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Für die Einführung eines Sozialpasses
Antrag zur Kreistagssitzung am am 10. Juli 2006
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Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreistag
beschließt die Einführung eines Sozialpasses unter der Bezeichnung
"Maintaunuspass". Der Maintaunuspass berechtigt Bezieher von ALG II,
Grundsicherung (Gsi) und Sozialhilfe sowie der Geringverdiener und Kleinrentner
nachstehende Leistungen in Anspruch zu nehmen:
1. Eine kostenreduzierte
Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr zum Preis von 18,00 € der
Preisgruppe 4
2. Freistellung von der Kontoführungsgebühr für ein Konto
auf Guthabenbasis bei der Taunussparkasse
3. Kostenlose Nutzung der
Bildungsangebote der Volkshochschule des Kreises
4. Kostenerstattung für
schulische Bildungsveranstaltungen, die nicht von der Beihilfe für
Klassenfahrten gedeckt werden.
Der Kreisausschuß wird beauftragt, durch
Verhandlungen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine Einbeziehung
kommunaler Einrichtungen in die kostenlose bzw. vergünstigte Nutzung für den
berechtigten Personenkreis zu ermöglichen.
Die mit der Einführung des
Maintaunuspasses erforderlichen Haushaltsmittel sind zu ermitteln und im
Haushaltsplanentwurf 2007 einzustellen.
Begründung:
Sowohl
der Landeswohlfahrtsverband als auch viele andere Träger sozialer Aufgaben haben
wiederholt darauf hingewiesen, dass die Leistungen nach ALG II/ Gysi/ und
Sozialhilfe bei weitem nicht ausreichen, um ein Leben in dieser Gesellschaft in
Würde führen zu können.
Aufgrund seiner Fürsorgepflicht für die
betroffenen Bürger im Kreisgebiet ist der Main-Taunus Kreis aufgefordert, alle
seine Möglichkeiten auszuschöpfen, um die bestehende Lücke zwischen den
gesellschaftlich bestimmten Anforderungen und den tatsächlichen Hilfeleistungen
zu verringern.
Während andere Kreise und Städte bereits in der
Vergangenheit ein Gespür für die Lebenssituation einkommensschwacher
Bevölkerungsgruppen entwickelt und Maßnahmen ergriffen haben, ist dies im
Main-Taunus-Kreis weitgehend unterblieben. So hat etwa unser direkter Nachbar,
die Stadt Frankfurt, schon seit 1991 einen Sozialpass eingeführt und erleichtert
damit ihren von Armut betroffenen Bürgern das Leben. Dies trifft zum Beispiel in
bezug auf die Mobilität zu, da einkommensschwachen Personen und Familien
erhebliche Preisnachlässe im öffentlichen Personenverkehr eingeräumt
werden.
Das Gefühl relativen Wohlstands hat wohl lange Zeit den Blick für
die Lage der Mitbürger am unteren Ende der Einkommensskala verstellt und die
Orientierung der politisch Verantwortlichen eher auf die Interessen
"mittelständischer" und "gehobener" Schichten ausgerichtet. Spätestens seit die
Arbeitslosenzahl sich auch im (vom Pro-Kopf-Einkommen her) drittreichsten Kreis
der Bundesrepublik bedrohlich der 10 Prozent-Grenze nähert wird klar, dass dies
geändert werden muss. Der Auftrag des Grundgesetzes und der Hessischen
Verfassung nach der Entwicklung gleicher Chancen muss auch im Main-Taunus-Kreis
als praktische Aufgabe begriffen werden und in konkrete Maßnahmen
münden.
Die nächstliegenden Maßnahen sind Inhalt dieses Antrags nach
Einführung des Maintaunuspasses.
Zu 1. Die Forderung nach einer
preisreduzierten Monatskarte der Preisgruppe 4 RMV für 18,00 € begründet sich
wie folgt:
Der Regelsatz nach SGB II und SGB XII sieht monatliche
Ausgaben von 18,11 € für Verkehrsdienstleistungen für Schiene und Straße vor.
Das sind 60 Cent täglich. Angesichts des Preises für einen Einzelfahrschein von
Hattersheim nach Hofheim von 1,75€ sind 3Tage anzusparen für die Hinfahrt. Und
dann ist man in Hofheim ohne Rückfahrt.
Noch wesentlich erschwert wird
die Situation durch die Überschreitung der Tarifgrenze nach Frankfurt.
Angesichts vielfältiger verwandtschaftlicher und kultureller Beziehungen
zwischen den Bewohnern des MTK und Frankfurts ist ein Überschreiten der
Tarifgrenze nötig. Die Forderung nach der Preisgruppe 4 ist dadurch
begründet.
Eine Monatskarte der Preisgruppe 4 für Erwachsene kostet
98,40€, ein Regelsatz in Höhe von 18,11 € steht zur Verfügung.
Was
anderswo geht, sei hier erwähnt. Darmstadt, der Kreis Darmstadt-Dieburg und der
Kreis Aschaffenburg stellen eine Monatsfahrkarte für Schüler, Auszubildende und
Praktikanten zum Preis von 19,00 € zur Verfügung. Sie wird mittlerweile von
20.000 Personen benutzt und gilt ohne Einschränkungen 7 Tage die Woche das ganze
Jahr.
Zu 2: Der Entfall einer Kontoführungsgebühr begründet sich
aus der Notwendigkeit auch als Hilfeempfänger Geldmittel zu empfangen und
Zahlungen leisten zu müssen.
Der Regelsatz nach SGB II und SGB XII sieht
für "Finanzdienstleistungen" einen Monatssatz von 0,36€ vor. Völlig unzureichend
um den erforderlichen Zahlungsverkehr zu leisten. Weiterhin sind Hilfeempfänger
in immer größerer Zahl durch Kontenpfändungen ohne eigenes Konto. Der
Taunussparkasse deren Gewährsträger der Kreis ist wäre in der Lage diese Konten
zur Verfügung zu stellen.
Zu 3: Bildungsangebote der
Volkshochschule kostenlos nutzen. Der Regelsatz sieht für Bildung 0,0€
vor.
Angesicht der eigenen Verpflichtung aus §20 Absatz 1 Satz 1 SGB II;
§ 27 Abs.1 Satz 2 SGB XII "in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt
und eine Teilnahme am kulturellen Leben" möglich zu machen was für 0,00 €
unmöglich ist, begründet sich die Forderung, Bildung - gerade wie sie im breiten
Angebot der Volkshochschulen vorgesehen ist - zu ermöglichen. Bildung darf sich
hier nicht auf die reine berufliche, fachliche bzw. verwertbare Bildung
beschränken.
Zu 4: Angesichts der Tendenz, schulische
Veranstaltungen außerhalb der Schulen durchzuführen, wie z.B.
Betriebsbesichtigungen, Theaterbesuche und kulturelle Besichtigungen die nicht
von der Beihilfe zu Klassenfahrten gedeckt sind, werden Schülerinnen und Schüler
diskriminiert und vom Schulleben ausgeschlossen.
Noch ein kurzes Wort zur
Vergabepraxis:
Diesen Pass sollten alle erhalten, die von den
Rundfunkgebühren befreit sind (wie auch die restlichen Mitglieder der
Bedarfsgemeinschaft). Wird die Befreiung erneuert, kann auch der Pass wieder für
den entsprechenden Zeitraum verlängert werden. (z. B. bei den Bürgerbüros der
Städte und Gemeinden). Der Pass dient als Nachweis der Berechtigung zur
Inanspruchnahme aller Leistungen, die vom Kreis und den kreisangehörigen
Kommunen für den berechtigten Personenkreis kostenlos oder zu vergünstigten
Bedingungen angeboten werden.
Der Besuch kommunaler Schwimmbäder, Museen,
Stadtbüchereien, kommunaler Kinos und die Nutzung sonstiger kultureller,
musischer und sportlicher Angebote zu vergünstigten Bedingungen ist Ziel des
zweiten Absatzes unseres Antrages.
Ein Beispiel für den umkomplizierten
Umgang über Gemeinde- und Kreisgrenzen hinweg ist die Ehrenamtscard. Dies müsste
auch beim Maintaunuspass möglich sein. |
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