hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
Von wegen keine Altersarmut

 

Rentendesaster

 

730 Euro

 

 

 

 

So niedrig war für den Rentenjahrgang 2014 die Nettodurchschnittsrente in den westlichen Bundesländern.¹ Und die wird noch stetig abgesenkt. Altersarmut in großem Ausmaß bedroht die Werktätigen. Das hat sich herumgesprochen und ist mit ein Grund dafür, dass die Mehrheit nicht mehr Wählen geht und die Restwähler den Parteien weglaufen, die das verursacht haben.

 

Aufgeschreckt fordern jetzt die Parteichefs Seehofer und Gabriel: Die Rente dürfe nicht weiter gesenkt werden! Eine Rentendebatte stehe an. Was ist davon zu erwarten?

 

Drei Projekte zeichnen sich unter Federführung von Frau Nahles ab

 

  • Die „Solidarische Leistungsrente“. Die Rente von Langjährig Versicherten (mindestens 35 Versicherungsjahre) soll auf dreißig Entgeltpunkte angehoben werden, wenn sie weniger erworben haben. 30 Entgeltpunkte ergeben eine Nettorente von 789 Euro. Die Grundsicherung für eine Einzelperson beträgt bei 350 Euro Kosten für Unterkunft und Heizung 754 Euro. Damit läge die „Solidarische Leistungsrente“ ca 35 Euro über der Grundsicherung. Wenn die Renten auf nur noch 43 % des Nettolohns fallen, sänke die „Solidarische Leistungsrente“ unter die Grundsicherung.

  • Solo-Selbständige, d.h. kleine Selbständigen, wie die früheren Ich-AGs, sollen verpflichtet werden in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Das bringt ihnen nicht viel, denn sie verdienen meist weniger als der Durchschnitt der Arbeitnehmer. Sie sind selten in Vollzeit beschäftigt und haben oft niedrige Stundenlöhne. Deswegen wird es vielen von ihnen trotz Aufnahme in die gesetzliche Rentenversicherung nicht gelingen, einen Rentenanspruch über der Grundsicherung zu erwerben. Sie werden gezwungen sein, mehr in die Rentenkasse einzuzahlen als bisher, ohne der Armut im Alter entkommen zu können.

  • Das Riester-Renten-System und die Betriebsrenten sollen „verbessert“ werden. Die Regierung zieht aus dem Scheitern des Riester- Systems keine Konsequenzen. Sie will die Versicherungswirtschaft weiterhin bedienen. Zwecks Ausbau der Betriebsrenten will sie auf Steuereinnahmen verzichten und gleichzeitig, wie bei der Riesterrente, die Versicherungskonzerne ins Boot nehmen. Es steht zu befürchten, dass es zu einer gesetzlichen Verpflichtung kommt, an privatwirtschaftlichen Rentensystemen teilzunehmen. Dadurch würde der Beitrag steigen, den Erwerbstätige zur Rentensicherung aufwenden müssen. Aber es wird nicht garantiert, dass sie dafür eine Gesamtrente oberhalb der Grundsicherung bekommen. Nur der Abstand der individuellen Rente zur Grundsicherung würde sich verringern.

 

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Anm 1) Allen Zahlen, soweit nicht anders vermerkt, liegt die Statistik der Rentenversicherung zu Grunde, veröffentlicht zuletzt im Okober 2015 unter dem Titel: Rentenversicherung in Zeitreihen. Nur bis 2014 sind die Zahlen gesichert. Da die Angleichung der Renten von Ost und Westdeutschland immer noch nicht vollzogen ist, beziehe ich mich hier auf die Zahlen für die westlichen Bundesländer. Als Orientierungsgrößen für die Diskussion sind sie für Gesamtdeutschland und auch für 2016 brauchbar.

 

Die Regierung setzt also ihre Politik fort, die Erwerbstätigen stärker mit Rentenbeiträgen zu belasten (sie nennt das Eigenvorsorge stärken) und das gesetzliche Rentenniveau weiter abzusenken. Dabei wird noch eine weitere Logik sichtbar: Angenommen die Renten sänken weiter in der Weise, dass für 5 Millionen Rentner im Durchschnitt 250 Euro monatlich für Grundsicherung gezahlt werden müssten, dann würde das den Bundeshaushalt jährlich mit mindestens 15 Milliarden Euro belasten. Das soll vermieden werden. Je näher die persönlichen Rentenansprüche an die Grundsicherung herankommen, umso kleiner wird der Aufstockungsbetrag für den Bundeshaushalt. Man könnte vermuten, dass es der Regierung gar nicht in erster Linie darum geht, eine vernünftige Rente zu schaffen, die zum Leben reicht, sondern vielmehr darum, eventuelle eigene zukünftige Zahlungen im Vorhinein zu begrenzen. Die Interessen des Kapitals sollen auf jeden Fall in zweierlei Hinsicht berücksichtigt werden: Der Rentenversicherungsbeitrag soll niedrig gehalten werden und den privaten Versicherungskonzernen soll mit verbesserten Konditionen für private Zusatzversicherungen zur Rente ihr Geschäftsfeld verbessert werden.

 

Wohin die Reise grundsätzlich gehen soll hat die Zunft der deutschen Ökonomen in einer Umfrage im Juni 2016 deutlich aufgezeigt. 61 % der befragten Wirtschaftwissenschafter fordern ein noch höheres Renteneintrittsalter als 67; 35 % befürworten eine weitere Absenkung der Renten und ca. 50 % wollen die private Vorsorge zur gesetzlichen Pflicht machen (CESifo, Ergebnis Ökonomenpanel Juni 2016).

Regierung und bürgerliche Wissenschaft handeln konsequent im Interesse der Kapitalistenklasse. Die ist nicht bereit über den Arbeitslohn eine lebensstandardsichernde Rente zu finanzieren.

 

  • Wer 8,83 € Mindestlohn verdient, müsste 60 Jahre arbeiten, um auf eine Rente in Höhe der Grundsicherung (840 Euro brutto) zu kommen.

 

  • Wer 10,00 € verdient bräuchte dazu 52 Jahre.

 

  • Erst mit 13,35 € erreichte man nach 40 Arbeitsjahren das Grundsicherungsniveau

 

Daraus folgt, dass eine Anhebung des Mindestlohns auf 13,35 € rentenrechtlich logisch wäre - eine Erhöhung um 51 %. Das wird die Kapitalistenklasse nicht zulassen wollen. Sie will die Beschäftigten länger auspressen, ohne ihnen Rente zahlen zu müssen. Deswegen ihr Streben nach Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf möglichst bald 70 Jahre bei gleichzeitiger Abschiebung vieler Rentner in die staatliche Grundsicherung.

Für die Arbeiterbewegung ist das ein gewaltiger Rückschlag. Die Rentenversicherung war die größte soziale Errungenschaft der Nachkriegszeit in unserem Lande. Ihre grundlegende Reform hatte das Ziel, den Lebensstandard der Werktätigen bei mindestens 70 % des Nettoeinkommens zu sichern. Betriebliche Renten und weitere Eigenvorsorge sollten dazu hinzukommen. Dieses Ziel gilt auch heute noch in der Beamtenbesoldung und mittels der Zusatzversorgung in großen Bereichen des öffentlichen Dienstes. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass von diesem Ziel Abstand genommen werden soll. Aber es ist nicht mehr möglich, dieses Ziel nur über Löhne und einen Bundeszuschuss zu erreichen.

 

2014 betrug das Rentenniveau 48,1 % zum Nettolohn ohne Steuern. Diese Berechnungsart gilt seit 2005. Seitdem werden die Beiträge zur Rentenversicherung schrittweise von der Besteuerung frei gestellt. Auf der anderen Seite wird ab 2005 ein Teil der Renten besteuert. Wer ab 2016 in Rente geht, muss 72 Prozent seiner Rente eventuell versteuern. Ab 2040 unterliegt dann die ganze Rente gegebenfalls der Besteuerung.

Die Standardrente, die statistische Rente, die man nach 45 Erwerbsjahren mit stetigem Durchschnittseinkommen erhält, betrug ab 01.07. 2015 1.314,45 Euro brutto. Nach Abzug von Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträgen und einer Besteuerung von 9.33 Euro monatlich verfügte der Standardrentner monatlich über 1167,13 Euro. Wahrlich ein sehr bescheidener Betrag, mit dem ein sorgenfreies Leben im Alter wirklich schlecht möglich ist!

Ziel der 1959 gründlich reformierten Rentenpolitik in Deutschland war es, eine Rente zu schaffen, die den Lebensstandard alter Menschen sichern sollte. Da deren Bedarf nicht mehr die gleiche Höhe hat wie der der Erwerbspersonen, hielt man 70 Prozent der letztjährigen Nettolöhne für eine hinreichende Orientierungsgröße. Im Jahr 2015 ergäben 70 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns ca.1.310 Euro. Die Standardrente 2015 lag also 143 Euro unter diesem Wert

 

Der Sozialverband Deutschland (SovD) und die Linkspartei wollen eine Rückkehr zur Orientierungsgröße 70 Prozent des Nettolohns. Sie fordern deshalb das Rentenniveau von 48,1% (2014) auf 53% des bereinigten Nettolohns anzuheben. Das ergäbe 2014/15 eine Nettorente von 1.260 € im Monat. Dieser Wert nähert sich tatsächlich den 70 Prozent des Nettolohns an. 70 % des Nettolohns ergaben 2015 1.310 Euro. 1.260 Euro sind nur 50 Euro weniger und immerhin 67,5 % des Nettolohns.

Aber diese Forderung kann des Rentenelend nicht beseitigen, liegt ihr doch ein zentraler Fehler zu Grunde. Die Forderung orientiert sich allein an der Standardrente, die eine statistische Größe ist und die Realität der abhängig Beschäftigten nicht erfasst. Nur ein geringer Teil dieser Erwerbstätigen erreicht noch eine Lebensarbeitszeit von 45 Jahren(Anm.2). Und auch der durchschnittliche Arbeitslohn wird von 60 Prozent der Erwerbspersonen nicht erreicht. Die wirkliche Rentenhöhe lässt sich nur aus den wirklichen Durchschnittszahlen ermitteln: Die Rentenversicherten erreichen 2014 im Durchschnitt 35,7 Lebensarbeitsjahre; sie erzielten nur durchschnittlich 0,847 Entgeltpunkte; dazu mussten Rentenabschläge in Kauf genommen werden, weil der Rentenbeginn um durchschnittlich 23,47 Monate vorgezogen wurde. Diese Werte bilden die notwendige Voraussetzung für die Berechnung einer wirklichen Durchschnittsrente.

Aus ihnen errechnet sich beim Rentenwert von 28,61 Euro für Juli 2014 eine Durchschnittsrente von 815 Euro brutto bzw. nach Abzug der Beiträge für Kranken-und Pflegeversicherung 730 Euro netto.

 

Was würde es nun bringen, wenn man diese Rente, die auch 48,1% zum bereinigten Netto entspricht auf 53% anheben würde? Genau 898 Euro brutto. Davon gingen dann wieder Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge ab. Es bliebe eine Nettorente von 804 Euro.

 

Die Linkspartei fordert zurecht die Einführung einer Mindestrente von 1050 Euro (unklar ist dabei, ob es sich um einen Bruttowert oder Nettowert handelt). Nun ergibt sich aber der kuriose Umstand, dass die Durchschnittsrente, die die Linkspartei fordert, deutlich unter der von ihr geforderten Mindestrente liegt. Das ist natürlich unsinnig, folgt aber daraus, dass man von einer fiktiven Standardrente ausgeht.

Weiter fordert die Linkspartei zurecht die Möglichkeit mit 60 Jahren in Rente gehen zu können. Dann ist es allerdings wiederum unsinnig an einer Standardrente festzuhalten, der 45 Lebensarbeitsjahre zu Grunde liegen.

 

 

 

 

 

 

Anm.2) Unter der Rubrik „Besonders langjährig Versicherte“ erfasst die Rentenversicherung die Rentner, die 45 und mehr Versicherungsjahre aufweisen. Ihr prozentualer Anteil an allen Rentenzugängen wegen Alters betrug 11,34 % im Jahr 2014 (Rentenversicherung in Zeitreihen, 2015,S. 62).

 

Die Standardrente muss neu definiert werden, denn die soziale Realität hat sich vollkommen verändert. Allein im Zeitraum von 1950 bis 1993 ist die Lebensarbeitszeit um 27 Prozent gesunken. Im selben Zeitraum hat sich die Zahl der Studierenden verdreifacht.³ Die Arbeitswelt hat sich verwissenschaftlicht und die Ausbildungszeit hat sich verlängert. Dieser Prozess hat sich seit 1993 weiter beschleunigt. Daraus folgt zwingend, dass bei der Festlegung einer der Wirklichkeit entsprechenden Standardrente die notwendige Lebensarbeitszeit deutlich reduziert werden muss. Die IG-Metall hat das erkannt. Sie fordert eine Reduzierung auf 43 Lebensarbeitsjahre( Anm.4). Das ist viel zu wenig. Die Realität und der gesellschaftliche Trend machten eigentlich 35 Jahre erforderlich. Um nicht völlig unrealistisch zu erscheinen schlagen wir nun eine Reduzierung auf 40 Jahre vor. Welche finanziellen Folgen hätte das?

 

Sollten das Ziel „70 Prozent vom Nettolohn bei 40 Arbeitsjahren“ allein aus dem Arbeitslohn erreicht werden, müsste der durchschnittliche Bruttolohn nach heutigem Stand auf 23,27 Euro steigen. Das zu erreichen ist kaum möglich. Deswegen sind Forderungen, die das gegenwärtige, hauptsächlich über den Arbeitslohn finanzierte Rentensystem unangetastet lassen wollen, unrealistisch. Beispielhaft für diesen mangelnden Realitätssinn ist u.a. die Linkspartei. Im Beschluss des Parteivorstandes vom 15./16. Oktober 2011 heißt es: „Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns: Allein durch einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn könnte für alle Beschäftigten eine feste Mindestgrenze für durch Beiträge erworbenen Rentenansprüche gewährleistet werden“.Wie unsinnig dieses Gerede war, hat sich schon bewiesen. Inzwischen fordert die Linkspartei einen Mindestlohn von 12 Euro und suggeriert, dass damit die Rente gesichert sei (Anm. 5). Aber auch das stimmt nicht. Mit 12 Euro bekäme man nach 45 Versicherungsjahren 908,53 Bruttorente. Die verfügbare Rente wäre dann 812,24 Euro. Bei 40 Versicherungsjahren betrüge die Bruttorente 807,53 Euro. Zum Leben blieben 722,74 Euro.

 

Ein Rentensystem, das die Forderung nach 70 % Nettorentenniveau bei 40 Arbeitsjahren und einer hohen Mindestsicherung erfüllt, müsste von der ganzen Gesellschaft getragen werden, indem alle Einkommen zur Finanzierung der Rentenversicherung herangezogen werden. Davon sind wir weit entfernt. Wir erleben das Gegenteil. Das Kapital ist nicht in der Lage, die Reproduktion der Ware Arbeitskraft über den Lohn zu bezahlen. Wichtigstes Beispiel dafür ist, dass die Kosten der Versorgung und Erziehung der Kinder heute zumindest teilweise über Kindergeld und andere familienpolitische Leistungen aus Steuermitteln finanziert wird. Auch die Vorsorgeleistungen der Erwerbstätigen für Arbeitslosigkeit, Krankheit und Alter sollen aus dem Arbeitslohn möglichst weitgehend ausgeschlossen werden. Deswegen die radikale Absenkung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung und die Abschaffung der paritätischen Finanzierung in der Kranken - und Rentenversicherung. Vorsorge für Zeiten außerhalb ihres Arbeitsverhältnisses sollen die Werktätigen nach den Plänen des Kapitals möglichst selbst leisten (z.B. in Form der Riester-Rente) bei gleichzeitig sinkenden Löhnen. Das ist ihr Programm!

 

 

 

 

Anm. 3) Peter A. Berger, Ungleichheit auf hohem Niveau, Universität Rostock 2016

Anm. 4) IG-Metall“Reformprogramm zum Neuaufbau einer solidarischen Altersicherung“, Juli 2016

Anm. 5) „Unter 12 Euro pro Stunde schützt der Mindestlohn auch Vollzeitbeschäftigte nicht vor Armut im Alter“ (Bernd Riexinger 28.Juli 20169

 

 

 

 

 

 

 

Es ist notwendig, diesem Programm ein eigenes Programm entgegenzusetzen, das die Interessen der Werktätigen vertritt. Dabei ist das Lieblingswort all derer, die diese Aufgabe für sich in Anspruch nehmen, das Wort: „solidarisch.“

Solidarische Leistungsrente“ nennt Frau Nahles ihren kümmerlichen Reformansatz; „Reformprogramm zum Neuaufbau einer solidarischen Alterssicherung“ heißt das Programm der IG-Metall vom Juli 2016; „Eine Rente zum Leben – die solidarische Rentenversicherung...“ bezeichnet die Linke ihr Rentenprogramm von 2012. Was ist daran solidarisch?

 

Die Grundlage des Rentenkonzepts ist das Äquivalenzprinzip. Es bedeutet, dass sich die Höhe der Rente nach der Einzahlung richtet. Wer mehr verdient und damit auch mehr in die Rente einzahlt, bekommt mehr Rente. Das ist ein ganz normales bürgerliches Verteilungsverhältnis und hat mit Solidarität absolut nichts zu tun. Dieser Grundsatz wird von niemandem angezweifelt und würde auch nicht dadurch beseitigt, wenn Beamte und Selbständige in die allgemeine Rentenversicherung eingegliedert und gleichzeitig jede Bemessungsgrenze abgeschafft würden. Ein solidarisches Element kommt erst dann zum Tragen, wenn man Leistungen von der Beitragszahlung trennt. Das wäre z.B. bei einer allgemeinen Mindestrente der Fall, die das Existenzminimum sichert. Das wäre das wichtigste Element der Armutsvermeidung. Die einzige Partei, die das konsequent verlangt, ist die Linke. Sie will eine Mindestrente von 1050 Euro. Die Finanzierung soll aus Steuermitteln erfolgen. Insofern würde die ganze Gesellschaft zur Finanzierung dieses Teils der Rente im Sinn einer solidarischen Haftung herangezogen.

 

Wichtiger aber wäre noch ein weiterer Schritt: Würde man von allen Personen mit allen ihren Einkünften einen festen Beitrag zur Rentenversicherung erheben, hätte das nur Sinn, wenn man gleichzeitig die Höhe der Rente nach oben hin begrenzte. Die gegenwärtige Höchstgrenze bei der Rente ist ca. 2700 Euro bei einer Bemessungsgrenze von 6200 Euro monatlich (20015). Keiner der darüber verdient, dürfte mehr erhalten. Dann erst würden Summen eingesammelt, die zum Ausgleich geringerer Renten (und auch der Mindestrente) herangezogen werden könnten. Das könnte man freundlicherweise solidarisch nennen, würde aber von denen, die die Beiträge leisten müssten als unfreundliche Zwangsabgabe empfunden. Und das wäre sie auch. Wenn auch die Reichen und Superreichen, ob als Steuer oder als Rentenversicherungsbeitrag, wie alle anderen ca. 10 Prozent ihres Einkommens für die Renten abgeben müssten, ohne ein entsprechendes Äquivalent dafür zu erhalten, wäre das eine Zwangsabgabe. Diese wäre aber notwendig, wenn man wirklich Renten bezahlen wollte, die den Lebensstandard sichern.

 

Zwischen den Werktätigen, die den Mehrwert erarbeiten und denen, die ihn sich unter den Nagel reißen, gibt es keine Solidarität. Getrieben von der weltweiten Konkurrenz und den immer schwieriger werdenden Bedingungen der Kapitalverwertung, drückt das Kapital weltweit die Arbeitslöhne immer tiefer. Trotzdem sind die Profitraten auf längere Sicht gesunken. Jede Zwangsabgabe, ob über eine Beteiligung an der Sozialversicherung oder über Steuern, mindert die Profitraten. Dagegen werden sich die Kapitalisten mit allen Mitteln zur Wehr setzten. Insofern ist das Gerede von der allgemeinen Solidarität reine Illusionsmacherei. Eine Umkehr in der Rentenpolitik im Besonderen und der Sozialpolitik im Allgemeinen wäre nur bei schärfstem Klassenkampf mit hohem Organisationsgrad zu erreichen.

 

12.09.2016

Tobias Weißert

Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 23 Oct 2016
Zuletzt geändert am: 23 Oct 2016 um 6:43 PM


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