hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
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Unsere Anträge zur nächsten Kreistagssitzung

 

21.09.2017


 

Kreistagssitzung am 23.10.2017

 

Betr. Integrationsbeirat für alle hier lebenden Menschen


 

Absatz 1, 2. Satz des Beschluss des Kreistags zur Einrichtung eines Integrationsbeirats vom 29.10.2001 lautet derzeit:
„Die Herausforderungen anzugehen und die Chancen zu nutzen, die in einem solchen Prozess gegenseitiger Anpassung liegen, ist Bestreben des Kreisausschusses, damit alle
dauerhaft hier lebenden Menschen zu Partnern werden.“

Dieser Beschluss wird dahingehend geändert, dass das Wort „dauerhaft“ gestrichen wird.

Der letzte Halbsatz lautet zukünftig folgendermaßen:

„ …. damit alle hier lebenden Menschen zu Partnern werden.“

 

 

Begründung:

Entspricht die Festlegung für den Integrationsbeirats - „alle hier dauerhaft lebenden Menschen“ mögen zu Partnern werden - dem Anliegen nach Integration? Wir meinen nein, denn dieses „dauerhaft“ schließt viele Menschen, die mit und bei uns wohnen, aus.
Für das Miteinander der Menschen im Kreis sollten wir nicht nach dem Aufenthaltsrecht (das mit dem Begriff „dauerhaft“ arbeitet) bzw. dem Aufenthaltstitel fragen.

Menschen leben hier zusammen, Kinder gehen zusammen in die KITA, die größeren lernen gemeinsam in den Schulen, alle kaufen ein, manche arbeiten, manche nicht – sie alle sind die Bevölkerung des Kreises.
Wenn das Ziel von Integrationspolitik im Kreis „eine Verantwortungsgemeinschaft aller Menschen, die im Main-Taunus-Kreis leben“ sein soll, dann sollten auch alle die hier leben, länger oder kürzer, zu Partnern werden können.


Wie hieß es doch 2001: "Das Ziel ist eine Verantwortungsgemeinschaft aller Menschen, die im MTK leben." - Eben, "leben" - unabhängig von der Dauer.
Auch Menschen, die aus beruflichen Gründen - ob "Ausländer/in" oder nicht nur für eine begrenzte Zeit hier leben, wollen wir doch als Partner/innen und mit ihnen zusammenleben und Kontakte pflegen.

 

 

 

 

 

Dr. Grassel

Hornung

Ullrich-Graf

 

 

 

Anlage: Kreistagsbeschluss vom 29.10.2001 „Integration im MTK als gegenseitiger Prozess“

 

 

 

 

 

21.09.2017


 

 

Sitzung des Kreistags am 23.10.2017

 

Betr. Änderung der Satzung über die Bildung der Schulkommission

 

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

  1. Die Satzung über die Bildung einer Schulkommission vom 1. November 1993 wird überarbeitet und den Erfordernissen des § 148 HSchG angepasst.

  2. Weiterhin soll sie hinsichtlich der Aufgabenstellung der Schulkommission und der Zusammensetzung ihrer Mitglieder erweitert werden.

  3. Als Gremium das über eine Legislaturperiode von 5 Jahren besteht, muss für die Sitze der Eltern/Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit der Nachbesetzung nach höchstens zwei Jahren geschaffen werden.

 

 

Begründung:

Die bestehende Satzung über die Bildung einer Schulkommission vom 01.11.1993 entspricht nicht mehr den Erfordernissen des Hessischen Schulgesetzes wegen der ungleichen Sitzverteilung für Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler.

Weiterhin trägt sie der veränderten Zusammensetzung des Kreistags – 1993 gab es im Kreistag nur Fraktionen – nicht Rechnung.

 

Satzungen anderer Kreise geben beispielsweise dem DGB, den Arbeitgeberverbänden, Vertretern der Ausländerbeiräte, Schulpsychologen einen Sitz in der Schulkommission.
Schule hat sich verändert und füllt mit ihren Ganztags- und Betreuungsangeboten als Lern- Lebensraum den größten Teil des Tages aus. Auch deshalb ist der Kreis der Sachkundigen zu erweitern.

 

Die Schulkommission wird für die Dauer einer Legislaturperiode eingerichtet. Davon unterscheiden sich die Amtszeiten der Elternbeiräten und Schülerinnen und Schülern (2 bzw. 1 Jahr). Dies erschwert eine Mitwirkung dieser Gruppen. Die Satzung muss für diese die Möglichkeit der Nachbesetzung nach höchstens zwei Jahren geben weil ein Nachrückerverfahren nicht gewährleistet, dass z.B. die jungen Menschen nach 5 Jahren noch an der Schule sind oder die Eltern noch schulpflichtige Kinder haben.

 

Deshalb ist die Satzung in den genannten Punkten vor der Bildung der Schulkommission dieser Legislaturperiode zu ändern.

 

 

 

gez. gez. gez.

Dr. Grassel Hornung Ullrich-Graf

 

 

 

Anlage: Satzung über die Bildung einer Schulkommission

 

 

Begründung:

Die bestehende Satzung über die Bildung einer Schulkommission vom 01.11.1992 entspricht nicht mehr den Erfordernisse des Hessischen Schulgesetzes hinsichtlich der Sitzverteilung für Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler.

Weiterhin trägt sie der veränderten Zusammensetzung des Kreistags – 1992 gab es im Kreistag nur Fraktionen – nicht Rechnung.

 

Satzungen anderer Kreise geben beispielsweise dem DGB, den Arbeitgeberverbänden, Vertretern der Ausländerbeiräte, Schulpsychologen einen Sitz in der Schulkommission.
Schule hat sich verändert und füllt mit ihren Ganztags- und Betreuungsangeboten als Lern- Lebensraum den größten Teil des Tages aus. Auch deshalb ist der Kreis der Sachkundigen zu erweitern.

 

Die Schulkommission wird für die Dauer einer Legislaturperiode eingerichtet. Davon unterscheiden sich die Amtszeiten der Elternbeiräten und Schülerinnen und Schülern (2 bzw. 1 Jahr). Dies erschwert eine Mitwirkung dieser Gruppen. Die Satzung muss für diese die Möglichkeit der Nachbesetzung nach höchstens zwei Jahren geben weil ein Nachrückerverfahren nicht gewährleistet, dass z.B. die jungen Menschen nach 5 Jahren noch an der Schule sind oder die Eltern noch schulpflichtige Kinder haben.

 

Deshalb ist die Satzung vor der Bildung der Schulkommission dieser Legislaturperiode zu ändern.
Die aus unserer Sicht notwendige neue Aufgabenbeschreibung und Erweiterung der Gremiums ist später nachzuholen.

 

 

gez. gez. gez.

Dr. Grassel Hornung Ullrich-Graf

 

 

 

Anlage: Satzung über die Bildung einer Schulkommission

 

Material

 

Schulsozialarbeit (bisher MTK nicht dabei)

https://www.sozialarbeit-schule-hessen.de/grundsatzpapier/

 

http://leb-hessen.de/fileadmin/user_upload/downloads/2011/hef/2011_08_27_LEB._von_Saldernpdf.pdf

 

Herausforderungen

Umsetzung einer kommunalen Bildungsplanung

Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung auf den Weg bringen

Schaffung von verlässlichen (sozialräumlichen) Kooperationsstrukturen

Gemeinsamer Ausbau der Ganztagsbetreuung im Primar- und Sek I-Bereich

Inhaltlich z.B. Abgestimmtes Sprachförderkonzept.

..

Veronika Spogis

 

 

Arbeitsformen

1.Sozialarbeit als Bestandteil der Schule

(z. B. Beratungs- und Freizeitarbeit)

2.Sozialarbeit als der Schule eingegliederter Dienstin öffentlicher oder freier Trägerschaft

3.Sozialarbeit o. Jugendhilfe als ambulante Zugeh-Institution mit punktueller Präsenz in der Schule

4.Sozialarbeit als stationäre Einrichtung außerhalb der Schule (z. B. Schülertreff, Nachbarschaftst

 

 

 

Kreis Offenbach:

 

KMK 2004

2.4.2 Es wird empfohlen, Schulentwicklungsplanung soweit sie sich auf die Entwick-

lung von Ganztagsangeboten und Ganztagsschulen bezieht, mit der Jugend-

hilfeplanung abzustimmen.

 

http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_06_04_Zusammenarbeit_Schule_Jugendhilfe.pdf

19.09.2017

 

Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE. Main-Taunus

 

Sprachförderung durch „Ferien, die schlau machen“


Der Kreistag möge beschließen:

 

Der Kreisausschuss wird beauftragt, Programme für die Durchführung und Finanzierung von Ferienangeboten zur Verbesserung der Deutschkenntnisse für Schülerinnen und Schüler – Kinder und Jugendliche – mit Sprachdefiziten zu entwickeln.

 

Die ersten Angebote für diese Programme sollen im Jahr 2018 stattfinden.

Die dafür notwendigen Mittel und die zu erwartende Förderung durch das Land Hessen sind den Haushalt 2018 einzustellen.

 

 

Begründung:

 

Sprachdefizite sind ein bekanntes Problem bei Schülerinnen und Schülern aus bildungsfernen Schichten und mit Migrationshintergrund. Diese Defizite wirken sich auf viele weitere Schulfächer aus, wenn Sprachverständnis gefordert ist. Die Regelschule kann dies oft nicht ausgleichen und der Schulerfolg bleibt aus.

 

Um Kinder zu unterstützen ermöglicht die Polytechnische Gesellschaft Frankfurt mit andern Stiftern seit 11 Jahren den „Deutschsommer“ für Kinder aus Frankfurt am Main. Er ist ein qualitativ hochwertiges Ferienprojekt zur Förderung der Sprach- und Persönlichkeitsbildung von Dritt- und Viertklässlern mit einem besonderen Förderbedarf in der deutschen Sprache. Die Ergebnisse sprechen für sich: Über 74 % der Kinder, die teilgenommen haben, konnten ihre Schulnoten deutlich verbessern.


 

Die Homepage des Hessischen Kultusministeriums beschreibt das Projekt so:

In diesem Jahr fand der „DeutschSommer“ nun auch in Gießen statt, weitere Städte mit hohem Zuwandereranteil folgen im Jahr 2018.

In der Vergangenheit hatten bereits Kassel, Hanau, Offenbach und Schwalbach am Taunus das Projekt übernommen und mit lokalen Trägernetzwerken umgesetzt. Mit Hilfe der finanziellen Förderung durch das Hessische Kultusministerium können mit dem Projekt nun noch mehr Kinder erreicht werden.

„Grundschüler, die Schwierigkeiten beim Erlernen der deutschen Sprache haben, bekommen im ‚DeutschSommer‘ die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse vor der versetzungsrelevanten vierten Klasse zu verbessern und dadurch für ihren weiteren Bildungsweg zu profitieren“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Polytechnische Gesellschaft, Prof. Dr. Roland Kaehlbrandt. Dabei werde auf eine Mischung aus Deutschunterricht, sprachintensivem Theaterspiel und anregenden Freizeitangeboten gesetzt. „Wir freuen uns sehr, dass die Landesregierung den ‚DeutschSommer‘ als effektive Ergänzung des landesseitig gesicherten schulischen Gesamtsprachförderkonzepts ansieht!“

Kultusminister Lorz betonte bei seinem Besuch: „Vor dem Hintergrund der seit dem Jahr 2014 über 38.000 neu aufgenommenen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse an hessischen Schulen ist eine effektive Zusammenarbeit von Stiftungen und des Landes von größerer Bedeutung denn je. Ich freue mich, dass mit dem „DeutschSommer“ ein Programm entstand, das die starken schulischen Bemühungen der Vermittlung von Bildungssprachen auch in den Ferien unterstützt und dieses nun ausgebaut wird.“

Wir meinen jedoch, dass diese Sprachförderung nicht nur auf Grundschüler_innen beschränkt sein darf.

 

 

 

Dr. Grassel

Hornung

Ullrich-Graf

 

 

Quelle

https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/deutschsommer-der-stiftung-polytechnische-gesellschaft-wird-sukzessive

 

 

Weitere Links:

https://www.sptg.de/aktuelles/artikel/start-in-den-deutschsommer-2017/

http://www.polytechnische.de/unser-engagement/toechter/news/deutschsommer/

https://www.offenbach.de/bildung/bildungsprojekte/deutschsommer_/deutschsommer-2017-10.07.2017.php

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Veröffentlicht von carlo (carlo) am 14 Oct 2017
Zuletzt geändert am: 14 Oct 2017 um 3:42 PM


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