hier lesen, was andere gern verschweigen würden:
:
Wohnen - aber wo?

Anfrage der Wählergemeinschaft DIE LINKE. Main-Taunus

Betr.: Kosten der Unterkunft (KdU) im Main-Taunus-Kreis


Der Kreisausschuss wird um folgende Auskunft gebeten:


1. Wie haben sich Median-Mietpreise im Main-Taunus-Kreis in den
vergangenen zehn Jahren entwickelt? (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)


2. Wie hat sich im selben Zeitraum die KdU-Richtlinie des MTK in Folge
geändert?


3. Auf welcher rechtlichen Grundlage („schlüssiges Konzept“) erfolgten
seit dem Jahr 2010 die Festlegungen zur Höhe der Kosten der
Unterkunft (KdU) im Main-Taunus-Kreis?


4. Ist nach Auffassung des Kreisauschusses die KdU-Richtlinie des
Main-Taunus-Kreises angesichts der hohen Zahl von
Bedarfsgemeinschaften, die anteilig aus den Mitteln des
Lebensunterhaltes zu ihrer Miete zuzahlen müssen, als angemessen
einzustufen?


Begründung:
Wie auch in einem Offenen Brief des Hartz IV-Cafés Hattersheim unter
Bezugnahme auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen
Bundestag (Drucksache 19/13029) deutlich wurde, zahlten 2018 25% der
Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II (Hartz IV) anteilig aus ihrem
Hartz IV-Satz, der der Lebensunterhaltssicherung dienen soll, auch ihre
Mietkosten mit. Dabei müssen die Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich
1.058 Euro pro Jahr von dem sowieso viel zu gering bemessenen Hartz IV-
Satz vom Lebensbedarf abziehen. Im Gegenzug sparte der Main-Taunus-
Kreis allein 2018 KdU-Leistungen in einer Gesamthöhe von knapp 1,3 Mio.
Euro ein (S. 161, Drucksache 19/13029).
Diese Werte haben sich in Folge der Mietkostenentwicklung im Rhein-
Main-Gebiet und dem Mangel an Sozialwohnungen und sozialem
1Wohnungsbau in den vergangenen Jahren drastisch erhöht. Das Online-
Portal immowelt gibt beispielsweise als Medianwert für die Mieten im MTK
für das Jahr 2018 einen Wert von 10,30 Euro/m2 an (siehe
https://www.immowelt.de/immobilienpreise/landkreis-main-taunus-kreis/
mietspiegel).
Gleichzeitig schreibt der Main-Taunus-Kreis seit 2010 unverändert eine
Nettokaltmiete von 7,50 Euro/m2 vor. Zu solchen Mietkonditionen ist
angemessener Wohnraum im MTK schon lange nicht mehr zu erhalten. Es
sei denn die Familien setzen auf die Warteliste, z.B. der Hofheimer
Wohnungsbaugesellschaft, mit einer errechneten Wartezeit von 7,5
Jahren. In der Folge werden die Armen noch ärmer, weil sie die SGBII-
Leistungen zum Lebensunterhalt stattdessen aufwenden müssen, um nicht
obdachlos zu werden.
Dabei bleibt für die Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus
vollkommen unklar, auf welcher rechtlichen Grundlage, die
Angemessenheit der KdU-Richtlinie des Kreises festgestellt wird. Das
Bundessozialgericht hat bereits 2009 Festlegungen zu einem schlüssigen
Konzept zur Bestimmung der KdU-Richtwerte festgelegt (s. BSG v.
17.12.2009- B 4 AS 27/09). Die Mietobergrenze soll dabei die Wirklichkeit,
also die Gegebenheiten auf dem Mietwohnungsmarkt des Vergleichsraums
abbilden. Dass ein Konzept diese Kriterien berücksichtigt und zugleich die
enormen Mietpreissteigerungen der vergangenen zehn Jahre schlüssig
ignorieren kann, erscheint abwegig und ist nicht rechtskonform.
 

gez. Grassel

gez. Hornung
 

gez. Ullrich-Graf
 


Veröffentlicht von carlo (carlo) am 11 Jul 2020
Zuletzt geändert am: 11 Jul 2020 um 8:08 AM


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