

 

Kreistagssitzung am 04.11.2019

Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE. Main-Taunus

Bildung und Teilhabepaket - Lernförderung: Nachhilfeeinstieg erleichtern

 

Der Kreistag möge beschließen:
Die geltende
Forderung nach Vorlage eines individuellen Förderplanes bei Erstanträgen auf Leistung für Bildung und Teilhabe über Lernförderbedarf wird aufgehoben.

 

 

Begründung:

Sofern Lernförderbedarf bereits zum Schuljahresbeginn erkennbar wird, und LehrerInnen Nachhilfe für angebracht halten, sollte der Antrag auf Kostenübernahme für Nachhilfe möglichst kurzfristig entschieden werden damit frühestmöglich eine Nachhilfe stattfinden kann.

Dies wird durch die derzeit geltende Regelung (siehe Link zum Antrag) deutlich erschwert und verzögert, denn er fordert die Vorlage eines individuellen Förderplanes, von den Lehrkräften erstellt.
Im allgemeinen Schulbetrieb werden Förderpläne erst
dann erstellt, wenn sich aufgrund schlechter Noten bei Klassenarbeiten herausstellt, dass die Schülerinnen individuelle Unterstützung benötigen, meist erst einige Wochen nach den Herbstferien, denn Konferenzen und Gespräche mit den Eltern gehen diesen voraus.

Die bestehende Regelung des kommunalen Jobcenters verhindert eine frühzeitige Unterstützung der SchülerInnen. bis die Anforderungen erfüllt werden können, geht wertvolle Zeit verloren und die Minderleistungen der Schülerinnen vergrößern sich.

Dass eine andere Regelung rechtssicher und erfolgversprechend eingeführt werden kann, beweisen die Regelungen anderer Schulbezirke, z.B. die der Stadt Frankfurt. Dort wird bei der ersten Beantragung von Nachhilfe auf Vorlage eines Förderplanes verzichtet.

 

 

 

Dr. Barbara Grassel Fritz-Walter Hornung Beate Ullrich-Graf

 

siehe :https://www.mtk.org/Suche-85.htm?search=Antrag

Bildung und Teilhabe (Antrag auf Leistungen)

Anlage 1: Verordnung über die Gestaltung des Schulverhältnisses §§ 5 und 6.pdf

 

 



Main-Taunus-Kreis, Der Kreisausschuss
Haupt- und Organisationsamt
Büro der Kreisorgane
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim

 

15.10.2019

Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE. Main-Taunus

Betr. : Schulbaustandards des Main-Taunus-Kreises
hier: Vorstellung der Grundlagen im Schul-, Kultur-, Sport- und Jugendausschuss


Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreisausschuss wird beauftragt, seine Schulbaustandards, bzw. Schulbauleitlinien im Schul-, Kultur-, Sport- und Jugendausschuss vorzustellen und

  1. zu berichten auf welche Grundlagen sich die vom KA beschlossenen Raumprogramme und Flächenberechnungen für die Schulbauten stützen.

  2. darzustellen wie die Erweiterung der Aufgaben von Schule im Hinblick auf ganztägiges Lernen (Betreuungsangebote, Übertragung von Horteinrichtungen an die Schule), Inklusion, Mitwirkung außerschulischer Akteure für die Raumprogramme und Flächen bei Schulneubau und Schulerweiterungen berücksichtigt werden.


Begründung:

Mit Blick auf das Verfassungsprinzip der kommunalen Selbstverwaltung und angesichts ihrer wachsenden Verantwortung im Bildungsbereich werden die Kommunen künftig mehr Kompetenzen und Gestaltungsspielräume zur Weiterentwicklung ihrer Bildungsinfrastruktur benötigen, um lokale Bedarfe angemessen berücksichtigen und eigene Schwerpunkte in ihrer Schulbautätigkeit setzen zu können. Mittlerweile haben einzelne Kommunen in Deutschland bereits individuelle Schulbauleitlinien erarbeitet. Bisherige Erfahrungen zeigen jedoch auch, dass viele Kommunen aufgrund ihrer begrenzten Ressourcen Unterstützung in Form von fachlich verlässlichen Leitlinien und Empfehlungen benötigen, um die größere Gestaltungsverantwortung in der kommunalen Schulbautätigkeit bestmöglich wahrnehmen zu können“.

heißt es in der Broschüre „Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland“ des bda (Bund deutscher Architekten) aus dem Jahr 2017.

Die neue Hessische Bauordnung aus dem Jahr 2018 führt Schulen lediglich als Sonderbauten auf und trifft keine speziellen Festlegungen. Die Muster-Schulbau-Richtlinie macht Vorgaben vor allem für Bauausführung, Brandschutz und Sicherheit, nicht aber für Konzeptionen. Daher ist es sinnvoll und notwendig, die Grundlagen der Standards bzw. Leitlinien des Main-Taunus-Kreis vorzustellen.

 

Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE. Main-Taunus

Betr. : Einhaltung der Klimaziele
hier: Abwärme von Rechenzentren nutzen - Fernwärmenetze schaffen


Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreisausschuss wird beauftragt, zu prüfen ob und wie Fernwärmenetze zur Nutzung und Verteilung der Abwärme von Rechenzentren im Kreis geschaffen werden können.

Der Kreistag ist über die Prüfung zeitnah zu informieren.


Begründung:

Betrieb und Kühlung von Rechenzentren verschlingen viel Strom.

In Deutschland brauchen das Internet und die Rechenzentren so viel Strom wie die ganze Stadt Berlin. Das Beunruhigende dabei ist, meinen Energieexperten, dass sich der Bedarf von 2010 bis 2030 an Strom für Rechenzentren verdreifacht. Sie gehen davon aus, dass man weltweit das Fünfzehnfache an Strom für die Rechenzentren brauche gegenüber dem Jahr 2010. Auch der CO2-Ausstoß der Rechenzentren sei hoch. 2018 seien fast 14 Terawattstunden* Strom verbraucht worden. Bei dem heutigen Strommix in Deutschland, unter anderem mit sehr viel Kohlekraft, bedeutet das, dass dadurch fast sechs Millionen Tonnen CO2 produziert wurden.

Dem Bundesumweltamt zufolge sind mittlerweile vier mittelgroße Kraftwerke notwendig, um alle Rechenzentren am Laufen zu halten. Ihr Strombedarf ist seit 2010 um ein Viertel gewachsen. Frankfurt am Main hat den weltweit größten Internetknoten DE-CIX. Hier gehen gehen ungefähr 20 Prozent des gesamten Stromverbrauchs der Stadt in die Rechenzentren.

Mittlerweile spürt man dort, dass die Abwärme aus diesen Rechenzentren das Mikroklima in der Stadt beeinflusst. „Der Strom, der in Rechenzentren reingeht, könnte 1:1 in Wärme umgewandelt werden. Man kann sagen, ein Rechenzentrum ist eine große Heizplatte. Diese Wärme könnte ich zum Beispiel für die Wohnungsheizung, Warmwasserbereitung etc. gut nutzen“ meint Dr. Ralph Hintemann (Borderstep Institut für Innovation und Nachhaltigkeit).
Ein großes Zukunftsthema und Schweden gilt dabei weltweit als Pionier. Diese Abwärme wird in Schweden, ganz besonders um die Großstädte herum genutzt, weil es dort ausgiebige Fernwärmenetze gibt, und Wärmepumpen wirtschaftlich betrieben werden können. Ein Rechenzentrum kann im Prinzip 10.000 Wohnungen heizen.

Die bestehenden und projektierten großen Rechenzentren in Hattersheim (E-Shelter 24.000 m² - 80 MW IT-Kapazität , von Digital Realty im Kastengrund 84 MW IT-Kapazität) und möglicherweise, aufgrund der Lage im Rhein-Main-Gebiet noch weitere Zentren, verbrauchen Unmengen an Strom und produzieren Unmengen an Wärme.

Um trotz dieser Ansiedlungen die Klimabilanz des Kreises – im Hinblick auf die CO2 Emissionen –nicht nachhaltig zu verschlechtern, liegt die Nutzung der Abwärme dieser Anlagen für die Einspeisung in Fernwärmenetze zum Heizen von Wohnquartieren, aber auch öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Bädern, Büros auf der Hand.

Im näheren Umfeld dieser Rechenzentren werden Wohn- und Baugebiete entwickelt: Voltastrasse Hattersheim, Baugebiet Marxheim II, Gewerbegebiet Nord West Hattersheim.

Einrichtungen, die versorgt werden könnten, sind schon vorhanden: Schlockerstiftung in Hattersheim, Regionalpark Portal in Weilbach.

Dass Fernwärmeversorgung im Kreis möglich ist, hat die RMD bereits bewiesen. Eine eigene Fernwärmeleitung versorgt 300 Wohneinheiten in Hochheim mit Wärme.

Aus diesem Grund soll mit Hilfe von Energiefachleuten geprüft werden wie Fernwärmenetze, die ja auch öffentlich bezuschusst werden, im weiteren Umfeld der Rechenzentren erstellt und betrieben werden können.


gez. Grassel

gez. Hornung

Ullrich-Graf

 

* Terawattstunde: 1 TWh = 1 Mrd. kWh

"Tera" (T) bedeutet: 1 Billion = 10¹² = 1.000.000.000.000

"Wattstunde" = abgeleitete Einheit für die Energie (s. Folgeabschnitt)

1 TWh = 1 Billion Wattstunden (Wh) = 1 Milliarde Kilowattstunden (kWh)

 

Zur weiteren Information siehe:

https://www.digitalstrategie-hessen.de/mm/TLH-Studie_Colocation_Hessen_final_screen.pdf

POTENZIAL VON ENERGIE-EFFIZIENZTECHNOLOGIEN BEI COLOCATION-RECHENZENTREN IN HESSEN“, Studie herausgegeben durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft,Energie, Verkehr und Landesentwicklung, März 2018




Veröffentlicht von carlo (carlo) am 19 Oct 2019
Zuletzt geändert am: 19 Oct 2019 um 8:57 AM


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