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Letzte Änderung:
24. September 2012 00:15:51

Untreue im Hofheimer Rathaus?

Rechtsbruch mit Steuergeld belohnen: Untreue im Hofheimer Rathaus?

Presseerklärung der Partei Die Linke, Hofheim

Urkundenfälschung und Prozessbetrug haben die Hofheimer LINKEN dem Magistrat der Stadt Hofheim und dem Main-Taunus-Kreis bereits vorgeworfen. Nunmehr legen sie ein drittes Mal nach: Untreue. Kosten in Millionenhöhe könnten durch das rechtswidrige Verhalten von Stadt und Kreis auf den Hofheimer Steuerzahler zukommen, behaupten sie.

In dem beschlossenen und genehmigten Bebauungsplan Nr. 4 „Wochenendhausgebiet Junghainzehecken“ der Stadt Hofheim sind in dem bei Stadt und Kreis ausliegenden Exemplaren nachträglich die Festsetzungen „Dachausbau nicht gestattet“ und „Garagen sind nicht zulässig“ handschriftlich gestrichen worden, behauptete die Partei DIE LINKE.Hofheim und erstattete Strafanzeige wegen Urkundenfälschung. Die Streichung wurde auch von Landrat Gall und Hofheims Stadtrat Exner (beide CDU) in einer gemeinsamen Presseerklärung bestätigt. Von wem sie stammt, „lässt sich allerdings nicht mehr zurückverfolgen“, erklärten die beiden.

In dieser Presseerklärung hieß es zur Strafanzeige der LINKEN weiter: „Die Aufregung sei ihm völlig unverständlich, so Gall: ‚Seit 40 Jahren ist dieser Plan, den der damalige Wildsächser Bürgermeister Dambmann unterschrieben und mit Dienstsiegel versehen hat, im Gebrauch. Der Kreis hat ihn, die Stadt hat ihn, den Hofheimer Stadtverordneten lag er 1992 vor, der VGH Kassel hat ihn 2001 bekommen, er war die Grundlage für alle Gerichtsentscheidungen’“.

Doch auch diese Aussage ist falsch, behauptet nun DIE LINKE. Der Magistrat habe inzwischen eingeräumt, dass es im Hofheimer Rathaus zwei unterschiedliche Planversionen gebe:
Ein Exemplar, wie es 1964 von der Wildsächser Gemeindevertretung und dann noch einmal in unveränderter Form 1992 von der Hofheimer Stadtverordnetenversammlung beschlossen und so auch vom Regierungspräsidenten genehmigt wurde. Dieses Exemplar werde verwaltungsintern "Verfahrensplan" genannt, weil es einzig und allein dazu diene, bei Gerichtsverfahren vorgelegt zu werden, so auch 2001 beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel.
Und ein weiteres Exemplar, "Arbeitsplan" genannt, weil danach gearbeitet wird. Diese Fassung des Bebauungsplans liege zur Einsichtnahme aus und nach ihm würden die Baugesuche beurteilt. Und in diesem "Arbeitsplan" seien  die genannten handschriftlichen Streichungen vorgenommen worden, so die Erkenntnisse der LINKEN. Sie witterten zusätzlich Prozessbetrug und ergänzten ihre Strafanzeige.

Der Kreis genehmigte damals wie heute prächtige „Villen“ in diesem „Wochenendhausgebiet“, zuletzt am 12.01.10. Und der Magistrat stimmte zu. Infolge dieser fortgesetzten rechts- und satzungswidrigen Genehmigungspraxis sowie der auch vom VGH festgestellten Tatsache, „dass Bauaufsicht in des Wortes wahrer Bedeutung im Plangebiet nicht stattfindet“, sei kaum zu erwarten, dass dieser Bebauungsplan mit seiner Ausweisung als „Wochenendhausgebiet“ noch zu halten sei, fürchten nun DIE LINKEN. Die Junghainzehecken entwickelten sich zum Villengebiet, sie würden inzwischen wohl tatsächlich als "faktisches" Wohngebiet eingestuft werden müssen. Mit der Folge, dass sie von der Gemeinde auch als Wohngebiet erschlossen werden müssten.

Und das käme die Stadt Hofheim teuer zu stehen: Der gesamte Erschließungsaufwand für ein Wohngebiet „Junghainzehecken“ würde, so der Magistrat, 5,3 Millionen Euro betragen. Laut Gesetz, Satzung und Verträgen könnten davon aber nur ein kleiner Teil auf die Anlieger umgelegt werden. 4,2 Millionen Euro blieben, so Stadtrat Exner, dann an der Hofheimer Stadtkasse hängen. Das bedeutet, so die LINKEN, der Magistrat nehme durch seine rechts- und satzungswidrige Verwaltungspraxis, mit der er sich den wiederholten Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung entgegengesetzt habe, in Kauf, dass der Bebauungsplan funktionslos werde, eine Erschließungspflicht entstünde und somit eine Finanzierungslücke in Millionenhöhe auf die Stadt zukäme. Diese Vermögensgefährdung sei dankenswerterweise vom Verursacher, dem Hofheimer Magistrat, bereits beziffert worden. Hier habe der Anzuklagende sorgfältiger gearbeitet als die Berliner Anklagebehörde im Fall „Landowsky“, spotten die Hofheimer LINKEN mit galligem Humor. Sie witterten Untreue und ergänzten ihre Anzeige ein drittes und, wie sie hoffen, letztes Mal,

Die Hofheimer CDU hat in der letzten Sitzung des Planungsausschusses angekündigt, für die Junghainzehecken einen neuen Bebauungsplan aufstellen zu lassen. In diesem Fall, so DIE LINKE, müsste jeder Hofheimer, vom Baby bis zum Greis, gut einhundert Euro Steuergelder für die dann notwendige Erschließung aufbringen. Die illegalen Dauerwohner in ihren satzungswidrigen Villen erhielten zudem als „Belohnung“ für ihr rechtswidriges Tun einen Vermögenszuwachs von knapp dreihundert Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche: Keine 20 Euro pro qm sei ein Grundstück in einem „normalen“ Wochenendhausgebiet im Rhein-Main-Gebiet wert. Würden die Junghainzehecken als reines Wohngebiet ausgewiesen, stiege der Grundstückswert um das fünfzehnfache: 320 Euro pro Quadratmeter weise die Bodenrichtwertkarte für Wildsächser Neubaugebiete aus, rechnet DIE LINKE vor. Da wären die 10 Euro pro Quadratmeter an beitragsfähigen Erschließungskosten, die dann auf die Anlieger zukämen, nicht mehr ins als ein Trinkgeld. „Rechtswidriges Tun mit Steuergeld belohnen“, nennen dies die Hofheimer LINKEN.

Über dieses Thema will die Partei DIE LINKE.Hofheim gerne mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern vor Ort diskutieren:

Junghainzehecken:
Bananenrepublik Hofheim
Wurden Öffentlichkeit, städtische Gremien und
Gerichte über Jahre belogen und betrogen?
am 22. September 2010  um 19.30 in
Wildsachsen im „Dorfkrug“, Alt Wildsachsen 9

 

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