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Unsere Themen zur Kreistagssitzung

 


Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Kreistags am 07.09.2020

 

Betr.: Außerbetriebliche Ausbildung im Kreis nahtlos weiterführen

 

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreisausschuss wird beauftragt sicherzustellen, dass die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) im Main-Taunus-Kreis nahtlos auch im Jahr 2020 und darüber hinaus weitergeführt wird.


Seit dem 10. Juni 2020 ist die „Signum“, Gesellschaft für Berufsbildung, Training und Beratung GmbH, wegen Insolvenz aufgelöst. Eine Weiterführung der außerbetrieblichen Ausbildung soll sicher gestellt werden, gegebenenfalls unter einem neuen Träger, z.B. die DGT (Dienstleistungsgesellschaft Taunus).

 

Auch im Herbst 2020 soll eine ähnliche Anzahl an außerbetrieblichen Áusbildungsplätzen im Kreis wie 2019 zur Verfügung stehen (2019: 40 Plätze).

 

 

Begründung:

Im Eingliederungsbericht des Jahres 2019 wird die Maßnahme der Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) vorgestellt. Auf Seite 33 heißt es unter anderem:
„Mit dem Angebot einer außerbetrieblichen Ausbildung geht der Main-Taunus-Kreis (MTK) seit 2005 einen Weg, der sich in dieser Form von anderen Kommunalen Jobcentern abhebt.

Bewusst setzt sich der MTK für eine langfristig gesicherte berufliche Zukunft von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein, die aufgrund ihrer formalen Qualifikationen und ihrer Biographie chancenlos auf dem ersten Arbeitsmarkt sind und denen ein lückenloser Übergang von Schule und Beruf aufgrund ihrer bestehenden Hemmnisse nicht gelingt.“

In der Sitzung des Sozialausschusses am 27.08.2020 bestätigte der Amtsleiter dass die „Signum“ insolvent sei und mit dem Insolvenzverwalter Verhandlungen über eine Weiterführung der begonnenen Ausbildungsverhältnisse geführt würden. Eine Suche nach einem neuen Träger für die Ausbildungstätigkeit sei nicht erfolgt.

Auf der Homepage der Signum heißt es bis heute: „Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben zur Corona-Pandemie bleiben alle unsere Bildungszentren vorläufig geschlossen!“

Doch im Handelsregister steht :
Veränderungen vom 10.06.2020

HRB 39372: SIGNUM Gesellschaft für Berufsbildung Training und Beratung mbH, Hofheim am Taunus, Wickerer Weg 11, 65719 Hofheim am Taunus. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.

Die Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrategie des Kreises bis 2024 legt u.a. fest, dass , innovative Berufsbildungswege wie etwa Teilzeitausbildung für Alleinerziehende oder junge Eltern oder eine außerbetriebliche Berufsausbildung in Zusammenarbeit mit den ansässigen Betrieben weiter etabliert und befördert werden sollen.
Weiter wird dort festgestellt, dass die Ausbildungsbeteiligung der Betriebe im Main-Taunus-Kreis gering sei.

Aufgrund der angespannten Situation auf dem Ausbildungsmarkt wegen der Corona-Pandemie haben in diesem Jahr wesentlich mehr junge Menschen keinen Ausbildungsplatz.


Vor diesem Hintergrund, muss diese Maßnahme ohne Unterbrechung weitergeführt und auch ausgebaut werden.

 

 

gez. Grassel

gez. Hornung

gez. Ullrich-Graf

 

 

06.08.2020

Antrag zur nächsten Sitzung des Kreistags am 07.09.2020

Betr.: CO2-Messgeräte als Corona-Vorsorge an Schulen

 

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreisausschuss wird beauftragt zu prüfen, ob die Installation von CO2-Messgeräten (CO2-Ampeln) in den Unterrichtsräumen seiner Schulen im Hinblick auf die Eindämmung der Corona-Pandemie sinnvoll sein könnte und dem Schulausschuss und dem Kreistag unmittelbar darüber zu berichten.

Im Rahmen der Prüfung ist weiterhin zu ermitteln,

 

  • welche ergänzenden Maßnahmen (zum Beispiel Unterrichtsunterbrechungen zur Lüftung, Verbesserung der Lüftungsmöglichkeiten) erforderlich sind,

  • welche Kosten für die Maßnahmen näherungsweise entstehen.

 

Begründung:

 

Neben „Tröpfcheninfektionen“, gegen die hinreichender Abstand, Mund-Nasen-Masken sowie allgemeine Hygieneregeln einen gewissen Schutz bieten können, sind „Aerosole“ ein potenzieller Übertragungsweg (auch) für Corona-Viren. Darauf wiesen zuletzt Wissenschaftler u.a. des Hermann-Rietschel-Instituts an der Technischen Universität Berlin hin. Im Gegensatz zu Tröpfchen bleiben (ggf. virenbeladene) Aerosole lange Zeit in der Luft und sie reichern sich bei unzureichendem Lüften mit der Zeit an.

Die Messung von Aerosolen ist komplex und für den Alltag zu aufwendig. Vergleichsweise preiswert, einfach und zuverlässig ist jedoch die Messung des CO2-Gehaltes der Luft, beispielsweise mit „CO2-Ampeln“, die grün, gelb oder rot leuchten, je nach CO2-Konzentration in der Luft. Zwischen CO2-Konzentration und der Konzentration von ggf. infektiösen Aerosolen besteht ein Zusammenhang, weshalb einfache CO2-Ampeln Anhaltspunkte für potenziell für Virenübertragung gefährliche Aerosolkonzentrationen liefern können.

Unabhängig von dem wahrscheinlichen Nutzen der CO2-Ampeln im Hinblick auf die Eindämmung der Corona-Pandemie hat das Umweltbundesamt schon lange vor der Pandemie Empfehlungen zu maximalen CO2-Konzentrationen veröffentlicht: In Unterrichtsräumen sollte die CO2-Konzentration demnach nicht über 1.000 ppm (parts per million) liegen. Zum Vergleich: In der frischen Luft draußen liegt die CO2-Konzentration üblicherweise bei 400 ppm.

 

 

gez. Grassel

gez. Hornung

gez. Ullrich-Graf


Antrag zur nächsten Sitzung des Kreistags am 07.09.2020


Betr.: Sozialdienstleistereinsatzgesetz auf 100% aufstocken


Der Kreistag möge beschließen:


Der Kreistag appelliert an das Land Hessen eine landeseinheitliche Regelung für das
Sozialdienstleistereinsatzgesetz zu finden und in einer Rechtsverordnung (SodEG)
von derzeit höchstens 75% der bisherigen monatlichen durchschnittlichen Finanzie-
rung eines Sozialdienstleisters auf 100% aufzustocken.


Begründung:


Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ist ein Schutzschirm für viele sozialen
Dienste und Einrichtungen. Wie viele anderen Gesetze zur Bewältigung der Corona-
Krise ist es in großer Eile und mit außerordentlich abgekürzten Verfahrensfristen
verabschiedet und in Kraft gesetzt worden. Anhörungen konnten in dieser kurzen
Frist nicht durchgeführt werden.
Vor diesem Hintergrund kann man feststellen, dass das Gesetz nach wie vor Lücken
und auch Unklarheiten aufweist und sich in Hessen äußerst negativ auf die Vielfalt in
der sozialen Trägerlandschaft auswirken kann, wenn das Land Hessen den Kommu-
nen hier nicht finanziell beisteht oder zu mindestens eine Rechtsgrundlage schafft,
dass Kommunen selbst die Möglichkeit haben SodEG aufzustocken.
Nach § 3 SodEG beträgt der Zuschuss für Sozialdienstleister höchstens 75% der
bisherigen monatlichen durchschnittlichen Finanzierung eines Sozialdienstleisters.
25% sollen durch z.B. Kurzzeitarbeit finanziert werden. In der Praxis geht dieses
Modell leider nicht auf, da viele Sozialdienstleister in einem Teilbetrieb sind und
bestimmte Maßnahmen (Familienunterstützende Dienste) zum Bsp. Online weiterge-
führt haben, aber mit reduzierter Stundenzahl. Die meisten sozialen Dienstleister
erwirtschaften kein Kapital und sind 100% von den Kostenträgern abhängig. Für
kleinere Sozialdienstleister kann das schnell eine Existenzgefährdung sein.
Länder, BAMF und Sozialversicherungsträger können die Höchstgrenze nach § 5
anheben. Allerdings hat das Land Hessen auf eine Anhebung im Ausführungsgesetz
1verzichtet, aber die Möglichkeit gelassen bei Bedarf zum Bsp. durch eine Verordnung
nachzusteuern.
Obwohl sich der paritätische Wohlfahrtsverband und die Lebenshilfe frühzeitig an das
hessische Sozialministerium gewandt haben, hat Sozialminister Klose behauptet,
dass sich bei ihm kein Sozialdienstleister über die 75% beschwert habe und diese
75%, ausreichend seien.
Dies war eindeutig eine Falschaussage, da den LINKEN, ein Schreiben der Lebenshilfe
(mit Modellrechnung) vorliegt und der paritätische Wohlfahrtsverband in zwei
Gesprächen mit der Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Soziales und In-
tegration, Anne Janz, mündlich vorgetragen hat, dass bei einem Teilleistungsbetrieb
eine 75% Finanzierung nicht ausreichend ist. Es wird eindeutig darauf verwiesen,
dass es für einige soziale Dienstleister existenzgefährdend sein kann.
Außerdem hat am 31.5. der hessische Städtetag das Land aufgefordert, zu mindes-
tens eine Verordnung zu erlassen, sodass die Städte die Möglichkeit haben bei ihren
Sozialdienstleistern selbst aufzustocken. Landkreise und Städte stehen bislang vor
dem Problem, dass eine Aufstockung aus den freiwilligen Leistungen bezahlt werden
müsste. Allerdings würde der Landesrechnungshof eine erhebliche Steigerung bei
den freiwilligen Leistungen sofort anmahnen, da im hessischen Ausführungsgesetz
die 75% als finanziell ausreichend beziffert werden.
In Hessen gibt es mittlerweile einen Flickenteppich von kommunalen Finanzierungs-
modellen, die alle nicht notwendig wären, wenn das Land Hessen auf 100% aufsto-
cken würde. Z.B. Stockt die Stadt Frankfurt SodEG auf 100% auf, wenn 50% der Teil-
leistung erbracht wird. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf stockt generell auf 1005
auf. Andere Landkreise haben die Leistungsvereinbarungen geändert und 100%
weiter gezahlt.
Diese Uneinheitlichkeit ist außerdem eine Zumutung für die Sozialdienstleister, da
jeder Landkreis/ Stadt ein eigenes Verfahren hat und es Anbieter gibt, die in
mehreren Landkreisen/ Städten tätig sind. Die Beantragung ist extrem bürokratisch
und ob Dienste frühzeitig fortgesetzt wurden, lag am Engagement des jeweiligen
Sozialdienstleisters.
Darüber hinaus gibt es einige Sozialdienstleister, die SodEG nicht beantragen
konnten, wie z.B. Die Schwangerschaftskonflikthilfe. Das Land Hessen finanziert hier
nur die Stellen und 20% der Kosten müssen aus Bußgeldern, Spenden etc. selbst
erwirtschaftet werden. In der Coronakrise ist dies allerdings nicht möglich. Diese 20%
müssten dieses Jahr dringend übernommen werden.
Ebenso muss bei der Investitionspauschale (darunter fallen auch Mieten) in der
Pflege nachgesteuert werden. Während der Coronakrise konnten Pflegeeinrichtungen
keine Auslastung von 98% erbringen. Viele Doppelzimmer wurden einzeln belegt und
es gab einen kompletten Neuaufnahmestopp. Das führt zu einem Ausfall bei den
Mieten (genannt Investitionspauschale), die aber dennoch anfallen. Das Land Hessen
muss hier dringend nachsteuern.
gez. Grassel
gez. Hornung
2
gez. Ullrich-Graf

 

 

 

 


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 04 Sep 2020
Zuletzt geändert am: 04 Sep 2020 um 7:23 PM


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