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Letzte Änderung:
24. September 2012 00:15:51

Umsetzung des SGBI im MTK - Kreistag, 13.09.2010

Redebeitrag, Kreistagssitzung am 13. September 2010
Betreff: Weitere Umsetzung des SGB II im Main-Taunus-Kreis

Sehr geehrter Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,

bei der letzten Sitzung des Sozialausschusses gaben alle Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen ihre Zustimmung zu diesem Antrag signalisiert, der die Option des Main-Taunus-Kreises – genauer: Die Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II wahrzunehmen – festschreibt.

Da wir, die Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus, in den Ausschüssen kein Rederecht haben, konnten wir uns bisher nicht dazu äußern..

Wie stehen wir zu diesem Thema?

Der Main-Taunus-Kreis hat in diesen - fast - sechs Jahren der Option eine große Verwaltung mit mehr als 100 Beschäftigten aufgebaut, hat mit dieser Aufgabe ein Budget von fast 70 Millionen Euro zu verwalten – ein enormer Machtzuwachs für den Sozialdezernenten. Er ist der Ansicht, dass die Übernahme der Option im MTK „ein Erfolgsmodell“ sei, „nah am Menschen, mit wenig Bürokratie, individuell“ ... und glaubt, dass der Kreis bessere Arbeit als die ARGEN – als das AMT (die Bundesagentur) leisten könne.

Bewiesen ist dies nicht, denn die Optionskommunen haben sich nicht an der Statistik der Bundesagentur beteiligt, so dass ein Vergleich möglich gewesen wäre. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete: Wurde Ihnen jemals eine vergleichende Statistik vorgelegt? Wo sind die Beweise für das „Erfolgsmodell“ Option?

Auch die Homepage der Hessischen Optionskommunen gibt hier keine Auskunft. Die letzten Einträge in der Klappe „Statistik“ - in der lediglich die Zahlen der Hessischen Optionskommunen und ARGEN gegenübergestellt werden, stammen vom 31.12.2007!

Auch der Bundesrechnungshof (BRH) – ich zitiere den Spiegel vom 13.03.2010 – „übt scharfe Kritik an der Arbeit der 69 sogenannten Optionskommunen, die in Eigenregie für Langzeitarbeitslose zuständig sind: Ihnen sei es ‚bislang nicht annähernd gelungen, alle erwerbsfähi-gen Hilfebedürftigen aktiv in den Integrationsprozess einzubinden‘. Zudem seien die erhobe-nen Daten nicht vollständig und zum Teil fehlerhaft.“

Und Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts musste 2007 entscheiden, dass das Kernstück der Hartz-IV-Reform, die Arbeitsgemeinschaften aus kommunalen Trägern und Bundesagentur für Arbeit (ARGEn), verfassungswidrig sind. (…).

Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht urteilen wiederholt gegen verfassungs-widrige Teile der Hartz IV-Gesetze. Nach 5 Jahren Laufzeit wird der Gesetzgeber darauf hingewiesen, dass der die Bildungskosten für Kinder und Jugendliche mal eben vergessen hat. Die gesetzliche Schulpflicht ist selbstverständlich, aber ihre Folgekosten werden nicht berücksichtigt. So sieht die politische Antwort auf Armut aus.

Hartz IV ist Armut, die per Gesetz verordnet wird.
Bei ihrer Einführung wurde uns verkauft, dass über „Fördern und Fordern“ die arbeitslosen Menschen schnell wieder in Arbeit kämen und die knapp bemessenen Regelsätze ein An-sporn sein sollten – die sogenannte „soziale Hängematte“ schnell zu verlassen.
Was wissen wir nach fünf Jahren? Armut hat sich verfestigt, in diesem reichen Land gibt es Kinderarmut, in diesem reichen Kreis leben über 3.000 Kinder und Jugendliche von Hartz IV. Es gibt Armut trotz Erwerbstätigkeit, Der Sozialbericht 2009 spricht von einer Zunahme der „Erwerbsarmut“.

Menschen über 50. die arbeitslos werden, haben die schlechtesten Chancen, wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen, auch dies zeigt der Sozialbericht 2009 auf.
Woran liegt es? An der schlechten Arbeit der Bundesagentur für Arbeit, der ARGEN, der Op-tionskommunen? Daran wohl nicht!

Sondern daran, dass diese Gesellschaft, Arbeitslosigkeit zulässt, sie durch die Art des Wirtschaftens erzeugt und verschärft. Manche sagen Kapitalismus dazu. Die „Politik“ steuert ihr nicht wirksam entgegen, sondern sie verschärft sie durch eine an neoliberalen und marktliberalen Leitlinien orientierten Maßnahmen.
Einiges könnte die Bundesregierung hier verändern, z.B. die die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Absenkung der Arbeitszeit schaffen. (Es gab ja schon einmal die 35-Stunden-Woche im Metallbereich), endlich einen gesetzlichen Mindestlohn einführen und den Spitzensteuersatz wieder anheben.

Diese Regierung hat ein Einnahmeproblem, das sie nicht über eine erforderlich andere Steuerpolitik lösen will. Sie interpretiert das zum „Ausgabenproblem“ dieses Staates. Der Haushalt soll mittel Sparpaket insbesondere zu Lasten der Langzeitarbeitslosen, der Rentner der Geringverdiener saniert werdent. Auch die kommunalen Gebietskörperschaften, als unmittelbarer Träger der Daseinfürsorge der Bevölkerung sind hiervon massiv betroffen.

Arbeitslosigkeit ist ein gesellschaftliches Problem. Es kann doch nicht die Lösung sein, dass dieses Problem kommunalisiert wird - dass Städte und und Landkreise diesen Mangel verwalten, in der Annahme sie könnten es besser als die „große Bürokratie“ die Bundesagentur. Städte und Landkreise haben nicht die Möglichkeit, all die Arbeitsplätze neu zu schaffen, die über Betriebsschließungen, Arbeitsintensivierung, Veränderung der Wochen- und Lebensarbeitszeit vernichtet werden. Hier bleibt der Staat in der Verantwortung

Wenn es so weitergeht, wird passieren, dass bei einer dauerhaften Übernahme der Trägerschaft durch die Kommunen, die damit verbundenen finanziellen Belastungen in noch stärkeren Maße auf sie abgewälzt werden. Der Sozialdezernent hat es ja schon angedeutet, dass wir „vielleicht in der Zukunft etwas aus eigener Tasche beisteuern müssen.“Wir, die Abgeordneten der Wählergemeinschaft DIE LINKE wollen hier nicht urteilen, ob die Kommunen oder die Agentur erfolgreicher gearbeitet hat. Die ein oder andere organisatori-sche Ausgestaltung eines falsch angelegten Gesetzes trägt nicht zur Verbesserung der Lage der von ihm Betroffenen bei. Und uns geht es um die Betroffenen.

Unter den geschilderten gegenwärtigen Voraussetzungen können wir dem Antrag nicht zustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Beate Ullrich-Graf

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