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Letzte Änderung:
24. September 2012 00:15:51

Regelsatzurteil umsetzen!

Antrag der Kreistagsfraktion »Die Linke«
zur Kreistagssitzung am 13. September 2011

Regelsatzurteil“ des Bundesverfassungsgerichts

hier: Ausbau der Infrastruktur zur Betreuung, Bildung, Erziehung und Beratung von Kindern und ihren Familien

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreisauschuss wird beauftragt zu ermitteln, welche  Maßnahmen im Main-Taunus-Kreis erforderlich sind, um im Sinne des „Regelsatzurteils“ des Bundesverfassungsgerichts zu gewährleisten, dass für Kinder aus einkommensschwachen Familien gleiche Bildungs- und Entwicklungschancen sichergestellt werden.

Der Kreisausschuss wird ferner aufgefordert über den Landkreistag und in Unterstützung der anderen kommunalen Spitzenverbände auf die Gesetzgeber in Bund und Land dahingehend einzuwirken, dass die erforderlichen Finanzmittel für die notwendigen investiven und personellen Maßnahmen den kommunalen Trägern zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 wurde der Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31.12.2010 Mängel bei der Bemessung der Regelleistungen nach dem SGB II zu beheben. Vornehmlich die Leistungen für Kinder und Jugendliche waren hierbei Gegenstand der Kritik.. Festgestellt wurde, dass sich die Bewertung des Existenzminimums bei Kindern und Jugendlichen „an kindlichen Entwicklungsphasen“ zu orientieren hat. Die Leistungen sind demgemäß in der Höhe an dem Aufwand auszurichten ist, der für die „Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes erforderlich“ ist.

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen – aus unserer Sicht nicht nur für den Gesetzgeber, sondern auch für Städte, Gemeinden und Landkreise.

Auf Kreisebene hat sich der Fachausschuss „Jugendhilfeplanung und Entwicklung“ mit Aspekten zu dieser Problematik beschäftigt, von der im Main-Taunus Kreis etwa 3.000 Kinder und Jugendliche tendenziell betroffen sind. Empfehlungen wurden erarbeitet (die dem Protokoll vom 24.06.2010 zu entnehmen sind).

Erforderlich sind unter anderem Kinderbetreungseinrichtungen für alle Altersstufen mit angemessenenen Gruppengößen, adäquate Förder- und Betreuungsmöglichkeiten in der Schule, eine qualifizierte kommunale Jugendarbeit vor Ort und ein gut entwickeltes Vereinswesen. Diese notwendige Infrastruktur ist bei weitem nicht überall in ausreichendem Maße vorhanden.

Wie der Paritätische Gesamtverband in seiner Pressemitteilung vom 17.August 2010 feststellt „macht es keinen Sinn, auf Bundesebene Gutscheine oder Chipkarten für Leistungen auszustellen, wenn vor Ort nichts ist, wo man sie einlösen kann“.

Der Verband macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass allein zwischen 2002 und 2006 die Zahl der Einrichtungen in der Jugendarbeit um über 7 Prozent zurückgegangen ist. Der Stellenabbau betrug 28 Prozent. Der Rückgang der Zahl der Jugendbildungsstätten betrug sogar 38 Prozent, die in den letzten Tagen viel zitierten kulturpädagogischen Einrichtungen wurden um 22 Prozent abgebaut.

Vor diesem Hintergrund ist das Hauptaugenmerk in Landkreisen und Kommunen auf die Verbesserung und Erweiterung der erforderlichen öffentlichen Dienstleistungsinfrastruktur zu richten, damit Kinder aus einkommensschwächeren Haushalten nicht von Entwicklungs- und Bildungschancen anderer Kinder abgekoppelt werden.

Hierzu müssen den kommunalen Gebietskörperschaften (zweckgebundene) Mittel von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt werden.

Statt bürokratischer und technisch aufwendiger „Gutscheinlösungen“ (etwa für private Nachhilfe) zu praktizieren ist es sinnvoller in öffentliche Angebote zu investieren. Dies kann z. B. durch die Einstellung zusätzlicher Lehrer oder die Einrichtung einer Hausaufgabenbetreuung für alle (lernschwachen) Schüler/innen geschehen. Eine solche Sachleistung ist diskriminierungsfrei und käme nicht nur den Kindern in Hartz IV-Haushalten zugute

Abgeordnete der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus

Beate Ullrich-Graf

Heinz M. Merkel

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