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Letzte Änderung:
24. September 2012 00:15:51

Zusatzbeitrag Krankenkassen - in Vorlage treten

Antrag zur Kreistagssitzung am 08.03.2010

 

Betreff:
Zusatzbeitrag Krankenkassen - in Vorlage treten

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

Das Amt für Arbeit und Soziales übernimmt vorübergehend die Zahlung der Zusatzbeiträge zu Gesetzlichen Krankenversicherungen für die Hilfeempfänger. Dafür werden aus dem Kreishaushalt kurzfristig ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt,

Die Zahlungen erfolgen solange bis die Beiträge von der Agentur für Arbeit geleistet werden.

Die Hilfeempfänger erhalten umgehend die Mitteilung dass die Zahlungen vom Amt für Arbeit und Soziales erfolgen.

 

 

Begründung: Mehrere gesetzliche Krankenkassen fordern Zusatzbeiträge von ihren Versicherten ein. Hilfeempfängern von ALG 2 und Sozialhilfe ist bereits die Anforderung zugesandt worden. Bis spätestens 15.03.2010 soll eine Einzugsermächtigung, ein Dauerauftrag veranlasst werden.
Das heißt, manche Hilfeempfänger sind angewiesen ab Februar monatlich 8 Euro z.B. als DAK Versicherte, aus ihren Regelsätzen zu zahlen.
Diese Regelsätze sehen allerdings für Zuzahlung in die gesetzlichen Krankenkassen nichts vor. Das bedeutet: Die Hilfeempfänger haben diese 8,00 € nicht.

Das ist dem Gesetzgeber natürlich bekannt, deshalb gibt er verschiedene „Lösungsvorschläge“ für das Problem: Suchen Sie sich aus den gesetzlichen Krankenkassen eine, die noch keine Zusatzbeiträge fordert. Aber suchen Sie sich eine aus, welche die Leistungen bezahlt, die ihrem Krankheitsbild entsprechen. Wechseln sie nicht in eine Krankenkasse die zwar keine Zusatzbeiträge fordert, die aber die Leistungen für ihre spezielle Behandlung nicht anbiete. Solche und ähnliche guten Empfehlungen hören wir von der Politik.
Solche Empfehlungen ignorieren völlig den Handlungsspielraum den Hilfeempfänger haben. Sollen sie sich an ihre PCs setzen und googeln welche der 169 gesetzlichen Krankenkassen der Republik die notwendigen, passgenauen Behandlungen anbieten? Für Internetanschlüsse sind im Regelsatz keine Ausgabe vorgesehen. Also gibt es keinen Internetanschluss. Sollen sie 169 Krankenkassen anschreiben, ob und wie sie die Behandlungen bezahlen? Wer zahlt die Briefmarken? Niemand.
Hier wird wieder mal an der Realität der Hilfsempfänger vorbei eine Gesetzeslage produziert die von ihnen nicht zu bewältigen ist.

Deshalb ist die Optionskommune aufgefordert, rasch einen gangbaren Weg aufzuzeigen der Hilfeempfänger von zusätzlichen Belastungen befreit und ein bürokratisches Chaos verhindert. Eine finanzielle Belastung der Optionskommune ist nicht zu erwarten. Wir vertrauen auf die Stellungnahme des Arbeitsministeriums. Die Specherin der Bundesarbeitsministerin hat gegenüber der Bild-Zeitung am 09.02.2010 erklärt: ...“dass das Arbeitsministerium eine Gesetzesänderung anstrebt. Mit der angestrebten Gesetzesänderung will die Ministerin nun erreichen, dass die Arbeitsagenturen die Zusatzbeträge pauschal übernehmen. „Ein angemessener Versicherungsschutz kann nicht zu Lasten der Regelsätze gehen“ so die Sprecherin.

Wir gehen davon aus, dass die Ankündigung der Gesetzesänderung zuverlässig ist und in Kürze geltendes Recht wird. Die Optionskommune soll für den kurzen Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Regelung finanziell in Vorlage treten.

 

Abgeordnete der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Main-Taunus

 

Beate Ullrich-Graf                                                            gez. Heinz Merkel

 


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