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21.09.2017
Kreistagssitzung am 23.10.2017
Betr. Integrationsbeirat für alle hier lebenden Menschen
Absatz 1, 2. Satz des Beschluss des Kreistags zur Einrichtung eines Integrationsbeirats vom 29.10.2001 lautet derzeit: Dieser Beschluss wird dahingehend geändert, dass das Wort „dauerhaft“ gestrichen wird. Der letzte Halbsatz lautet zukünftig folgendermaßen: „ …. damit alle hier lebenden Menschen zu Partnern werden.“
Begründung: Entspricht die Festlegung für den Integrationsbeirats - „alle hier dauerhaft lebenden Menschen“ mögen zu Partnern werden - dem Anliegen nach Integration? Wir meinen nein, denn dieses „dauerhaft“ schließt viele Menschen, die mit und bei uns wohnen, aus. Menschen leben hier zusammen, Kinder gehen zusammen in die KITA, die größeren lernen gemeinsam in den Schulen, alle kaufen ein, manche arbeiten, manche nicht – sie alle sind die Bevölkerung des Kreises.
Anlage: Kreistagsbeschluss vom 29.10.2001 „Integration im MTK als gegenseitiger Prozess“
21.09.2017
Sitzung des Kreistags am 23.10.2017
Betr. Änderung der Satzung über die Bildung der Schulkommission
Der Kreistag möge beschließen:
Begründung: Die bestehende Satzung über die Bildung einer Schulkommission vom 01.11.1993 entspricht nicht mehr den Erfordernissen des Hessischen Schulgesetzes wegen der ungleichen Sitzverteilung für Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler. Weiterhin trägt sie der veränderten Zusammensetzung des Kreistags – 1993 gab es im Kreistag nur Fraktionen – nicht Rechnung.
Satzungen anderer Kreise geben beispielsweise dem DGB, den Arbeitgeberverbänden, Vertretern der Ausländerbeiräte, Schulpsychologen einen Sitz in der Schulkommission.
Die Schulkommission wird für die Dauer einer Legislaturperiode eingerichtet. Davon unterscheiden sich die Amtszeiten der Elternbeiräten und Schülerinnen und Schülern (2 bzw. 1 Jahr). Dies erschwert eine Mitwirkung dieser Gruppen. Die Satzung muss für diese die Möglichkeit der Nachbesetzung nach höchstens zwei Jahren geben weil ein Nachrückerverfahren nicht gewährleistet, dass z.B. die jungen Menschen nach 5 Jahren noch an der Schule sind oder die Eltern noch schulpflichtige Kinder haben.
Deshalb ist die Satzung in den genannten Punkten vor der Bildung der Schulkommission dieser Legislaturperiode zu ändern.
gez. gez. gez. Dr. Grassel Hornung Ullrich-Graf
Anlage: Satzung über die Bildung einer Schulkommission
Begründung: Die bestehende Satzung über die Bildung einer Schulkommission vom 01.11.1992 entspricht nicht mehr den Erfordernisse des Hessischen Schulgesetzes hinsichtlich der Sitzverteilung für Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler. Weiterhin trägt sie der veränderten Zusammensetzung des Kreistags – 1992 gab es im Kreistag nur Fraktionen – nicht Rechnung.
Satzungen anderer Kreise geben beispielsweise dem DGB, den Arbeitgeberverbänden, Vertretern der Ausländerbeiräte, Schulpsychologen einen Sitz in der Schulkommission.
Die Schulkommission wird für die Dauer einer Legislaturperiode eingerichtet. Davon unterscheiden sich die Amtszeiten der Elternbeiräten und Schülerinnen und Schülern (2 bzw. 1 Jahr). Dies erschwert eine Mitwirkung dieser Gruppen. Die Satzung muss für diese die Möglichkeit der Nachbesetzung nach höchstens zwei Jahren geben weil ein Nachrückerverfahren nicht gewährleistet, dass z.B. die jungen Menschen nach 5 Jahren noch an der Schule sind oder die Eltern noch schulpflichtige Kinder haben.
Deshalb ist die Satzung vor der Bildung der Schulkommission dieser Legislaturperiode zu ändern.
gez. gez. gez. Dr. Grassel Hornung Ullrich-Graf
Anlage: Satzung über die Bildung einer Schulkommission
Material
Schulsozialarbeit (bisher MTK nicht dabei) https://www.sozialarbeit-schule-hessen.de/grundsatzpapier/
http://leb-hessen.de/fileadmin/user_upload/downloads/2011/hef/2011_08_27_LEB._von_Saldernpdf.pdf
Herausforderungen Umsetzung einer kommunalen Bildungsplanung Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung auf den Weg bringen Schaffung von verlässlichen (sozialräumlichen) Kooperationsstrukturen Gemeinsamer Ausbau der Ganztagsbetreuung im Primar- und Sek I-Bereich Inhaltlich z.B. Abgestimmtes Sprachförderkonzept. .. Veronika Spogis
Arbeitsformen 1.Sozialarbeit als Bestandteil der Schule (z. B. Beratungs- und Freizeitarbeit) 2.Sozialarbeit als der Schule eingegliederter Dienstin öffentlicher oder freier Trägerschaft 3.Sozialarbeit o. Jugendhilfe als ambulante Zugeh-Institution mit punktueller Präsenz in der Schule 4.Sozialarbeit als stationäre Einrichtung außerhalb der Schule (z. B. Schülertreff, Nachbarschaftst
Kreis Offenbach:
KMK 2004 2.4.2 Es wird empfohlen, Schulentwicklungsplanung soweit sie sich auf die Entwick- lung von Ganztagsangeboten und Ganztagsschulen bezieht, mit der Jugend- hilfeplanung abzustimmen.
http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_06_04_Zusammenarbeit_Schule_Jugendhilfe.pdf
19.09.2017
Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE. Main-Taunus
Sprachförderung durch „Ferien, die schlau machen“
Der Kreisausschuss wird beauftragt, Programme für die Durchführung und Finanzierung von Ferienangeboten zur Verbesserung der Deutschkenntnisse für Schülerinnen und Schüler – Kinder und Jugendliche – mit Sprachdefiziten zu entwickeln.
Die ersten Angebote für diese Programme sollen im Jahr 2018 stattfinden.
Begründung:
Sprachdefizite sind ein bekanntes Problem bei Schülerinnen und Schülern aus bildungsfernen Schichten und mit Migrationshintergrund. Diese Defizite wirken sich auf viele weitere Schulfächer aus, wenn Sprachverständnis gefordert ist. Die Regelschule kann dies oft nicht ausgleichen und der Schulerfolg bleibt aus.
Um Kinder zu unterstützen ermöglicht die Polytechnische Gesellschaft Frankfurt mit andern Stiftern seit 11 Jahren den „Deutschsommer“ für Kinder aus Frankfurt am Main. Er ist ein qualitativ hochwertiges Ferienprojekt zur Förderung der Sprach- und Persönlichkeitsbildung von Dritt- und Viertklässlern mit einem besonderen Förderbedarf in der deutschen Sprache. Die Ergebnisse sprechen für sich: Über 74 % der Kinder, die teilgenommen haben, konnten ihre Schulnoten deutlich verbessern.
Die Homepage des Hessischen Kultusministeriums beschreibt das Projekt so: In der Vergangenheit hatten bereits Kassel, Hanau, Offenbach und Schwalbach am Taunus das Projekt übernommen und mit lokalen Trägernetzwerken umgesetzt. Mit Hilfe der finanziellen Förderung durch das Hessische Kultusministerium können mit dem Projekt nun noch mehr Kinder erreicht werden. „Grundschüler, die Schwierigkeiten beim Erlernen der deutschen Sprache haben, bekommen im ‚DeutschSommer‘ die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse vor der versetzungsrelevanten vierten Klasse zu verbessern und dadurch für ihren weiteren Bildungsweg zu profitieren“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Polytechnische Gesellschaft, Prof. Dr. Roland Kaehlbrandt. Dabei werde auf eine Mischung aus Deutschunterricht, sprachintensivem Theaterspiel und anregenden Freizeitangeboten gesetzt. „Wir freuen uns sehr, dass die Landesregierung den ‚DeutschSommer‘ als effektive Ergänzung des landesseitig gesicherten schulischen Gesamtsprachförderkonzepts ansieht!“ Kultusminister Lorz betonte bei seinem Besuch: „Vor dem Hintergrund der seit dem Jahr 2014 über 38.000 neu aufgenommenen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse an hessischen Schulen ist eine effektive Zusammenarbeit von Stiftungen und des Landes von größerer Bedeutung denn je. Ich freue mich, dass mit dem „DeutschSommer“ ein Programm entstand, das die starken schulischen Bemühungen der Vermittlung von Bildungssprachen auch in den Ferien unterstützt und dieses nun ausgebaut wird.“ Wir meinen jedoch, dass diese Sprachförderung nicht nur auf Grundschüler_innen beschränkt sein darf.
Quelle
Weitere Links: https://www.sptg.de/aktuelles/artikel/start-in-den-deutschsommer-2017/ http://www.polytechnische.de/unser-engagement/toechter/news/deutschsommer/ https://www.offenbach.de/bildung/bildungsprojekte/deutschsommer_/deutschsommer-2017-10.07.2017.php Tweet Zurück |
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