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Letzte Änderung:
24. September 2012 00:15:51

Rede zur Eröffnung des Sozialkaufhauses
„Tisch und Teller“ (4. Dezember 2009)


Sehr geehrte Damen und Herren,

als Abgeordnete der Wählergemeinschaft DIE LINKE im Kreistag danke ich für die Einladung zur Eröffnung von Tisch und Teller. Das Projekt soll der sozialen und beruflichen Integration langzeitarbeitsloser Menschen dienen so steht es in der Einladung. Und ich bin überzeugt, dass diejenigen die es jetzt umsetzen und betreiben mit großem Einsatz und dem Wunsch das Richtige und Sinnvolle zu tun dabei sind.

Als vor einigen Jahren die Tafel in Hattersheim eröffnet wurde, sagte ein Redner, dass es ein trauriges Zeichen für diese Gesellschaft sei, dass es solche Einrichtungen gäbe. Gut ist es erst, wenn es keine Tafeln – und ich füge hinzu - keine Sozialkaufhäuser mehr gibt.

Vor knapp einem Jahr wurden im Kreistag die Gelder für dieses Projekt beschlossen. Ich zitiere aus unserer Rede:

„Die Empfängerinnen und Empfänger von ALG II oder anderer Sozialleistungen sind Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe haben. Nicht wenige von ihnen erhalten erworbene Ansprüche vom Staat und haben in die sozialen Sicherungssysteme eingezahlt. In einem Sozialstaat gibt es keine Almosen, sondern soziale Sicherungssysteme. Die Empfänger von Sozialleistungen sind Teil dieser Gesellschaft, sie sind Mitbürgerinnen und Mitbürger: Das muss auch beim Konsum gelten! Eine vernünftige Sozialpolitik in einem Sozialstaat muss dafür sorgen, dass der Bedarf von sozial und einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern regulär, in Supermärkten und Geschäften gedeckt werden kann, nicht in „Neben“-Ökonomien, die außerdem vom Steuerzahler subventioniert werden.“
Ich sage es ganz deutlich: Die Hartz IV Regelsätze müssen so beschaffen sein, dass die Betroffenen ihren Bedarf regulär decken können.“ Ich betone: Auch arme Menschen haben Rechte auf gesellschaftliche Teilhabe. Und dies muss gesichert werden. Sie dürfen nicht weiter zu Almosenempfängern degradiert werden.

Es geht um die Regelsätze, die jetzt auch – nach fast 4 Jahren Hartz IV - das Bundesverfassungsgericht überprüfen lässt. Der vorsitzende Richter Papier betonte am 20. Oktober die Verpflichtung des Staates „zur Gewährleistung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein'.

Und wir stellen auch fest, dass der „reiche“ Main-Taunus-Kreis, außer der Unterstützung von Tafeln und Sozialkaufhäusern nichts Freiwilliges für seine arme Bevölkerung tun will – im Gegensatz zu vielen anderen Kreisen und Städten. In vielen Anträgen haben wir deutlich gemacht, wo etwas getan werden muss, da die Regelsätze nicht ausreichen: Main-Taunus-Sozialpass, Fonds für Schulmittel, Essensversorgung an den Schulen, verbilligte Schülerfahrkarten.

Aber die politische Mehrheit hat immer abgelehnt.

Unser Antrag auf 50 Euro Weihnachtsbeihilfe für Kinder und Jugendliche aus Hartz IV Bedarfsgemeinschaften wird am 14. Dezember* im Kreistag behandelt werden. Ich würde mich freuen, wenn die Kreistagsmehrheit dem zustimmen würde.

In diesem Sinne wünsche ich allen die hier arbeiten und tätig sind, ein gute Zukunft, eine Arbeit im 1. Arbeitsmarkt und - obwohl die Zeichen derzeit nicht gut stehen -dass diese Eirichtung sich bald vom Sozialkaufhaus zu ein nachhaltigen Kaufhaus für alle entwickeln kann, wie es die Initiatoren wünschen.

Beate Ullrich-Graf,
Abgeordnete der Wählergemeinschaft »Die Linke« im Kreistag.

* Anmerkung: Antrag „Weihnachtsbeihilfe 2009“ am 7.12. im Haupt- und Finanzausschuss

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