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Private Public Partnership - Antrag am 14.12.2009
Betreff:
Der Kreistag möge beschließen
1. Der Kreisausschuss wird beauftragt prüfen zu lassen, ob es rechtlich zulässig ist, Fördermittel des Landes an die Bedingung zu knüpfen, dass die geförderten Investitionsmaßnahmen ausschließlich als Public-Private-Partnership-Projekte ausgeführt werden dürfen.Nach Abschluß der juristischen Prüfung ist der Kreistag umgehend über das Ergebnis zu unterrichten.
2. Der Kreisausschuss und die kreiseigene Gesellschaft werden aufgefordert, solange keine Verpflichtungen für derartige Projekte einzugehen, bis das Ergebnis der rechtlichen Prüfung vorliegt
Begründung: Unter dem Titel“ Krankenhaus wird PPP-Projekt“ wurde am 29.10.2009 im Höchster Kreisblatt über eine Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hofheim berichtet. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass das Krankenhausprojekt nur dann in den Genuss von 31 Millionen Euro Fördermittel kommt, wenn es als PPP-Projekt ausgeführt wird. Um den Klinik-Neubau zu realisieren, stelle "..der Landrat sogar seine Bedenken gegen Projekte im Public-Private-Partnership-Modus zurück." Der Kreistag und Landrat Berthold Gall haben in der Vergangenheit wiederholt öffentlich erklärt, daß PPP-Projekte nicht realisiert werden sollen, da deren Unwirtschaftlichkeit durch das Kreishaus-Finanzierungsmodell hinreichend belegt sei und der Kreis erhebliche Mittel "in den Sand gesetzt" habe, bevor über den Ankauf des Gebäudes ein Ausstieg möglich war.. Zur Vermeidung vergleichbarer unwirtschaftlicher Projekte ist deshalb u. a. die entscheidende Frage zu klären, ob das Land die Fördermittel verweigern kann, wenn der kreiseigene "Krankenhauskonzern" allein Bauherr ist. Abgeordnete der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus
Beate Ullrich-Graf gez. Heinz Merkel
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