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Letzte Änderung:
24. September 2012 00:15:51

Übernahme der Kosten der Schülerbeförderung, Kreistag, 1.11.2010

Sehr geehrter Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,

Ende September stand in der Presse: 'Die hessische Landesregierung bemüht sich weiter darum, dass die Beförderung von armen Mädchen und Jungen zu ihren Schulen bundesweit bezahlt wird. „Wir werden zu diskutieren haben, was als Regelbedarf anzuerkennen ist“, sagte Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) am Donnerstag im Landtag. „Da wird über Schülerbeförderung zu reden sein.“'

Im Sommer haben Schüler vor Sozialgerichten in Gießen und Marburg erstritten, dass die Arbeitsagentur bzw das Jobcenter die Fahrtkosten für den Besuch der weiterführenden Schulen zu leisten hat.
Herr Staatsminister Wintermeyer hat Post vom Landrat des Odenwaldkreises erhalten in dieser Frage und manche Kreise z.B. Offenbach, Marburg, Schwalm-Eder haben beschlossen derzeit den von Hartz-IV betroffenen Schülerinnen und Schülern der Oberstufen, die Fahrtkosten zu ihren Schulen zu bezahlen.
Grund dafür: Das hessische Schulgesetz sieht – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – eine Fahrtkostenübernahme bei weiteren Schulwegen nur bis zum Ende der 10. bei G 8 nur bis zum Ende der 9. Klasse vor.

Aus unserer Sicht ist dies ein Problem des Landes, denn der Sozialminister kann zwar in Berlin wegen einer Kostenerstattung für die hessischen Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen vorsprechen, aber man wird ihn wahrscheinlich abweisen mit dem Hinweis, dass dieses Problem in anderen Bundesländern nicht existiert, da dort auch die Oberstufenschüler einbezogen seien.
Und unseren Recherchen nach, taucht im „Bildungspaket“ ein Posten für Schülerfahrkarten nicht auf!

Wir sehen die Lösung beim Land Hessen. „DIE LINKE im Hessischen Landtag fordert in Anlehnung an die Forderungen des Landeselternbeirates (LEB) sowie die Positionen der GEW Hessen die Übernahme der Beförderungskosten für alle Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Schulausbildung und wird sich im Rahmen der anstehenden Novelle des Hessischen Schulgesetzes für die Umsetzung der Gesetzesänderungen im Bereich Schülerbeförderung stark machen.
Wir haben uns im Kreistag in den vergangenen Jahren immer wieder für preisvergünstigte Schülerfahrkarten auch für Oberstufenschulerinnen und Schüler eingesetzt, denn die Moblität der jungen Menschen soll nicht bei der Hin- und Rückfahrt zur Schule aufhören. Unsere Vorschläge wurden jedoch immer mehrheitlich abgelehnt!

Bis zu einer gesetzlichen Änderung jedoch, sollte der Main-Taunus-Kreis für arme und die von Hartz-IV betroffenen Schülerinnen und Schüler diese Kosten tragen.
Zur Kostendeckung ein Vorschlag: Aus dem Haushaltstitel „Stipendien“ der Studierende mit 400 Euro monatlich fördert, ist dieser Aufwand sicherlich zu bestreiten, denn offensichtlich ist der Andrang von Bewerbern nicht zu groß – siehe eine Zeitungsnotiz vom 16.10.2010

Wir unterstützen den Antrag der SPD – auch wenn er keine Summe für die Kosten benennt.

 

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