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Letzte Änderung:
24. September 2012 00:15:51

Für die Einführung eines Sozialpasses


Antrag zur Kreistagssitzung am am 10. Juli 2006
Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag beschließt die Einführung eines Sozialpasses unter der Bezeichnung
"Maintaunuspass". Der Maintaunuspass berechtigt Bezieher von ALG II, Grundsicherung (Gsi) und Sozialhilfe sowie der Geringverdiener und Kleinrentner nachstehende Leistungen in Anspruch zu nehmen:

1.  Eine kostenreduzierte Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr zum Preis von 18,00 € der Preisgruppe 4

2.  Freistellung von der Kontoführungsgebühr für ein Konto auf Guthabenbasis bei der Taunussparkasse

3.  Kostenlose Nutzung der Bildungsangebote der Volkshochschule des Kreises

4.  Kostenerstattung für schulische Bildungsveranstaltungen, die nicht von der Beihilfe für Klassenfahrten gedeckt werden.

Der Kreisausschuß wird beauftragt, durch Verhandlungen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine Einbeziehung kommunaler Einrichtungen in die kostenlose bzw. vergünstigte Nutzung für den berechtigten Personenkreis zu ermöglichen.

Die mit der Einführung des Maintaunuspasses erforderlichen Haushaltsmittel sind zu ermitteln und im Haushaltsplanentwurf 2007 einzustellen.

Begründung:

Sowohl der Landeswohlfahrtsverband als auch viele andere Träger sozialer Aufgaben haben wiederholt darauf hingewiesen, dass die Leistungen nach ALG II/ Gysi/ und Sozialhilfe bei weitem nicht ausreichen, um ein Leben in dieser Gesellschaft in Würde führen zu können.

Aufgrund seiner Fürsorgepflicht für die betroffenen Bürger im Kreisgebiet ist der Main-Taunus Kreis aufgefordert, alle seine Möglichkeiten auszuschöpfen, um die bestehende Lücke zwischen den gesellschaftlich bestimmten Anforderungen und den tatsächlichen Hilfeleistungen zu verringern.

Während andere Kreise und Städte bereits in der Vergangenheit ein Gespür für die Lebenssituation einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen entwickelt und Maßnahmen ergriffen haben, ist dies im Main-Taunus-Kreis weitgehend unterblieben. So hat etwa unser direkter Nachbar, die Stadt Frankfurt, schon seit 1991 einen Sozialpass eingeführt und erleichtert damit ihren von Armut betroffenen Bürgern das Leben. Dies trifft zum Beispiel in bezug auf die Mobilität zu, da einkommensschwachen Personen und Familien erhebliche Preisnachlässe im öffentlichen Personenverkehr eingeräumt werden.

Das Gefühl relativen Wohlstands hat wohl lange Zeit den Blick für die Lage der Mitbürger am unteren Ende der Einkommensskala verstellt und die Orientierung der politisch Verantwortlichen eher auf die Interessen "mittelständischer" und "gehobener" Schichten ausgerichtet. Spätestens seit die Arbeitslosenzahl sich auch im (vom Pro-Kopf-Einkommen her) drittreichsten Kreis der Bundesrepublik bedrohlich der 10 Prozent-Grenze nähert wird klar, dass dies geändert werden muss. Der Auftrag des Grundgesetzes und der Hessischen Verfassung nach der Entwicklung gleicher Chancen muss auch im Main-Taunus-Kreis als praktische Aufgabe begriffen werden und in konkrete Maßnahmen münden.

Die nächstliegenden Maßnahen sind Inhalt dieses Antrags nach Einführung des Maintaunuspasses.

Zu 1.  Die Forderung nach einer preisreduzierten Monatskarte der Preisgruppe 4 RMV für 18,00 € begründet sich wie folgt:

Der Regelsatz nach SGB II und SGB XII sieht monatliche Ausgaben von 18,11 € für Verkehrsdienstleistungen für Schiene und Straße vor. Das sind 60 Cent täglich. Angesichts des Preises für einen Einzelfahrschein von Hattersheim nach Hofheim von 1,75€ sind 3Tage anzusparen für die Hinfahrt. Und dann ist man in Hofheim ohne Rückfahrt.

Noch wesentlich erschwert wird die Situation durch die Überschreitung der Tarifgrenze nach Frankfurt. Angesichts vielfältiger verwandtschaftlicher und kultureller Beziehungen zwischen den Bewohnern des MTK und Frankfurts ist ein Überschreiten der Tarifgrenze nötig. Die Forderung nach der Preisgruppe 4 ist dadurch begründet.

Eine Monatskarte der Preisgruppe 4 für Erwachsene kostet 98,40€, ein Regelsatz in Höhe von 18,11 € steht zur Verfügung.

Was anderswo geht, sei hier erwähnt. Darmstadt, der Kreis Darmstadt-Dieburg und der Kreis Aschaffenburg stellen eine Monatsfahrkarte für Schüler, Auszubildende und Praktikanten zum Preis von 19,00 € zur Verfügung. Sie wird mittlerweile von 20.000 Personen benutzt und gilt ohne Einschränkungen 7 Tage die Woche das ganze Jahr.

Zu 2:  Der Entfall einer Kontoführungsgebühr begründet sich aus der Notwendigkeit auch als Hilfeempfänger Geldmittel zu empfangen und Zahlungen leisten zu müssen.

Der Regelsatz nach SGB II und SGB XII sieht für "Finanzdienstleistungen" einen Monatssatz von 0,36€ vor. Völlig unzureichend um den erforderlichen Zahlungsverkehr zu leisten. Weiterhin sind Hilfeempfänger in immer größerer Zahl durch Kontenpfändungen ohne eigenes Konto. Der Taunussparkasse deren Gewährsträger der Kreis ist wäre in der Lage diese Konten zur Verfügung zu stellen.

Zu 3:  Bildungsangebote der Volkshochschule kostenlos nutzen. Der Regelsatz sieht für Bildung 0,0€ vor.

Angesicht der eigenen Verpflichtung aus §20 Absatz 1 Satz 1 SGB II; § 27 Abs.1 Satz 2 SGB XII "in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben" möglich zu machen was für 0,00 € unmöglich ist, begründet sich die Forderung, Bildung - gerade wie sie im breiten Angebot der Volkshochschulen vorgesehen ist - zu ermöglichen. Bildung darf sich hier nicht auf die reine berufliche, fachliche bzw. verwertbare Bildung beschränken.

Zu 4:  Angesichts der Tendenz, schulische Veranstaltungen außerhalb der Schulen durchzuführen, wie z.B. Betriebsbesichtigungen, Theaterbesuche und kulturelle Besichtigungen die nicht von der Beihilfe zu Klassenfahrten gedeckt sind, werden Schülerinnen und Schüler diskriminiert und vom Schulleben ausgeschlossen.

Noch ein kurzes Wort zur Vergabepraxis:

Diesen Pass sollten alle erhalten, die von den Rundfunkgebühren befreit sind (wie auch die restlichen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft). Wird die Befreiung erneuert, kann auch der Pass wieder für den entsprechenden Zeitraum verlängert werden. (z. B. bei den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden). Der Pass dient als Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme aller Leistungen, die vom Kreis und den kreisangehörigen Kommunen für den berechtigten Personenkreis kostenlos oder zu vergünstigten Bedingungen angeboten werden.

Der Besuch kommunaler Schwimmbäder, Museen, Stadtbüchereien, kommunaler Kinos und die Nutzung sonstiger kultureller, musischer und sportlicher Angebote zu vergünstigten Bedingungen ist Ziel des zweiten Absatzes unseres Antrages.

Ein Beispiel für den umkomplizierten Umgang über Gemeinde- und Kreisgrenzen hinweg ist die Ehrenamtscard. Dies müsste auch beim Maintaunuspass möglich sein.

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