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Letzte Änderung:
24. September 2012 00:15:51

Linke beantragen Weihnachtsbeihilfe (2. November 2009)

Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Damen und Herren,
typisch für die Linken, werden Sie sagen, die wollen wieder einmal den Kreis für Zahlungen einbinden wo er Ihrer Meinung nach nicht zuständig ist, bzw. sich nicht zuständig fühlt.


Warum sprechen wir, die Wählergemeinschaft DIE LINKE das Thema Hartz IV, insbesondere zum Thema Kinder und Jugendliche, schon wieder an?


Es gibt viele Gründe, deutlich zu machen, dass der Hartz-Regelsatz in Benachteiligung und Armut führt und dass Kommunen und Kreise auch freiwillig Untersützung geben können. Dies tun viele auch bereits!!!
Erstens: Weihnachten 2009 ist das 4. Weihnachstsfest unter Hartz IV – auch für viele Kinder und Jugendliche im Kreis.


Zweitens: Spätestens ab dem 20. Oktober, seit sich das Bundesverfassungsgericht mit der Klage zur Höhe der Regelsätze für Kinder und Jugendliche befasst, wurde über die Medien deutlich, wie falsch die Grundlage für die Berechung dieser Sätze ist und wie unzureichend diese Beträge sind.


Der Vorsitzende Richter (ich zitiere aus dem Focus) „'Papier betonte gleich zu Anfang die Verpflichtung des Staates „zur Gewährleistung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein'. Vom Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums spricht Papier nicht nur im Zusammenhang mit den Regelsätzen für Kinder und Jugendliche.“ Das Bundesverfassungsgericht steht vor einem fundamentalen Urteil zum Existenzminimum und den daraus folgenden Handlungspflichten des Staates.
Da ein Urteil erst zu Beginn des nächsten Jahres gefasst wird, können die Betroffenen in diesem Jahr noch nicht mit einer Verbesserung rechnen.
Drittens: Der Kreistag des Main-Taunus-Kreises hat sich bislang immer – im Gegensatz zu anderen Kreisen – geweigert, mit eigenen freiwilligen Mitteln die Situation dieser von Hartz IV Kinder und Jugendlichen zu verbessern.


Seit März 2006 sind wir im Kreistag und haben mit vielen Anträgen – ich nenne hier: Main-Taunus-Sozialpass, Fonds für Schulmittel, Essensversorgung an den Schulen, verbilligte Schülerfahrkarten – deutlich gemacht wo Not am Mann ist.
Trotz der Erhöhung der Eckregelsätze im Juli 2009 auf 359 EUR und die Anhebung für die
für die 6 -14 Jährigen von 60 auf 70% kann man nicht gesund aufwachsen und ähnliche Chancen wie die anderen Altersgenossen haben. Die Benachteiligung ist immer noch festgeschreiben.
Und die von der neuen Regierung in Aussicht gestellte Erhöhung des Kindergeldes kommt den von Hartz IV Betroffenen nicht zugute! Vom Regelsatz wird das Kindergeld abgezogen.
Zurück zur Rolle des Kreises: Selbst zur fast kostenneutralen Information an die Eltern, dass ihre Kinder aus dem hessischen Härtefallfonds Zuschüsse für ihr Schulessen erhalten können,war der Kreis nicht bereit!


Meine Damen und Herren!
Deshalb muss jetzt einmal etwas getan werden! Der Kreis kann es sich in diesem Jahr leisten.  Laut Bericht des Kreisausschusses vom 9.10.2009 ist ein Überschuss von mehr als 14 Millionen ist in diesem Jahr zu erwarten. Diese Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 50 Euro für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre würde nicht einmal 1% dieses Überschusses ausmachen!


Und sicher ist diese Unterstützung auch gerechter als eine Bescherung einiger Kinder mit Päckchen aus der Main-Taunus-Stiftung – wie im vergangenen Jahr geschehen.
Und Herr Landrat Gall kann vor Weihnachten einen pressewirksamen Auftritt haben, um die Mildtätigkeit des Kreises zu Weihnachten öffentlich zu machen, wenn er stellvertretend an einige die Weihnachtsbeihilfe öffentlich übergibt.


Uns soll es recht sein, unter der Bedingung, dass alle Betroffenen es bekommen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Beate Ullrich-Graf


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