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Kreistagssitzzzungzung am 11.12.2017
Antrag der Wählergemeinschaft DIE LINKE. Main-Taunus
Betr. Auszahlung im Amt beibehalten. Der Kreistag möge beschließen:
Begründung: Die Bundesagentur für Arbeit hat am 11.11.2017 mitgeteilt, dass künftig Auszahlungen für Arbeitslose ohne Konto und in besonders dringenden Fällen nicht über Kassenautomaten in Jobcentern erfolgen können. Die Kassenautomaten werden abgebaut und Auszahlungen sollen nur noch über ausgewählte Supermarktkassen erfolgen. Bisherige Praxis im Jobcenter des MTK war nach Prüfung der Berechtigung die Ausstellung einer codierten Kassenkarte und das Abheben der Barauszahlung direkt vor Ort. Diese Praxis würde sich zuungunsten des Hilfeempfängers völlig ändern. Nach Prüfung der Berechtigung einer Barauszahlung im Jobcenter erhielte der Hilfeempfänger einen Zettel mit einem Barcode, müsste eine der nächstgelegenen Filiale eines Supermarktes aufsuchen, und erhielte nach Vorlage des Zettels die Zahlung an der Marktkasse. Ein äußerst zweifelhafter Umgang mit Datenschutzrechten der Hilfeempfänger und deren Persönlichkeitsrechten bei Offenlegung der Herkunft der Zahlung und Weiterverwendung durch die Datenverwertung der Marktbetreiber.
22.11.2017
Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird beauftragt, ab 2018 dem Ausschuss für BPVUE wieder
zur Beratung vorzulegen.
Begründung:
Diese Informationen sind notwendig, damit die Kreistagsabgeordneten ihrer Kontrollaufgabe gemäß § 29 Abd. 2 HKO gegenüber der Verwaltung nachkommen können. Die Verpflichtung zur Vorlege dieser Berichte ergibt sich aus § 29 Abs. § HKO.
… (2) 1Der Kreistag überwacht die gesamte Verwaltung des Landkreises, mit Ausnahme der Erfüllung der Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Abs. 2, und die Geschäftsführung des Kreisausschusses, insbesondere die Verwendung der Kreiseinnahmen... (3) Der Kreisausschuss hat den Kreistag über die wichtigen Verwaltungsangelegenheiten laufend zu unterrichten und ihm wichtige Anordnungen der Aufsichtsbehörde sowie alle Anordnungen, bei denen die Aufsichtsbehörde dies ausdrücklich bestimmt hat, mitzuteilen.
22.11.2017
Betr.: Geplanter Bau eines Low-Cost-Carrier-Flugsteigs im Südosten des Flughafens Frankfurt am Main
Begründung: Die „Initiative „Zukunft-Rhein-Main“ hat im Oktober eine Stellungnahme¹) über die „Zulässigkeit des von der Faport AG zur Baugenehmigung beantragten Low-Cost-Carrier-Flugsteigs im Südosten des Flughafens Frankfurt am Main“ vorgelegt. Das vorgelegte Gutachten von Seufert Rechtsanwälte München kommt zum Ergebnis, dass „Errichtung und Betrieb des beantragten LCC-Flugsteigs … unzulässig“ seien. Der Main-Taunus-Kreis ist auf der Homepage der „Initiative Zukunft-Rhein-Main“ als Mitglied aufgeführt.
¹)http://www.zukunft-rhein-main.de/docs/ZRM_Gutachten_Zulaessigkeit_LCC_Flugsteig_komplett.pdf Weitere Info: http://www.fr.de/rhein-main/flughafen-frankfurt/flughafen-frankfurt-klage-gegen-billig-flugsteig-a-138679
Veröffentlicht von carlo (carlo) am 27 Nov 2017 Zuletzt geändert am: 27 Nov 2017 um 3:31 PM Zurück |
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