hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
Unterkunftskosten für Selbstzahler müssen bezahlbar sein.

An die
Fraktionen des Kreistages Main-Taunus
 

Bad Soden, 19.6.2019
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend erhalten Sie für Ihre Beratungen die am 12.06.19 beschlossene Empfehlung des
Runden Tisches Main-Taunus zur Anwendung des Hessischen Aufnahmegesetzes im Main-
Taunus-Kreis:
Runder Tisch „Viele Kulturen, eine Zukunft“ appelliert an die Kreistagsfraktionen, die
Unterkunftsgebühren für berufstätige Geflüchtete zu senken.
Seit Ende vergangenen Jahres verlangt der Main-Taunus-Kreis auf Grundlage des
Hessischen Landesaufnahmegesetzes und einer im September verabschiedeten Satzung
398,-- Euro pro Person für das Wohnen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete. Für
Menschen, die Sozialleistungen beziehen, kein Problem. Sie bekommen den Betrag erstattet.
Ein Mensch, der arbeitet, muss einem Einkommen von etwa 1000 Euro monatlich 398 Euro
(nach geplanter Satzungsänderung 381 €) vollständig aus eigener Tasche bezahlen – für ein
einzelnes Bett in einem Gemeinschaftszimmer, nicht für eine Wohnung, wohlgemerkt. Ist das
Einkommen geringer, wird der Betrag gerade so ermäßigt, dass am Ende des Monats nur
wenig mehr als der Hartz-IV-Satz zum Leben bleibt.
Mit der Berechnung dieser Gebühr entsteht ein erheblicher Verwaltungsaufwand: Anträge auf
Ermäßigung müssen gestellt und bearbeitet werden. Die Folge für die Betroffenen sind
Mahnungen und Vollstreckungsandrohungen. Menschen mit wechselndem Einkommen
müssen permanent neue Ermäßigungsanträge stellen.
Seite 1Für einen einfachen Schlafplatz ohne Privatsphäre müssen Betroffene einen Großteil ihres
Einkommens abgeben. Geflüchtete, deren Anerkennungsverfahren noch läuft, dürfen in der
Regel nicht einmal eine private Wohnung beziehen und sind gezwungen, zu diesen
Konditionen in der Unterkunft zu verbleiben.
Wer ausziehen darf, ist oft bereit, auf dem freien Wohnungsmarkt weit mehr als die
marktübliche Miete zu bezahlen, weil das immer noch billiger wäre, als weiter in der
Unterkunft zu wohnen. Auch sieht man, dass mittlerweile einige Städte im MTK für das
Wohnen in Obdachlosenunterkünften ähnliche Gebühren verlangen. Das Problem wird also
größer.
Dabei wäre Abhilfe im Rahmen des kommunalen Gestaltungsrechts möglich: Die Landkreise
Darmstadt-Dieburg und Bergstraße haben in ihren Satzungen festgelegt, dass Geflüchtete,
die ihr Einkommen selbst erarbeiten, nur ca. 200 Euro pro Schlafplatz bezahlen. Eine
entsprechende Forderung wurde und wird von Geflüchteteninitiativen auch für den Main-
Taunus-Kreis erhoben. Vor der Satzungsänderung mussten Geflüchtete in
Gemeinschaftsunterkünften bereits 194 Euro pro Bett zahlen, sofern sie eigenes Einkommen
hatten. Dieser Betrag war trotz der Höhe akzeptiert und deckt immerhin mehr als die Hälfte
der vom Kreis errechneten Kosten. Die Mindereinnahmen für den Kreis wären also
überschaubar, wenn man bedenkt, dass dadurch auch ein erheblicher Verwaltungsaufwand
wegfällt.
Wir appellieren daher an die Politik im Main-Taunus-Kreis, sich im Zuge der fälligen
Neuberechnungen der Gebühren, sich den Landkreise Darmstadt-Dieburg und Bergstraße
anzuschließen und die Gebührensatzung so anzupassen, dass Menschen, die ihren
Lebensunterhalt selbst finanzieren, nicht durch das Wohnen in Unterkünften des Kreises und
der Kommunen erneut zu Hilfeempfängern werden. Es wäre ein wichtiger und finanziell
überschaubarer Schritt zur Integration und zum sozialen Frieden im Main-Taunus-Kreis und
nicht zuletzt eine Entlastung von Verwaltung und Ehrenamtlichen.
 

Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte Michael Kegler,
Telefon: 06192-36932 oder 0170 75 333 99
Seite 2


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 24 Jun 2019
Zuletzt geändert am: 24 Jun 2019 um 11:15 AM


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