Rede zur Eröffnung des Sozialkaufhauses
„Tisch und Teller“ (4. Dezember 2009)
Sehr geehrte Damen und Herren,
als
Abgeordnete der Wählergemeinschaft DIE LINKE im Kreistag danke ich für
die Einladung zur Eröffnung von Tisch und Teller. Das Projekt soll der
sozialen und beruflichen Integration langzeitarbeitsloser Menschen
dienen so steht es in der Einladung. Und ich bin überzeugt, dass
diejenigen die es jetzt umsetzen und betreiben mit großem Einsatz und
dem Wunsch das Richtige und Sinnvolle zu tun dabei sind.
Als vor
einigen Jahren die Tafel in Hattersheim eröffnet wurde, sagte ein
Redner, dass es ein trauriges Zeichen für diese Gesellschaft sei, dass
es solche Einrichtungen gäbe. Gut ist es erst, wenn es keine Tafeln –
und ich füge hinzu - keine Sozialkaufhäuser mehr gibt.
Vor knapp einem Jahr wurden im Kreistag die Gelder für dieses Projekt beschlossen. Ich zitiere aus unserer Rede:
„Die
Empfängerinnen und Empfänger von ALG II oder anderer Sozialleistungen
sind Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Anspruch auf gesellschaftliche
Teilhabe haben. Nicht wenige von ihnen erhalten erworbene Ansprüche vom
Staat und haben in die sozialen Sicherungssysteme eingezahlt. In einem
Sozialstaat gibt es keine Almosen, sondern soziale Sicherungssysteme.
Die Empfänger von Sozialleistungen sind Teil dieser Gesellschaft, sie
sind Mitbürgerinnen und Mitbürger: Das muss auch beim Konsum gelten!
Eine vernünftige Sozialpolitik in einem Sozialstaat muss dafür sorgen,
dass der Bedarf von sozial und einkommensschwachen Bürgerinnen und
Bürgern regulär, in Supermärkten und Geschäften gedeckt werden kann,
nicht in „Neben“-Ökonomien, die außerdem vom Steuerzahler
subventioniert werden.“
Ich sage es ganz deutlich: Die Hartz IV
Regelsätze müssen so beschaffen sein, dass die Betroffenen ihren Bedarf
regulär decken können.“ Ich betone: Auch arme Menschen haben Rechte auf
gesellschaftliche Teilhabe. Und dies muss gesichert werden. Sie dürfen
nicht weiter zu Almosenempfängern degradiert werden.
Es geht um
die Regelsätze, die jetzt auch – nach fast 4 Jahren Hartz IV - das
Bundesverfassungsgericht überprüfen lässt. Der vorsitzende Richter
Papier betonte am 20. Oktober die Verpflichtung des Staates „zur
Gewährleistung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges
Dasein'.
Und wir stellen auch fest, dass der „reiche“
Main-Taunus-Kreis, außer der Unterstützung von Tafeln und
Sozialkaufhäusern nichts Freiwilliges für seine arme Bevölkerung tun
will – im Gegensatz zu vielen anderen Kreisen und Städten. In vielen
Anträgen haben wir deutlich gemacht, wo etwas getan werden muss, da die
Regelsätze nicht ausreichen: Main-Taunus-Sozialpass, Fonds für
Schulmittel, Essensversorgung an den Schulen, verbilligte
Schülerfahrkarten.
Aber die politische Mehrheit hat immer abgelehnt.
Unser
Antrag auf 50 Euro Weihnachtsbeihilfe für Kinder und Jugendliche aus
Hartz IV Bedarfsgemeinschaften wird am 14. Dezember* im Kreistag
behandelt werden. Ich würde mich freuen, wenn die Kreistagsmehrheit dem
zustimmen würde.
In diesem Sinne wünsche ich allen die hier
arbeiten und tätig sind, ein gute Zukunft, eine Arbeit im 1.
Arbeitsmarkt und - obwohl die Zeichen derzeit nicht gut stehen -dass
diese Eirichtung sich bald vom Sozialkaufhaus zu ein nachhaltigen
Kaufhaus für alle entwickeln kann, wie es die Initiatoren wünschen.
Beate Ullrich-Graf,
Abgeordnete der Wählergemeinschaft »Die Linke« im Kreistag.
* Anmerkung: Antrag „Weihnachtsbeihilfe 2009“ am 7.12. im Haupt- und Finanzausschuss