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Letzte Änderung:
24. September 2012 00:15:51

Eingliederungsmaßnahmen für SGB II-Empfänger

Antrag zur Kreistagssitzung am 28.06.2010

 

Betreff:
Eingliederungsmaßnahmen für SGB II-Empfänger

Optionskommune tritt in Vorlage

 

Der Kreistag möge beschließen

Die Befristungen der Kostenübernahme bei geförderter Weiterbildung werden aufgehoben

Der Kreis tritt in Vorlage bis gesetzliche Regelungen für die Optionskommunen wirksam sind.

 

 

Begründung:

Bei ALG II Bezieherinnen kann berufliche Weiterbildung gefördert werden. Während der beruflichen Weiterbildung wird Arbeitslosengeld gezahlt, solange die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld vorliegen. Wenn das Jobcenter Leistungen für Eingliederungsmaßnahmen während der Ausbildung beschieden hat, kann der Hilfeempfänger an der Weiterbildung teilnehmen. Dies ist die Regel.

Es sind jedoch verschiedene Bescheide befristet bis zum 31.12.2010 ergangen, unabhängig von der Dauer der Maßnahmen. Diese Befristungen sind begründet in der ungeklärten Rechtslage der Optionskommunen. Die Klärung durch den Gesetzgeber wird in Kürze erwartet. Bis dahin ist aus unserer Sicht zur Aufnahme und Weiterführung von Weiterbildung eine Kostenübernahme durch den Kreis notwendig.

Falls diese nicht erfolgt, können bereits beschiedene Weiterbildungsmaßnahmen nicht angetreten werden. Mit der Folge, dass eine mögliche Eingliederung in den Arbeitsmarkt sich um ein Jahr verschieben kann (bis ein neuer Ausbildungszeitraum beginnt). Dies verlängert die Zahlung von Hilfeleistungen um ein Jahr.

Der Kreistag hat sich im Übrigen bereits am 06.07.2009 mit einem Beschluß zur Kostenübernahme für
Eingliederungsmaßnahmen verpflichtet. Auch hier ging es um eine Rechtsunsicherheit bei der Weiterführung der Option.

 

Abgeordnete der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus


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