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Letzte Änderung:
24. September 2012 00:15:51

Änderungsanträge zum Haushaltsplan (14.12.2009)


für das Haushaltsjahr 2010


1.    Produkt 5004 Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) Beschäftigungsprojekte :

Die Zielbeschreibung:

„2.: Integration in Arbeit von 750 Kunden im Jahr“
wird folgendermaßen geändert:

2.: Vermittlung in 750 Arbeitsplätze, hiervon 375, also die Hälfte, in Arbeitsverhältnisse die eine Lebensführung ohne Transferleistungen ermöglichen.

Begründung: Wichtigstes Ziel muss die Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt sein, als wichtigster Schritt aus der Abhängigkeit von staatlichen Leistungen. Angesichts der Erfahrungen der letzten Jahre ist die Integration in der ersten Arbeitsmarkt zu erwarten und realistisch.


2.    Produkt 5005 Hilfen für Asylbewerber
Die Zielbeschreibung:

„2.: Erfüllung der Aufnahmeverpflichtung gegenüber dem Land, Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften“
wird folgendermaßen geändert:

2.: Erfüllung der Aufnahmeverpflichtung gegenüber dem Land. Erstunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, nach spätestens 6 Monaten in Wohnungen. Zwischenziel: Erreichen einer Quote von 64 % (hessischer Durchschnitt) der Asylbewerber in Wohnungen.

Begründung: Im Main-Taunus-Kreis sind bisher lediglich 21% aller Asylbewerber in Wohnungen untergebracht. Im Sinne der Menschenwürde muss die Lager-, bzw. Gemeinschaftsunterbringung beendet werden (Im Landkreis Gießen z.B. leben 95%, in Frankfurt 94% bereits in Wohnungen)


3.    Produkt 5006 Hilfen für Asylbewerber über 24 Monate
Die Zielbeschreibung wird um einen Punkt 2 ergänzt:
2. Alle Anspruchsberechtigten sind in Wohnungen untergebracht.

Begründung: Im Sinne der Menschenwürde darf kein Asylbewerber über 24 Monate noch in einer Gemeinschaftsunterkunft leben.

4.    Produkt 5009 Aussiedlerunterkünfte
Die Zielbeschreibung:

„1.: Erfüllung der Aufnahmeverpflichtung gegenüber dem Land, Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften“
wird folgendermaßen geändert:

2.: Erfüllung der Aufnahmeverpflichtung gegenüber dem Land. Erstunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, nach spätestens 6 Monaten Unterbringung in Wohnungen.

5.    Produkt 5117 Förderung der gesunden Ernährung

Der Haushaltsansatz soll um 50.000 Euro aufgestockt werden auf 235.000 Euro. Hierdurch soll die unentgeltliche Bereitstellung von Schulobst an den Grundschulen ermöglicht werden.

Begründung: Nachdem das EU-Schulobstprogramm in Hessen nicht durchgeführt wird, übernimmt der Kreis (in dem ein wichtiges Obstanbaugebiet Hessens liegt) im Rahmen der Erziehung zur gesunden Ernährung die Kosten für ein eigenes Schulobstprogramm an den Grundschulen.

6.    Produkt 5303 Gesundheitshilfen für Erwachsene

Im Rahmen der Pandemievorsorge für Präventionsmaßnahmen in den Schulen des Kreises wird vorsorglich ein Betrag in Höhe von 50.000 Euro eingestellt.

Begründung: Die Informationen des Hessischen Kultusministeriums und des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familien und Soziales sehen Maßnahmen vor, die nicht an allen Schulen und nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden.Dies ist auch in Schulen des Kreises erkannbar in denen Eltern die Aufforderung nach Bereitsstellung von Flüssigseife und Handtüchern erhalten haben. Die Finanzierung dafür wird über diesen Haushaltsansatz sicher gestellt. (Vergleiche Haushalt 2008 – Einstellung von 486.000 Euro für die Kreiskliniken zur Pandemievorsorge).

7.    Produkt ........ Weihnachtsbeihilfe 2010

Einstellung eines Betrages in Höhe von 160.000 Euro für Weihnachtsbeihilfe 2010.

An alle Kinder und Jugendlichen die im Kreis in Hartz IV Bedarfsgemeinschaften leben
wird ein Betrag in Höhe von 50,00 -Euro als Beihilfe geleistet

Begründung: Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche sind derzeit in jeder Hinsicht unzureichend. Wenn im Jahr 2010 keine adäquate Erhöhung dieser Sätze erfolgt, soll der Main-Taunus-Kreis diese Beihilfe gewähren.

Rechtsgrundlage: Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II /Sozialgeld-Verordnung -Alg II-V) vom 17. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2942) zuletzt geändert durch die erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung.
Rechtsstand: Dezember 2008, Geltung ab 1. Januar 2009
§ 1 (1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
Analog für Empfänger von SGB XIILeistungen – Zwölftes Sozialgesetzbuch vom 27.12.2003 )BGBl. I Bl. 3022)

Zur „Deckung“ der erhöhten Aufwendungen durch Ziffer 2 – 4 schlagen wir eine realistischere Kalkulation der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Gesamtergebnishaushalt vor, die sich an den Rechnungsergebnissen der Vorjahre orientiert. Dies eröffnet nach unserer Auffassung hinreichend Spielraum, um den mit Annahme unserer Anträge verbundenen Mehraufwand von insgesamt 260.000,-- Euro „haushaltsneutral“ darzustellen.


Abgeordnete der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus


Beate Ullrich-Graf                    gez. Heinz M. Merkel

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